Der Landtag hat auch in seiner April-Sitzungsperiode eine Reihe Gesetzentwürfen auf den parlamentarischen Weg gebracht. Insgesamt fünf Initiativen fanden für eine detailliertere Beratung zunächst den Weg in verschiedene Ausschüsse.
Änderung des Grundsicherungsgesetzes
Die Fraktion DIE LINKE möchte das Grundsicherungsgesetz des Landes ändern. Es soll den Kommunen größere Spielräume bei der Gewährung von Leistungen bei Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gewähren. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.
Finanzierung des kommunalen Straßenbaus
Die Landesregierung möchte das Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus präzisieren und schlägt daher eine Änderung im Gesetzestext vor. Demnach dürften die Landkreise fortan als pauschalen Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der ihnen durch die Weiterleitung nach § 4 des Gesetzes entsteht, bis zu 2 v. H. den ihnen zufließenden Mittel vorweg abziehen. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr (federführend) sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.
Neue Namen für Radioprogramme
Die Änderungen des Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages betreffen unter anderem den Rundfunkstaatsvertrag und den Deutschlandradio-Staatsvertrag. Hier werden unter anderem die Änderungen der Programmbezeichnungen in „Deutschlandfunk Kultur“ (bislang „Deutschlandradio Kultur“) und „Deutschlandfunk Nova“ (bisher „DRadio Wissen“) nachvollzogen. Zudem werden im Deutschlandradio-Staatsvertrag Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsferne der Gremien des Deutschlandradios umgesetzt. Der Gesetzentwurf sowie ein Änderungsantrag (Drs. 7/1208) wurden in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
Mehr Akteneinsicht für Abgeordnete?
Die AfD-Fraktion möchte mittels Gesetz Teile der Landesverfassung ändern, nämlich den Zugang zu Behörden und Dienststellen des Landes. Die vorgeschlagene neue Regelung soll jedem einzelnen Abgeordneten ein Auskunftserteilungs-, Akteneinsichts- und Zugangsrecht zu den Behörden und Dienststellen des Landes gewähren. Nur so könne die Kontrollaufgabe des Parlaments durch seine Volksvertreter effektiv und effizient gewährleistet werden, so die AfD in ihrer Gesetzesbegründung. Da keine Mehrheit für eine Überweisung des Gesetzentwurfes der AfD zustande gekommen ist, hat sich der Beratungsgegenstand erledigt.
Anpassung des Familienfördergesetzes
Das Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes soll mit Wirkung vom 1. Juli 2017 geändert werden. Daher bedarf es einiger Anpassungen im Landesrecht, um die anfallenden Kosten weiterhin gerecht auf Land und Kommunen zu verteilen. Dem will die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachkommen. Die Gelder, die dem Gesetz zufolge ausgegeben werden sollen, seien bereits im neuen Landeshaushalt berücksichtigt, so die Landesregierung. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.