Die Fraktion Die Linke sorgt sich um den Fortbestand der Zahnarztpraxen im Land. Auf Grundlage des von der Landesregierung erstellten Versorgungsatlasses 2030 werde deutlich, dass mehr als die Hälfte der Zahnärzte in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen werde. Dies gefährde die flächendeckende Gesundheitsversorgung. Deshalb soll die Landesregierung mit einem Antrag inklusive umfangreichem Maßnahmenpaket zum Handeln aufgefordert werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte einen Alternativantrag vor.
Für acht von 14 Landkreisen werde eine Unterversorgung bzw. eine drohende Unterversorgung prognostiziert, stellte Nicole Anger (Die Linke) fest. Der Mangel an Zahnärzten werde dazu führen, dass jede vierte Person in Sachsen-Anhalt nicht mehr zahnmedizinisch versorgt werde. Zwar gebe es bereits verschiedene Maßnahmen, wie das Zahnmedizin-Studium im ungarischen Pécs oder ein Kombistudium in Gardelegen. Dies allein reiche jedoch nicht aus, so die Linken-Abgeordnete. Es brauche einen ganzheitlichen Ansatz, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Zahnärzten zu verbessern.
Niederlassungsfreiheit wieder einschränken?
Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) erklärte, zwar gebe es an der Uni Halle beste Bedingungen für ein Zahnmedizinstudium, allerdings blieben von den 40 Studierenden nach ihrem Abschluss nur zehn im Land. Zudem würden viele junge Zahnärzte heutzutage eine Anstellung gegenüber einer Selbstständigkeit bevorzugen. Außerdem dürften sich Zahnärzte niederlassen, wo sie möchten, dies führe dazu, dass gerade der ländliche Raum oftmals das Nachsehen habe. Daher wolle sie eine Bundesratsinitiative prüfen, um möglicherweise eine Zulassungsbeschränkung einführen zu lassen.
Tobias Krull (CDU) meinte, man müsse dafür sorgen, dass junge Menschen nicht nur ein Zahnarzt-Studium absolvierten, sondern anschließend auch im Land blieben. Dazu müssten auch die Kommunen ihren Teil beitragen, sodass sich die neuen Zahnärzte vor Ort wohlfühlten (Studienstipendium, Wohnung, Kinderbetreuung, Job für den Partner etc.). Den Vorschlag, die Niederlassungsfreiheit wieder einzuschränken, sah er kritisch.
Es braucht konkrete Maßnahmen
Seitens der Landesregierung sei nach dem letzten Landtagsbeschluss vor einem Jahr nichts Konkretes passiert, monierte Gordon Köhler (AfD). Geld dürfe bei dem Thema keine Rolle spielen, „denn es geht um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger“. Seine Fraktion halte den Antrag der Fraktion Die Linke für unterstützungswürdig, inklusive des Konzepts einer kommunalen Versorgung.
Konstantin Pott (FDP) stellte fest, schon heute sei die Versorgung nicht mehr in jeder Region gesichert und es werde nicht leicht, dies kurzfristig zu ändern. Er würde als Erstes bei der Tatsache ansetzen, dass so wenige ausgebildete Zahnärzte im Land blieben. Schön wäre auch eine Ko-Finanzierung des Stipendienprogramms an der Universität Pécs gewesen. Dies sei bei den letzten Haushaltsberatungen aber nicht möglich gewesen, er hoffe hier auf die Zukunft.
Auch an Präventionsmaßnahmen denken
„Mit unserem Alternativantrag wollen wir für einen ganzheitlichen Blick auf das Thema werben“, sagte Susann Sziborra-Seidlitz (BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN). Dazu gehöre auch die Prävention (zum Beispiel Zahnpflege und gesunde Ernährung). Ihre Fraktion schlage vor, gemeinsam mit allen Partnern neue Versorgungsmodelle (mobile Angebote, kommunale Praxisräume, Rotationssprechstunden, kommunale Gesundheitszentren samt Zahngesundheit, Kopplung von Verkehrsknotenpunkten und Gesundheitsangeboten etc.) zu entwickeln.
Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD) konstatierte, viele junge Menschen gingen nach dem Studium lieber in ein urbanes Zentrum, als in eine Praxis in einer ländlichen Region in Sachsen-Anhalt einsteigen zu wollen. Umso wichtiger sei es, dass die Rahmenbedingungen für die ganze „Zahnarzt-Familie“ stimmten. Zudem müsse berücksichtig werden, dass junge Menschen lieber angestellt arbeiteten. Wie die Gesundheitsministerin sprach sich Richter-Airijoki dafür aus, die freie Niederlassungswahl für Zahnärzte wieder einzuschränken.
Am Ende der Debatte wurden der Antrag der Linken sowie der Alternativantrag der Grünen in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (mitberatend) überwiesen.