Im November 2013 legte die Landesregierung den Entwurf eines Gaststättengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vor, das die noch gültigen Bundesbestimmungen auf die Ebene des Landes bringen sollte. Unter anderem regelt das Gesetz dann das Betreiben einer gastronomischen Einrichtung als sogenannte personen- und objektbezogene Erlaubnis. Wichtiger Aspekt bei der Beratung im Ausschuss war die Ausgabe von Alkohol in Vereinsheimen. Geplante Verschärfungen wurden gestrichen. Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hatte eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes nahelegte.
Wirtschaftsminister Hartmut Möllring verwies auf die Vereinfachungen bei der Eröffnung einer Gaststätte. Die gesetzlichen Bestimmungen seien an die Regelungen der Nachbarländer angepasst worden. Mit 5000 Unternehmen, 38000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von etwa einer Milliarde Euro werde ein wichtiger Wirtschaftszweig des Landes zukunftsfest gemacht.
Stellungnahmen wurden berücksichtigt
Dr. Frank Thiel erinnerte an die spannenden Debatten, die zu diesem emotionalen Thema im Ausschuss geführt worden seien. Sehr verschiedene Interessenlagen haben austariert werden müssen. Gleichzeitig habe man zur Entbürokratisierung beigetragen wollen. Man habe sich auch der scharfen Kritik des Datenschutzbeauftragten angenommen (zunächst war im Gesetzentwurf vorgesehen, dass Vereine Mitgliederlisten auslegen müssten, um an diese Alkohol ausschenken zu dürfen). Auch die Stellungnahmen der IHK und der Dehoga seien in den Beratungsprozess eingeflossen. Thiel zeigte sich zufrieden, dass eine unnötige Bürokratisierung von Dorffesten und Vereinsfeiern verhindert wurde, denn sie hielten das gesellschaftliche Leben aufrecht und zielten nicht auf eine private Bereicherung ab. Man habe freilich auch die Hinweise auf Schwarzgastronomie ernst genommen, aber das Kneipensterben im ländlichen Raum habe vor allem mit der Abwanderung zu tun und nicht mit der Konkurrenz zwischen Vereinsheim und Gaststätte, so Thiel.
Zum Glück kein „Absurdistan“
„Was lange währt, wird gut“, resümierte Ronald Mormann (SPD) das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens. Die Absicht, Gastronomen die Eröffnung einer Gaststätte zu vereinfachen (durch die Einführung eines Anzeigeverfahrens), habe die SPD-Fraktion von Beginn an unterstützt. Dass der Gesetzentwurf allerdings nicht lautlos habe behandelt werden können, habe an den zusätzlichen Regelungen für Vereine und Verbände gelegen, die im Gesetzentwurf notiert waren. Wären sie verabschiedet worden, hätten sie die Vereinskultur auf den Kopf gestellt, diese wäre zum „Absurdistan“ geworden, erklärte Mormann. Dies wäre eine Beschädigung von Ehrenamt und Vereinen gewesen, die mit der SPD nicht zu machen gewesen sei.
Politischer und gesellschaftlicher Konsens
Die Kritik am Gesetzentwurf habe sich an dem Versuch entzündet, die Vereinsgastronomie einzuschränken, erinnerte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die kritischen Fragestellungen hinsichtlich der Vereinsgastronomie seien aber während der Ausschussberatungen ausgeräumt worden. Deren Beibehaltung hätte wohl zu erheblichen Einschnitten im Vereinsleben geführt. Im Zuge der Erstellung der Beschlussempfehlung sei ein breiter politischer und gesellschaftlicher Konsens gefunden worden. Meister warnte abschließend vor möglichen Plänen für eine neue Sperrzeitverordnung von 1 bis 6 Uhr – dies wäre ein schwerer Schlag gegen die großstädtische Kneipenkultur, so der Abgeordnete der Grünen in Richtung Landesregierung.
„Es lohnt sich, eine Gaststätte zu eröffnen“
Ulrich Thomas stellte klar, dass es in Sachsen-Anhalt ein intaktes gastronomisches Leben neben der Vereinstätigkeit gebe. Während der Beratungen habe die CDU darauf geachtet, die Balance zwischen der Vereins- und der gewerblichen Gastronomie zu halten. Mit dem neuen Gesetz werde auch der Wettbewerbsgleichheit zwischen den Ländern Rechnung getragen. Die vereinfachten Prozesse beim Eröffnen einer Gaststätte zeugten davon, dass den Gastronomen mehr Vertrauen entgegengebracht werde. Die Zahl der Kneipen und Gaststätten im Land sei rückläufig, daher sei es gut, dass mit dem Gesetz Bedingungen geschaffen würden, durch die es sich wieder lohne, eine Einrichtung zu eröffnen.
Im Anschluss an die Debatte wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft zugestimmt. Das Gaststättengesetz kann somit in Kraft treten.