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Plenarsitzung

Gesetzesinitiativen und Beschlüsse im Juni

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat eine Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus beschlossen. Damit können pauschaliert zugewiesene Straßenbaumittel auch weiterhin in ungekürzter Form in die Folgejahre übertragen werden. Nach bisheriger Gesetzeslage wären die Mittel am 31. Dezember jedes Jahres verfallen. Dies sei mit den typischen praktischen Abläufen bei Straßenbaumaßnahmen jedoch nicht in Einklang zu bringen, erklärten die Fraktionen CDU und SPD. Sie hatten die Änderung des Gesetzentwurfes im März in den Landtag eingebracht. 

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD (PDF)

Blick in den Plenarsaal des Landtags. Foto: Landtag

Änderung archivrechtlicher Vorschriften beschlossen

Außerdem hat der Landtag im Juni-Plenum ein Gesetz zur Änderung archivrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Gesetzentwurf geht zurück auf eine im Frühjahr 2013 im Landtag geführte Debatte, ob und welche Unterlagen – unabhängig von ihrer Speicherungsform – die Verfassungsschutzbehörde dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt anbieten und gegebenenfalls übergeben muss. Das Gesetz sieht nun vor, dass auch für die Verfassungsschutzbehörde eine Anbietungs- und Übergabepflicht gelten soll. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz das Archivrecht an die Erfordernisse der modernen Informations- und Kommunikationstechnik angepasst.

Besoldungsanpassung für Richter und Beamte

Die Landesregierung hat dem Landtag den Entwurf eines Landesbesoldungs- und Landesversorgungsanpassungsgesetzes 2015/2016 vorgelegt. Ziel ist die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für Beamte und Richter des Landes, der Gemeinden und Landkreise an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Dazu soll der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom März 2015 übernommen werden. Die Landesregierung rechnet mit Mehrkosten für 2015/2016 in Höhe von rund 48 Millionen Euro. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport und für Recht, Verfassung und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)

Aufarbeitung der DDR-Geschichte neu regeln

Die Aufarbeitung allein auf die Behörden der Staatssicherheit zu beschränken, werde den vielen Einzelschicksalen mit anderen Unrechtserfahrungen in der DDR und aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 nicht gerecht, sind die Fraktionen von CDU und SPD überzeugt. Daher haben sie den Entwurf eines Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes Sachsen-Anhalt vorgelegt. Es soll das Gesamtsystem staatlicher Repressionen in den Blick nehmen und die Aufgabenbereiche der Stasiunterlagenbeauftragten neu regeln.

Denn nach Ansicht der Koalitionsfraktionen rückten 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Aufarbeitung und Vermittlung der DDR-Geschichte stärker in den Fokus, anstatt wie bisher Beratung zu Akteneinsicht und Rehabilitierung. Außerdem soll die Landesbeauftragte nicht mehr an das Justizministerium, sondern den Landtag angebunden sein. Der Antrag wurde in den Ausschuss für Recht und Verfassung (federführend) und den Ältestenrat (mitberatend) überwiesen.

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD (PDF)