Der Ausschuss für Finanzen hat sich ein einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 8. November 2017, mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschäftigt. Der Gesetzentwurf umfasst verschiedene Aspekte des Dienstrechtes für Beamte und Richter in Sachsen-Anhalt.
Die wichtigsten Aspekte des Gesetzentwurfs:
- Ab 2018 wird die Lebensarbeitszeit von Beamten und Richtern schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
- Wie für Tarifangestellte soll es zum 1. Januar 2017 eine Erhöhung der Entgelte von Beamten und Richtern um 2 Prozent (mindestens 75 Euro) geben, ab 2018 ist eine Erhöhung um 2,35 Prozent angedacht.
- Ab 2017 soll die Jahressonderzahlung wieder eingeführt werden.
- Lehrer mit einem Abschluss nach DDR-Recht (landesweit etwa noch 120) werden besser vergütet und steigen eine Entgeltstufe nach oben.
- Ebenso sollen Schulleiter und stellvertretende Schulleiter an Grundschulen künftig von Besoldungsgruppe A12 in A13 wechseln, um einen ausreichenden Abstand zu den sonstigen Lehrern an Grundschulen zu erreichen.
Mit den Punkten 4 und 5 wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Neuregelung des Besoldungsrechts und ein Antrag zur Höhergruppierung von DDR-Lehrern aufgegriffen, die im August 2016 in den Landtag eingebracht und dort beraten wurden. Sie waren ebenfalls Gegenstand der öffentlichen Anhörung.
Koalitionsfraktionen kündigen Änderungsantrag an
Bevor die Anzuhörenden zu den Gesetzentwürfen Stellung nahmen, erklärte Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD), dass die Koalitionsfraktionen planen, einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf einzubringen. Demnach soll die Altersgrenze für Polizei- und Justizbeamte einheitlich auf 62 Jahre angehoben werden. Gleichzeitig solle festgelegt werden, dass die Dienstzeit bei einer „belastenden Tätigkeit“ verkürzt werden kann. Bei Feuerwehrleuten soll dagegen die Altersgrenze von 60 Jahren beibehalten werden.
Eva Feußner (CDU) fügte hinzu, dass der Ausschuss nach der öffentlichen Anhörung – im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung – die Vorgriffszahlungen für den Tarifausgleich und das „Weihnachtsgeld“ als Beschlussempfehlung beschließen wird, damit die Zahlungen an die Beamten noch in diesem Jahr ausgezahlt werden können. Daneben soll die Anerkennung der „DDR-Lehrer“ und „Ein-Fach-Lehrer“ (nach DDR-Recht ausgebildet und immer nur ein Fach unterrichtet) vorangebracht werden. Tarifrechtlich sollen neue Quereinsteiger ins Lehramt demnächst in E 12 eingestuft, die „Ein-Fach-Lehrer“ von E 11 auf E 13 angehoben werden.