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Plenarsitzung

Neue Gesetzlichkeiten treten in Kraft

In den zurückliegenden Monaten wurde eine Vielzahl von Gesetzentwürfen in den Landtag eingebracht. Davon wurden einige während der Oktober-Sitzungen des Parlaments in Zweiter Beratung behandelt und zum Abschluss gebracht. Hier stellen wir Ihnen die Ergebnisse vor.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Fraktionen von CDU und SPD brachten im April 2015 einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, durch den das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt geändert werden soll. Ziel des Gesetzes sind eine moderne Gefahrenabwehr sowie die entsprechenden Erfordernisse in der polizeilichen Praxis. Der Landtag hat das Gesetz angenommen. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt, damit ist das Gesetz beschlossen.

Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf (PDF)

Änderung des Landesvergabegesetzes

Im September 2015 brachten die Fraktionen von CDU und SPD einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, durch den das aktuelle Landesvergabegesetz geändert werden soll. Der Einsatz des genannten Gesetzes wird aufgrund eines neuen Paragraphen so verändert, dass es „in Fällen mit besonderen Bedingungen“ nicht zum Einsatz kommen kann. Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft empfahl die Annahme des Gesetzentwurfes, dem ist die Mehrheit des Parlaments bei der Abstimmung gefolgt.

Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf (PDF)

Hundegesetz wurde überarbeitet

Das überarbeitete „Hundegesetz“ kann in Kraft treten, so die Entscheidung des Landtags. Die Fraktionen von CDU und SPD hatten einen ersten Entwurf im September 2015 vorgelegt. Demnach wird zwar an der kritisierten „Rasseliste“ festgehalten, darüber hinaus soll aber stärker von Hund zu Hund differenziert werden. Bei der Abstimmung votierte die Mehrheit der Abgeordneten (Koalition) für das Gesetz, die Opposition lehnte es ab.

Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf (PDF)

Allgemeine Verordnungsermächtigung

Die Landesregierung legte im Juni 2014 den Entwurf eines Landesorganisationsgesetzes vor. Es regelt den allgemeinen Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung. Ein Bestandteil des Gesetzes ist eine allgemeine Verordnungsermächtigung, die es der Landesregierung ermöglichen soll, neue durch den Bund oder die EU geschaffene Aufgaben umgehend einer Landesbehörde zuweisen zu können, ohne dass zuvor eigens ein Landesgesetz geschaffen werden muss. Der Ausschuss für Inneres und Sport sprach sich im Vorfeld für die Annahme des veränderten Gesetzentwurfes aus. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalition und der Grünen angenommen, die Linken enthielten sich.

Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf (PDF)

Stiftung in Landesaufgaben integrieren

Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD brachten im September 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt“ ein. Damit soll die Stiftung zukünftig stärker in Aufgaben des Landes einbezogen werden. Der Ausschuss für Umwelt empfiehlt in seiner Beschlussfassung die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Form. Bei Enthaltung von Linken und Grünen wurde das Gesetz mit den Stimmen der Koalition angenommen.

Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf (PDF)