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Plenarsitzung

Gesetze können in Kraft treten

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat während seiner Julisitzungsperiode eine Reihe von Gesetzen in Zweiter Beratung verabschiedet. Nach der Einbringung und der Behandlung in den dafür zuständigen Ausschüssen (mitunter auch mit anberaumter Expertenanhörung) können diese Gesetze nun in Kraft treten. Folgend eine Übersicht über die beschlossenen Gesetze mit Inhalt und Votum.

Tierseuchenkasse trägt Kosten mit

Die Landesregierung sah sich schon im Januar dieses Jahres in der Pflicht, das Gesetz über die Beseitigung tierischer Nebenprodukte zu novellieren. So ist vorgesehen, dass das Land und die Tierseuchenkasse auch in 2014 Beihilfen zu den Kosten für die Beseitigung von Vieh im Sinne des Tierseuchengesetzes fortführen. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung erarbeitet. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte dieser, das Gesetz wurde somit beschlossen. Die Grünen stimmten gegen das Gesetz.

Erleichterte Arbeitsbedingungen für Steuerberater

Durch einen Gesetzentwurf der Landesregierung kommt es zu Anpassungen des Gesetzes über das Versorgungswerk der Steuerberater/innen und zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Für Angehörige der steuerberatenden Berufe werden die europaweite Arbeit erleichtert und Versicherungszeiten besser angerechnet. Der Ausschuss für Finanzen erstellte eine einstimmige Beschlussempfehlung, die die Annahme des Gesetzentwurfes vorsah. Das Gesetz wurde im Anschluss an die Debatte einstimmig angenommen.

Keine Kontrolle durch den Landesrechnungshof

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte einen Artikelabsatz aus dem Gesetz über die Industrie- und Handelskammern streichen lassen. In diesem heißt es: „Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern unterliegt nicht der allgemeinen Prüfung durch den Landesrechnungshof.“ Genau diesen Tatbestand wollten die Grünen geändert wissen. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte abgelehnt. Die Grünen stimmten dafür, die Koalition dagegen, die Linken enthielten sich.

Mindestlohn an anderer Stelle bereits geklärt

Im Februar 2013 hatte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der zur Verabschiedung eines Mindestlohngesetzes für das Land Sachsen-Anhalt führen sollte. Zwischenzeitlich hat der Bundesgesetzgeber angekündigt, im Jahr 2015 einen Mindestlohn einzuführen. Damit – so der Ausschuss für Arbeit und Soziales – entfalle die Notwendigkeit, in den engen Grenzen der Zuständigkeit des Landes existenzsichernde Löhne zu garantieren. Der Gesetzentwurf der Grünen wurde daher einstimmig als erledigt erklärt.

Zuständigkeit geregelt

Die Landesregierung wollte das für die Sozialhilfe zutreffende Gesetz ändern lassen. Hintergrund ist die Umsetzung des geänderten Bundesrechts zu Erstattungszahlungen des Bundes zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Im Detail geht es um die Zuständigkeitsverteilung zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und um die Weiterleitung der Erstattungszahlungen des Bundes zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die die Annahme des Gesetzentwurfes nahelegte. Im Anschluss an die Zweite Beratung wurde das Gesetz einstimmig angenommen.