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Plenarsitzung

Weitere Gesetze abschließend beraten

Der Landtag verabschiedete während der dreitägigen Dezember-Sitzungsperiode eine Reihe von Gesetzentwürfen nach deren Zweiter beziehungsweise Dritter Beratung. Die befürworteten Gesetze können fristgemäß in Kraft treten.

Besoldungsgesetz wurde geändert

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren die Grundgehaltssätze der R-1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt nicht verfassungsgemäß bemessen. Durch die Veränderung des Gesetzes sollen nun verfassungskonforme Regelungen hergestellt und der Verfassungsverstoß rückwirkend behoben werden. Die Kosten betragen in etwa 0,9 Millionen Euro. Die Mehrheit der Abgeordneten ist der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen gefolgt und hat das Gesetz in veränderter Fassung angenommen.

Beschlussempfehlung zum Besoldungsgesetz

Teilhabegesetz für junge Leute abgelehnt

Um junge Menschen in Sachsen-Anhalt besser in die politische Entscheidungsfindung einzubinden, legte die Fraktion DIE LINKE im Februar 2014 ein Kinder- und Jugendteilhabegesetz vor. Das Gesetz soll eine Änderung der Verfassung bewirken und der eigenständigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen mehr Beachtung schenken. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl, den Gesetzentwurf abzulehnen. Diesem Ansinnen ist die Mehrheit der Abgeordneten gefolgt.

Beschlussempfehlung zum Jugendteilhabegesetz (PDF)

Änderung des Sparkassengesetzes

Aufgrund der Finanzmarktkrise wurden in den letzten Jahren zahlreiche europarechtliche Regulierungsmaßnahmen im Bereich des Finanzmarktes durchgeführt. Das Sparkassengesetz des Landes muss daher an diesen veränderten Rechtsrahmen angepasst werden. Die Landesregierung brachte im Oktober einen entsprechenden Gesetzentwurf ein, der nun nach der Zweiten Beratung in veränderter Fassung angenommen wurde.

Beschlussempfehlung zum Sparkassengesetz (PDF)

Neue Zuständigkeiten der Schornsteinfeger

Die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und die allgemeine Gebührenordnung müssen laut Gesetzentwurf der Landesregierung vom September 2015 geändert werden. Der Gesetzentwurf sieht keine Bewerberliste für Schornsteinfeger mehr vor. Durch das Landesverwaltungsamt werden die Kehrbezirke nunmehr ausgeschrieben und die Bewerber ausgewählt. Der Empfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft folgend, nahm die Mehrheit der Abgeordneten den in einigen Punkten geänderten Gesetzentwurf an.

Beschlussempfehlung zum Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (PDF)

Schnelle Planumsetzung bei Havarien

Mit ihrem Gesetzentwurf setzte sich die Landesregierung unter anderem für die Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung, des Talsperrenbetriebsgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ein. Das Wassergesetz wird in diesem Zuge um Vorschriften ergänzt, die eine zügige Verfügbarkeit von Flächen ermöglichen, um Vorhaben des öffentlichen Hochwasserschutzes schneller umsetzen zu können. Der Landtag folgte der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und nahm den Gesetzentwurf in veränderter Fassung an.

Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)

Für ein zeitgemäßes Bestattungsrecht

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzte sich im Mai 2014 für eine Anpassung des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt ein. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales sprach sich dafür aus, den Gesetzentwurf abzulehnen. Bei der Abstimmung folgten die Abgeordneten dieser Empfehlung. Auch die Linken wollten das Bestattungsgesetz des Landes reformieren. Hintergrund sind unter anderem die zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft, die Anerkennung vielfältiger Religionen, die steigende Zahl von Verstorbenen ohne Angehörige. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte den Antrag der Linken verändert und empfahl dessen Annahme. Dem ist der Landtag gefolgt.

Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Grünen (PDF)

Beschlussempfehlung zum Antrag der Linken (PDF)