Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat während seiner Junisitzungsperiode einige Gesetzentwürfe in Erster Beratung behandelt. Nach der Einbringung werden sie nun – infolge ihrer Überweisung – in den dafür zuständigen Ausschüssen (mitunter auch mit anberaumter Expertenanhörung) behandelt. Ziel ist die Aufstellung einer Beschlussempfehlung, die dem Landtag in einer der kommenden Sitzungen vorzulegen ist.
Neuer Name für das Tierseuchengesetz?
Das Gesetz zur Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes müssen geändert werden. Die Landesregierung brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein. Das Tierseuchengesetz soll fortan Tiergesundheitsgesetz heißen, es wurde wesentlich gestrafft und umstrukturiert. Im Zuge der Novellierung wird unter anderem die gesetzliche Grundlage für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an Vorsorgemaßnahmen der Tierseuchenbekämpfung geschaffen. Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf einstimmig in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden.
Gesetzentwurf - Drs. 6/3156
Datenschutz bedarf neuer Regelung
Die Landesregierung möchte das Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalts ändern. Hintergrund ist die Übertragung der Datenschutzkontrolle im nicht-öffentlichen Bereich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz ab Oktober 2011. Hierfür bedarf es noch einer gesetzlichen Regelung. Nach Beendigung der Ersten Beratung wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung einstimmig in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) und in die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Oberfinanzdirektion Magdeburg vor Auflösung
Durch einen Beschluss des Landtags wurde die Landesregierung im November 2011 aufgefordert, rechtzeitig zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2014 ein strukturelles Konzept vorzulegen, das den Aufgabenbestand, den Verwaltungsaufbau und den Aufgabenvollzug bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 darstellt. Ein Teil davon ist die Auflösung der Oberfinanzdirektion Magdeburg und die Verteilung ihrer Aufgaben auf verschiedene Landesbetriebe. Der Gesetzentwurf wurde am Ende der Debatte ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
IHK bleibt frei von Prüfung durch den Landesrechnungshof
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte einen Artikelabsatz aus dem Gesetz über die Industrie- und Handelskammern streichen lassen. In diesem heißt es: „Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern unterliegt nicht der allgemeinen Prüfung durch den Landesrechnungshof.“ Genau diesen Tatbestand wollten die Grünen geändert wissen. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte nicht in die Ausschüsse überwiesen und somit für erledigt erklärt.
Schnellere Zuteilung neuer Aufgaben angestrebt
Die Landesregierung legte den Entwurf eines Landesorganisationsgesetzes vor. Es regelt den allgemeinen Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung. Ein Bestandteil des Gesetzes ist eine allgemeine Verordnungsermächtigung, die es der Landesregierung ermöglichen soll, neue durch den Bund oder die EU geschaffene Aufgaben umgehend einer Landesbehörde zuweisen zu können, ohne dass zuvor eigens ein Landesgesetz geschaffen werden muss. Am Ende der Debatte wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Stimmen aller Abgeordneten in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.