Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner ersten Plenarsitzung 2015 die sieben Mitglieder des neuen Landesverfassungsgerichts und ihre sieben Vertreter/innen vereidigt. Bereits Mitte November 2014 wurden die obersten Verfassungshüter/innen des Landes neu gewählt. Als Präsident des Landesverfassungsgerichts wurde Winfried Schubert im Amt bestätigt.
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Im Landtag von Sachsen-Anhalt sind heute die sieben neuen Verfassungsrichter/innen und ihre sieben Vertreter/innen vereidigt worden. Foto: Stefanie Böhme
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Im Landtag von Sachsen-Anhalt sind heute die sieben neuen Verfassungsrichter/innen und ihre sieben Vertreter/innen vereidigt worden. Foto: Stefanie Böhme
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Jeder Einzelne schwor gegenüber dem Landtagspräsidenten Detlef Gürth (l.) – der die Urschrift der Landesverfassung Sachsen-Anhalts von 1992 in der Hand hielt – einen Eid. Foto: Stefanie Böhme
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Nach der offiziellen Vereidigung kamen die sieben neuen Verfassungsrichter/innen zu einem ersten Foto im und vor dem Landtag zusammen. Neuer und alter Präsident des Landesverfassungsgerichts ist Winfried Schulz (M.) Foto: Stefanie Böhme
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Nach der offiziellen Vereidigung kamen die sieben neuen Verfassungsrichter/innen zu einem ersten Foto im und vor dem Landtag zusammen. Neuer und alter Präsident des Landesverfassungsgerichts ist Winfried Schulz (M.) Foto: Stefanie Böhme
Laut Verfassung von Sachsen-Anhalt steht das Landesverfassungsgericht als Verfassungsorgan gleichwertig neben dem Landtag und der Landesregierung. „Oberstes Gericht“, das womöglich andere Landesgerichte kontrolliert, ist dieser unabhängige Gerichtshof jedoch keinesfalls und auch keine Behörde, an die sich jedermann mit x-beliebigen Beschwerden wenden kann.