Wie der Ministerpräsident gewählt wird
Die Wahl des Ministerpräsidenten muss innerhalb von 14 Tagen nach der konstituierenden Sitzung des Landtags stattfinden. In der 6. Wahlperiode wurde der Ministerpräsident direkt während der konstituierenden Sitzung gewählt – wie von der Verfassung vorgeschrieben: ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. In der jetzigen 7. Wahlperiode wird der Ministerpräsident voraussichtlich am 25. April 2016 gewählt.
Zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereinigt. Wenn eine Fraktion keine absolute Mehrheit der Stimmen des Landtags vorweisen kann, geht sie zum Zwecke der Regierungsbildung in der Regel eine Koalition mit einer oder mehreren anderen Fraktionen ein. Gemeinsam stellen sie die Stimmen für die Wahl des Ministerpräsidenten.
Erhält im ersten Wahlgang dennoch niemand die absolute Mehrheit, so findet innerhalb weiterer sieben Tage ein neuer Wahlgang statt. Kommt auch in diesem Wahlgang die Wahl nicht mit der Mehrheit der Mitglieder zustande, so beschließt der Landtag innerhalb von weiteren vierzehn Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode. Wird die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags beschlossen, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.
Aufgaben des Ministerpräsidenten und der Minister
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Er ist zudem Repräsentant des Landes nach außen. Der Ministerpräsident bestimmt seinen Stellvertreter und ernennt und entlässt die Minister.
Wie ergibt sich nun aber die Auswahl der Minister? Oft waren die Kandidaten schon Mitglied einer Vorgängerregierung oder waren Staatssekretäre in einem Ministerium, bringen also das nötige Know-how bereits mit. Oft gehören zukünftige Minister dem Parlament an, bisweilen haben sie für ihr Ressort eine herausragende gesellschaftliche Stellung oder viel Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet. Regierungsmitglieder müssen also nicht zwangsläufig auch Abgeordnete sein.
Das Amt der Regierungsmitglieder endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags. Sie können aber jederzeit zurücktreten und durch einen anderen Minister ersetzt werden. Mit jeder Beendigung des Amtes des Ministerpräsidenten jedoch endet auch das Amt der Minister.