Zur Mai-Sitzungsperiode des Landtags
Der Landtag von Sachsen-Anhalt kommt am Dienstag, 31. Mai, zu seiner dritten Sitzung in der 7. Wahlperiode zusammen. Diesmal steht nur ein einzelner Tagesordnungspunkt auf dem Programm: die Novellierung des Kommunalabgabengesetzes. Die zusätzliche – wenn auch sehr kurze – Sitzungsperiode ist notwendig, da das geänderte Kommunalabgabengesetz noch vor der Sommerpause des Parlaments, also während der Juni-Sitzungsperiode, verabschiedet werden soll. Zwischen der Einbringung und dem Beschluss eines Gesetzes müssen allerdings drei Tage Zeit vergehen. Die abschließende zweite Beratung zum Gesetzentwurf ist für Freitag, 3. Juni, vorgesehen.
Gesetzentwürfe von Koalition und Linken
Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, durch den das Kommunalabgabengesetz geändert werden soll. Abwasserverbände sollen die sogenannten Altanschließer aus DDR-Zeiten nicht mehr zur Zahlung von Anschlussgebühren heranziehen müssen. Die Gesetzesänderung soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie darin fehlende Fristen zur Beitragsfestsetzung und Verjährung waren und sind laut Fraktion DIE LINKE Ausgangspunkt zahlreicher Rechtsstreitigkeiten. Um diese Missstände abzubauen, bringt die Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes ein.
Kommentierte Tagesordnung für die Mai-Sitzung des Landtags
Zeitplan für die Mai-Sitzung des Landtags