Der Landtag von Sachsen-Anhalt kam am 15. und 16. Mai zu seiner 33. Sitzungsperiode zusammen. Ort der politischen Debatten war das Ausweichquartier in der Magdeburger Johanniskirche. Schwerpunkte der beiden Sitzungen im Mai, den letzten vor den Kommunal- und Europawahlen, waren die Bereiche Wirtschaft und Soziales. Zusätzlich waren fristgemäß zwei Aktuelle Debatten zu den Themen "Die Konsequenzen der Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes der Landesregierung für die öffentliche Sicherheit in Sachsen-Anhalt" (DIE LINKE) sowie "Situation und Zukunft der Hochschulmedizin in Sachsen-Anhalt" (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Beratung im Plenum beantragt worden.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Durch die sogenannte Regionalisierungsmethode sehen die Fraktionen von CDU und SPD die Potenziale zur Entwicklung des ländlichen Raums gestärkt. Die Landesregierung soll daher aufgefordert werden, in der neu beginnenden EU-Förderperiode neben dem bewährten LEADER-Ansatz eben diese Methode auszubauen. Ebenfalls auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD soll sich die Landesregierung klar zum Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit bekennen und deren Rahmenbedingungen verbessern. CDU und SPD verstehen die interkommunale Zusammenarbeit als notwendigen Schritt für die Verwaltungsmodernisierung. Durch die Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen könnten Einsparpotenziale generiert werden, die die Möglichkeiten zur Sicherung der öffentlichen Infrastruktur und zur Bewahrung von Gestaltungsspielräumen vor Ort erhöhen, hieß es im vorgelegten Papier.
Änderungen im Bereich Bleiberecht angestrebt
Die Fraktion DIE LINKE stellte im Februar 2014 die Abschiebungshaft auf den Prüfstand. Für sie ist diese Maßnahme ein nicht sachgerechtes und menschenunwürdiges Instrument, um eine bestehende Ausreisepflicht von Menschen durchzusetzen. Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis seien keine Straftäter und somit auch nicht als solche zu behandeln, lautete es im Antragstext der Linken. Die Landesregierung sollte laut Antrag aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebungshaft einzusetzen. Der Ausschuss für Inneres und Sport legte eine Beschlussempfehlung mit geändertem Antragstext vor. Vor dem Hintergrund der politischen Absichtserklärung, die räumliche Beschränkung des Aufenthalts von Inhabern von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen zu überarbeiten, forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diesen Inhaberinnen und Inhabern die generelle Erlaubnis zu erteilen, sich zeitweilig auch außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt aufhalten zu dürfen. Die Residenzpflicht sei seit jeher Gegenstand massiver Kritik von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, hieß es in der Begründung zum Antrag.
Von Tod und Trauer
Die Bedingungen für ein menschenwürdiges Sterben zu garantieren, ist nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine essentielle Aufgabe der Politik. Sie habe daher alles Nötige zu unternehmen, um eine flächendeckende Betreuung Sterbender sicherzustellen und ihnen somit ein Lebensende in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. In ihrem Antrag betonen die Grünen ihren Wunsch nach einer Stärkung der Hospizkultur und der Palliativversorgung in den entsprechenden Einrichtungen. Die Grünen setzen sich zudem für eine Anpassung des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt ein. Vornehmlich ging es um die Wahrung von Bestattungsritualen israelitischer beziehungsweise muslimischer Religionsgemeinschaften, bei denen Erdbestattungen auch ohne Sarg (dafür im Grabtuch) vorgenommen werden. Auch die Linken wollen das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt reformieren. Hintergrund sind unter anderem die zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft, die Anerkennung vielfältiger Religionen, die steigende Zahl von Verstorbenen ohne Angehörige und das Verlangen nach einem hohen Grad an Sicherheit bei der Feststellung der Todesursache.