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Plenarsitzung

Ausschuss berät über Medienrechtsgesetz

Ein Medienangebot nur für junge Leute, Erleichterungen beim Rundfunkbeitrag und der Jugendmedienschutz – das waren die Themen einer öffentlichen Anhörung am Freitag, 18 August 2016, im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. Die öffentliche Anhörung fand im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das fünfte Medienrechtsänderungsgesetz statt. Im Juni hatte sich der Landtag erstmals mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Hintergrund ist die 19. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vom Dezember 2015, dem routinemäßig auch die einzelnen Länder zustimmen müssen. 

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien beschäftigte sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf des fünften Medienrechts-änderungsgesetzes. Foto: Nmedia/fotolia.com

Neues Jugendangebot von ARD und ZDF

„Ziel des Jungen Angebots von ARD und ZDF ist es, der Zielgruppe der 14 bis 29-Jährigen ein identitäts- und demokratiestiftendes, meinungsbildendes Angebot zu machen“, erklärt Florian Hager, Geschäftsführer des Jungen Angebots in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Im Mittelpunkt des neuen Programms sollen die Lebenswirklichkeit und die Interessen der Zielgruppen stehen.

Dem Gesetzentwurf zu folge, werde das neue Programm keine Mehrkosten verursachen, da die Spartenkanäle „EinsPlus“ und „ZDFkultur“ eingestellt werden. Zudem sei eine finanzielle Obergrenze für die Produktion von jährlich 45 Millionen Euro festgelegt worden, so Hager. Der Start des Programms ist für Oktober 2016 geplant. Es handle sich um einen wirklich neuen Ansatz, unterstrich Dr. Jens-Ole Schröder vom Mitteldeutschen Rundfunk. Denn anders als beim Kinderkanal gehe es sich nicht um ein lineares Fernsehprogramm, sondern um ein reines Online-Angebot. Damit sollen die jungen Menschen quasi da abgeholt werden, wo sie sich befinden, nämlich im Internet.

Schröder sagte weiter, das Programm werde aus vielen interaktiven Elementen bestehen und junge Menschen sollen stark einbezogen werden. Auch bei den Planungen im Vorfeld hätten sie bereits ein Mitspracherecht gehabt. Die inhaltlichen Elemente des Jungen Angebots würden zum einen über das eigene Webangebot als auch über andere Plattformen angeboten werden. Außerdem ist geplant, das Programm crossmedial zu bewerben. Ziel sei es auch, Jugendliche mit einem attraktiven Onlineangebot wieder stärker ins Fernsehen zu ziehen.

Erreicht das neue Programm wirklich alle?

Nicole Anger, Geschäftsführerin des Kinder- und Jugendrings Sachsen-Anhalt (KJR) begrüßte die Einführung eines Jungen Angebots grundsätzlich, äußerte zu einzelnen Aspekten allerdings Bedenken. Ihrer Ansicht nach gehe die Beteiligung junger Menschen an den Inhalten des Programms noch nicht weit genug, zudem müsse das Angebot auch überall und für jeden erreichbar sein. Anger befürchtet insbesondere Nachteile für Nutzer in ländlichen Regionen aufgrund der schlechten Internetverbindungen. Sie sieht Probleme bei finanziell schlechter gestellten Jugendlichen, die sich einen Handyvertrag mit dauerhaftem Streaming nicht leisten könnten. Daher müsse das Junge Angebot unbedingt auch im klassischen Medium Fernsehen verfügbar sein.

Erleichterung bei Rundfunkbeitrag

Mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde vor drei Jahren der Rundfunkbeitrag neu geregelt. Seitdem ist der Beitrag nicht mehr geräteabhängig, sondern es heißt: „eine Wohnung – ein Beitrag“. Eine Evaluierung dieser neuen Regelung hat die DIW Econ übernommen und festgestellt, dass der Systemwechsel prinzipiell richtig gewesen sei, so DIW Econ-Vertreter Michael Arnold. Dennoch wurden im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag einige kleine Änderungen vorgenommen.

Weiterer Meldedatenabgleich geplant

So sei beispielsweise vorgesehen, dass Betriebsstätten mit zahlreichen Teilzeitbeschäftigten, Schulen, Kindergärten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen finanziell entlastet werden. Sie werden laut Gesetzentwurf zukünftig nur noch ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen müssen, erläuterte Arnold. Außerdem sei eine erneute Durchführung eines Meldedatenabgleichs geplant, die zu noch mehr Beitragsgerechtigkeit führen soll.

Nicole Anger vom KJR regte an, zu überlegen, ob Einrichtungen wie der Kinder- und Jungendring nicht gänzlich von der Beitragsgebühr befreit werden könnten. Denn das Geld, das ihre Einrichtung jetzt für die Rundfunkgebühr zahlen müsste, gehe von den finanziellen Mitteln ab, die eigentlich für die Jugendarbeit gedacht waren. Eine Aufstockung der Finanzen hätte es in den Zusammenhang nicht gegeben.

Änderungen im Jugendmedienschutzgesetz

Mit den Veränderungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird angestrebt, dass das System des Jugendmedienschutzes dem veränderten Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen angepasst wird. So werden zukünftig beispielsweise die Altersstufen des Jugendschutzgesetzes auch für Rundfunk und Telemedien (Rechtsbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, sprich Onlinemedien/Internet) übernommen. Damit spielt es zukünftig keine Rolle mehr, ob ein Film auf YouTube oder auf DVD abgespielt wird.

„Der Jugendmedienschutz wird damit anwendbar und zukunftsfähig“, bekräftigte Martin Heine, Direktor der Medienanstalt Sachsen-Anhalt. Kritik übte er daran, dass Ü18-Filmwerbetrailer jetzt auch im Tagesprogramm laufen dürfen, und dass Plattformbetreiber wie YouTube und Facebook ihre Richtlinien nicht an Jugendschutzstandards anpassen wollen. Dies sei sicher eine wichtige Aufgabe für die Zukunft, sagte Heine.

Youtube-Video der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter über den Einsatz von Jugendschutzprogrammen Youtube

Genau wie sein Kollege Olaf Schütte, Geschäftsführer der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz, sah auch Heine Probleme bei der Weiterentwicklung der technischen Jugendschutzprogramme. Derzeit gebe es nur drei verschiedene Programme, deren Filterleistungen nicht den Wünschen der Jugendschützer entsprächen. Heine betonte, die technische Weiterentwicklung eines funktionierenden universellen Programmes für alle Betriebssysteme sei sehr teuer.

Davon abgesehen, seien die bereits existierenden Programme auch viel zu wenigen Familien bekannt, erklärte Schütte. Hier müsste mehr getan werden, um über die Angebote aufzuklären. Insgesamt sei der Jugendmedienschutz ein sehr komplexes Feld, bei dem selbst Fachleute schon Schwierigkeiten hätten. Für Pädagogen und Eltern sei die Problematik völlig unverständlich. Daher sprach er sich für weitere Vereinfachungen und überschaubare Informationsangebote aus.

Ergebnis:

Nach der öffentlichen Anhörung hat der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Darin empfiehlt der Ausschuss dem Landtag den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form anzunehmen.

Weiterführende Informationen zum Thema: