In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Landtag von Sachsen-Anhalt die Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen brachten damit ihren Gesetzentwurf zu diesem Thema durch. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE fand nicht die nötige Mehrheit.
Mit der Gesetzesänderung soll nach dem Willen der Koalition der seit Monaten andauernde Streit zwischen Bürgern und Abwasserverbänden etwas entschärft werden. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, können die Abwasserverbände nun selbst entscheiden, ob sie die Beitragsbescheide einfordern und kassieren oder ob sie auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts warten. Dort hatte die Fraktion DIE LINKE noch vor der Landtagswahl 2016 ein Normenkontrollverfahren eingereicht. Dieses soll klären, ob die 2014 bei Änderung des Kommunalabgabengesetzes eingefügte Übergangsfrist verfassungskonform ist oder nicht. Außerdem sieht das Gesetz Zinserleichterungen bei den Nachzahlungen vor und will mögliche Vergleiche zwischen Bürgern und Verbänden auf eine rechtlich einwandfreie Basis stellen.
Um das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließen zu können, hatten sich die Abgeordneten bereits am Dienstag zu einer Extra-Sitzung getroffen. Dort wurden die beiden Gesetzentwürfe in Erster Lesung beraten. Denn zwischen der Einbringung und dem Beschluss eines Gesetzes müssen mindestens drei Tage Zeit vergehen.
Das Abstimmungsverfahren im Detail
Das Abstimmungsverfahren mutete für Außenstehende sicher etwas komplex an, da im Laufe der Zweiten Lesung der Gesetzentwürfe noch jeweils ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurden. Diese wurden zunächst abgelehnt. Danach wurde namentlich über den Gesetzentwurf der Linken abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis lautete: 39 Ja-Stimmen, 43 Nein-Stimmen, 5 Abgeordnete waren nicht anwesend. Im Anschluss daran wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Koalition beschlossen.
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