In Sachsen-Anhalt gab es Ende 2013 insgesamt 208 kommunale öffentliche Bibliotheken. Diese Zahl geht aus der aktuellen Antwort zu einer Kleinen Anfrage der Grünen-Abgeordneten Verena Wicke-Scheil (selbst Diplom-Bibliothekarin) zur Situation der Bibliotheken im Land hervor, die die Landesregierung vorgelegt hat. 78 der Einrichtungen werden hauptamtlich geleitet, 130 neben- oder ehrenamtlich. Zumeist leiten Diplombibliothekare/innen die Bücherburgen. In der übergroßen Zahl sind die Gemeinden Trägerin der Bibliotheken. Die Einrichtungen arbeiten – örtlich bezogen – in kleineren oder größeren Bibliotheksverbünden zusammen, das heißt sie ermöglichen das Ausleihen über eine Fernleihe.
Als größtes Vernetzungsprojekt von Bibliotheken ist der „Onleihe-Verbund“ von aktuell 34 kommunalen Bibliotheken zu nennen (unter anderem Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Eisleben, Haldensleben, Halle, Magdeburg, Naumburg, Oschersleben, Weißenfels und Zeitz). Dieser soll nach Auskunft der Landesregierung zukünftig erweitert werden. Darüber hinaus gibt es regionale Verbünde in den Landkreisen Jerichower Land, Harz und Mansfeld-Südharz, im Saalekreis und im Landkreis Wittenberg.
Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden in den Bibliotheken Gebühren erhoben. Diese sind in Gebührenordnungen/-satzungen der Einrichtungen festgesetzt. Um möglichst viele Leser für ein kostengünstiges Ausleihen zu erreichen, gibt es in den meisten Bibliotheken unterschiedliche Gebührenmodelle für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren und Familien.
Zur Kleinen Anfrage: „Bibliotheken in Sachsen-Anhalt“