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Plenarsitzung

Inhalt überzeugend – Timing schlecht

Schlechtes Timing, aber guter Inhalt – so könnten die Reaktionen der Landtagsfraktionen auf einen Gesetzentwurf über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zusammengefasst werden. Mit ihrem Änderungsgesetz will die Landesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen. Eine wesentliche Änderung betrifft dabei die Einführung eines Europäischen Berufsausweises, zunächst für die Berufe Krankenschwestern und Krankenpfleger für allgemeine Pflege, Apotheker (Grundausbildung), Physiotherapeuten, Bergführer und Immobilienmakler. 

Zwar sei das Gesetz ursprünglich konzipiert worden, um die Mobilität im europäischen Binnenmarkt zu sichern, es könne in der jetzigen Situation aber auch Flüchtlingen helfen, die nach Deutschland kommen, betonte Wirtschaftsminister Hartmut Möllring. Denn die Anträge auf Anerkennung von Berufsqualifikationen könnten unabhängig von Aufenthaltsstatus, Staatsangehörigkeit und Herkunft gestellt werden. Durch die Möglichkeit, Nachweise in digitaler Form einreichen zu können, würden die Anerkennungsverfahren zudem enorm beschleunigt.

Alle vier im Landtag vertretenen Fraktionen waren sich im Wesentlichen einig, dass der Gesetzentwurf inhaltlich zu begrüßen ist. Gleichzeitig kam aus allen Fraktionen Kritik am „schlechten Timing“ der Gesetzeseinbringung. Dr. Katja Pähle (SPD) sagte, es fehle die Zeit, zu ordentlichen Anhörungen und Beratungen in den Ausschüssen, da das Gesetz eigentlich bis Mitte Januar beschlossen sein müsste. Natürlich werde sich der Landtag bemühen, schnell zu beraten, jedoch habe der Gesetzgebungsdienst des Hauses schon darauf hingewiesen, dass er große Schwierigkeiten sehe, eine Synopse beider Gesetze bis zur Anhörung bereitzustellen.

Auch Bianca Görke (DIE LINKE) kritisierte, dass sich das Parlament „auf den letzten Drücker“ mit dem Gesetz beschäftigen muss. Sachsen-Anhalt könne sich jedoch kein Zurückbleiben in diesem Bereich leisten. In puncto Teilanerkennung von Berufsabschlüssen sei ihre Fraktion skeptisch, wie dies in Praxis funktionieren solle. Abgesehen vom straffen Zeitplan, sei der Gesetzentwurf inhaltlich sehr zu begrüßen, weil der europäische Arbeitsmarkt damit endlich zusammenwachse, sagte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Bei weiten Teilen des Gesetzes handle es sich um die Umsetzung von EU-Vorgaben, daher werde eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes nicht an den Grünen scheitern.

Ulrich Thomas (CDU) ergänzte, es könne nicht sein, dass einzelne Facharbeiter weiterhin für jedes Bundesland andere Anträge stellen müssten, die alle anders beschieden werden können. Genau dies soll mit dem Gesetz verbessert werden. Auch für Flüchtlinge bedeute das Anerkennungsgesetz eine große Chance, so der CDU-Politiker. Überall dort, wo formale Nachweise fehlten, könnten diese durch praktische Prüfungen ersetzt werden. Außerdem plädierte er dafür, dass Anerkennungsgesetz in Handwerk und Wirtschaft noch bekannter zu machen, da viele Arbeitgeber gar nichts von den sich darin bietenden Möglichkeiten wüssten.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft (federführend) sowie in die Ausschüsse für Arbeit- und Soziales, für Finanzen und für Inneres und Sport überwiesen. Sollte der Landtag es nicht schaffen, das Gesetzgebungsverfahren bis zum Ende der Legislaturperiode durchzuführen, dann würde es dem Prinzip der Diskontinuität unterliegen und müsste vom zukünftigen Landtag der 7. Wahlperiode neu begonnen werden.