Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner ersten Plenarsitzung 2015 die sieben Mitglieder des neuen Landesverfassungsgerichts und ihre sieben Vertreter/innen vereidigt. Bereits Mitte November 2014 wurden die obersten Verfassungshüter/innen des Landes neu gewählt. Als Präsident des Landesverfassungsgerichts wurde Winfried Schubert im Amt bestätigt.
Laut Verfassung von Sachsen-Anhalt steht das Landesverfassungsgericht als Verfassungsorgan gleichwertig neben dem Landtag und der Landesregierung. „Oberstes Gericht“, das womöglich andere Landesgerichte kontrolliert, ist dieser unabhängige Gerichtshof jedoch keinesfalls und auch keine Behörde, an die sich jedermann mit x-beliebigen Beschwerden wenden kann.