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Plenarsitzung

IBG: Gibt es ein kollektives Versagen?

Der Präsident des Landesrechnungshofes hat die Arbeit der Investitions- und Beteiligungs-Gesellschaft (IBG) und insbesondere die Aufsicht über die Geschäfte der Gesellschaft scharf kritisiert und ein „kollektives Versagen“ festgestellt. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war das Anlass, eine Aktuelle Debatte zum Thema „Kollektives Versagen bei der Aufsicht über die IBG“ (Drucksache 6/4119) zu beantragen. In der knapp 90-minütigen Aussprache am 5. Juni prallten die unterschiedlichen Meinungen von Vertretern der Koalition und der Opposition aufeinander. 

Ein Blick in das Plenarsaal des Landtags. Foto: Landtag

Angesichts der laufenden Ermittlungen im Untersuchungsausschuss zu diesem Thema wurde besonders vom CDU-Abgeordneten Thomas Leimbach die Sinnhaftigkeit der Aktuellen Debatte im Landtag in Frage gestellt. Die IBG ist seit Monaten in der öffentlichen Kritik. Insbesondere durch das Handeln des inzwischen entlassenen Geschäftsführers soll dem Land ein Schaden in Millionenhöhe entstanden sein.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Olaf Meister, beantwortete in der Begründung des Antrages die Frage nach der kollektiven Verantwortung mit einer klaren Aussage: „Herr Ministerpräsident, die Verantwortung liegt bei Ihnen!“ Reiner Haseloff (CDU), der heutige Regierungschef, war von 2006 bis 2011 als Wirtschaftsminister Aufsichtsratsvorsitzender der IBG. In dieser Funktion habe er bei der Aufsicht und Kontrolle der IBG versagt.

„Die Kritik an den Zuständen in der IBG richtet sich nicht gegen die Förderung innovativer Unternehmen“, sagte Meister. „Sie richtet sich gegen die zweckfremde Förderung von Unternehmen, die eben nicht innovativ waren, die ihren Sitz nicht im Land Sachsen-Anhalt hatten, die nicht als klein- oder mittelständig gelten und nicht zuletzt dagegen, dass Einzelne mit öffentlichen Mitteln ganz eigene private Zwecke verfolgten.“ Den Schaden für das Land bezifferte Meister mit mindestens 70 Millionen Euro. „Von dem Imageschaden für das Land ganz abgesehen.“ Er sei verheerend. Mit Nachdruck forderte er Haseloff auf, die politische Verantwortung zu übernehmen.

Wirtschaftsminister Hartmut Möllring (CDU) verteidigte die IBG als Erfolgsmodell. Sie habe sich bisher mit 287 Millionen an 162 Unternehmen beteiligt und dazu beigetragen, dass insgesamt über 5000 Arbeitsplätze entstanden seien. „Vielleicht ist nicht alles so gemacht worden, wie die Vorschriften waren“, räumte Möllring ein, aber insgesamt habe sich das Modell der IBG bewährt. In Einzelfällen habe es Verfehlungen gegeben, dafür wurden mit der Entlassung des Geschäftsführers die Konsequenzen gezogen. Eine kollektive Verantwortung lehnte er ab.

Rüdiger Erben von der SPD, der Mitglied im IBG-Untersuchungsausschuss ist, verteidigte ebenfalls das Modell der Beteiligungsgesellschaft. „Die IBG greift jungen, innovativen Unternehmen unter die Arme.“ Das schaffe neue Produktionsstätte und Arbeitsplätze. „Die staatliche Aufsicht hat nicht so funktioniert, wie es notwendig gewesen wäre“, sagte er. Deshalb forderte er „echte nachhaltige Reformen“ der IBG.

Der Obmann der Fraktion DIE LINKE im Untersuchungsausschuss, Dr. Frank Thiel, kritisierte erneut, dass Ministerpräsident Reiner Haseloff  trotz seiner leitenden Funktion keinerlei Verantwortung für die Prozesse und Entscheidungen bei der IBG übernommen hat bzw. übernehmen will. Hier wiederhole sich ein Muster aus dem 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der sich mit dem Dessauer Fördermittelskandal beschäftigt hat, und dem Untersuchungsausschuss aus der vorangegangenen Legislaturperiode zur illegalen Müllverbringung. Politisch entscheidend sei allerdings, dass der Ministerpräsident nicht nur Verantwortung für Fehlentscheidungen ablehne, sondern dass er sie bei der IBG schlechtweg leugne, so Thiel. Die Förderung von Unternehmen mit so genanntem Wagniskapital sollte es auch künftig geben, aber mit einer zielgenauen Kontrolle der öffentlichen Gelder.

Für den Obmann der CDU im Untersuchungsausschuss, Thomas Leimbach, verzichtet der Begriff „kollektives Versagen“ verallgemeinernd auf klare Differenzierung und Ursachenanalyse. „Der Begriff ist falsch“, sagte er. „Ob und inwieweit man von einem kollektiven Versagen sprechen kann, kann noch nicht festgestellt werden“, so Leimbach. Fakt sei jedoch, dass die Ursachen für die jetzige Situation in systemischen Mängeln legen. So habe es keinen zweiten, gleichberechtigten Geschäftsführer gegeben. Außerdem sei ein Fehler darin zu sehen, die Aufsichts- und Entscheidungsorgane in zwei Ministerien und mehreren Aufsichtsgremien zu verankern. „Die Idee der IBG ist beschädigt, aber sie ist richtig“, sagte Leimbach, und müsse fortgeführt werden. 

Am Ende einer Aktuellen Debatte werden keine Beschlüsse gefasst.