Mit „Einfach wählen gehen!“ haben die Landeswahlleiterin und die Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit dem Landtag von Sachsen-Anhalt und dem Landesbehindertenbeauftragten zur Landtagswahl am 6. Juni 2021 eine Wahlbroschüre in Leichter Sprache herausgebracht. Sie soll als Wahlhilfe für Menschen mit Behinderung dienen.
Das 30-seitige anschaulich geschriebene und bebilderte Heft vermittelt wesentliche Grundinformationen über die Demokratie, den Landtag, die Parteien, die Bedeutung und den Ablauf der Wahlen bis hin zur Regierungsbildung in leicht verständlicher Form. Dazu gibt es Hinweise zum Ablauf im Wahllokal. „Mit diesem Heft wollen wir ganz praktisch einen Beitrag leisten, damit möglichst viele Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können“, so Maik Reichel, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung, „denn Demokratie lebt vom Mitmachen.“ Die neue Broschüre biete dabei Unterstützung und sei ein guter Ratgeber.
Konkrete Hinweise für den Wahltag
So hilft sie unter anderem bei der Vorbereitung des eigenen Wahlgangs und erläutert, welche wichtigen Fragen vorab zu beantworten sind. Komme ich mit dem Rollstuhl oder Rollator in das Wahllokal? Gibt es Treppen oder Stufen, die ein Hindernis am Wahltag sein könnten? Mögliche Ansprechpartner oder Kontakte werden ebenso genannt wie auch die Möglichkeit zur Briefwahl genauer erklärt wird.
Zudem werden konkrete Hinweise für Menschen mit Sehbehinderungen aufgeführt. Dies betrifft die Unterstützung beim Wählen im Wahllokal mit Stimmzettel-Schablone oder weiteren Hilfsmitteln. Zusätzlich werden weitergehende Hilfen in Wahllokal und -kabine beschrieben, die Menschen mit Beeinträchtigungen in Anspruch nehmen können.
In den kommenden Tagen erhalten neben den Kreiswahlbüros und den Landkreisverwaltungen auch die kommunalen Behindertenbeauftragten, örtlichen Teilhabemanager und Behindertenwerkstätten Freiexemplare zur Verteilung. Die Wahlbroschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ kann zudem bei der Landeszentrale für politische Bildung, der Landeswahlleiterin, der Landtagsverwaltung und dem Landesbehindertenbeauftragten als Print- oder Digitalfassung im Internet abgerufen werden.