Dem Petitionsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt liegt eine Vielzahl von Eingaben zum Thema der Veränderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) vor. Sie wenden sich gegen die Verschiebung der Altersermäßigung ab dem 60. Lebensjahr durch die Dritte Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 10.12.2019 (GVBl. LSA S. 984-987).
Bereits im Januar 2020 hatte sich der Petitionsausschuss erstmals mit dem Anliegen beschäftigt und beschlossen, den zuständigen Fachausschuss für Bildung und Kultur um eine Stellungnahme zu dem Petitionsanliegen zu bitten. Lesen Sie dazu unseren Artikel: „Entscheidung zu Lehrer-Petition vertagt“
Ministerium: Kein Anlass für rechtliche Anpassungen
Nunmehr liegt die Stellungnahme des Ausschusses für Bildung und Kultur vor, der sowohl die Petition als auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE mehrfach beraten hat. Im Ergebnis seiner Beratungen schließt sich der Ausschuss für Bildung und Kultur der Stellungnahme der Landesregierung an. Das Ministerium für Bildung hält die Neuregelungen für grundsätzlich geeignet und sieht aktuell keinen Anlass für weitere rechtliche Anpassungen.
Es ist vorgesehen, dass sich der Petitionsausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen erneut den Petitionen zur Veränderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Land Sachsen-Anhalt befassen wird. Aufgrund der bevorstehenden Landtagswahl kann die Behandlung der Petitionen jedoch nicht vor September/Oktober 2021 erfolgen.