Mit dem insgesamt 29. Bericht des Psychiatrieausschusses liegt nun der erste Bericht der achten Berufungsperiode vor. Er umfasst den Zeitraum von Mai 2021 bis April 2022. Er wurde vom Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Henning Flechtner am Montag, 10. Oktober 2022, an Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger und Sozialministerin Petra Grimm-Benne übergeben.
Auch dieser Bericht steht noch ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Die Neuberufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des 8. Psychiatrieausschusses und seiner Besuchskommissionen hatte ganz regulär im Sommer 2021 erfolgen können – dieses Mal mit der Neuerung, dass die Berufungsperioden des Ausschusses an die Wahlperioden des Landtags angepasst wurden. So ergibt sich jetzt erstmals eine fünfjährige Berufungsperiode.
Dr. Schellenberger: Gute Arbeit fortführen
Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger würdigte die Arbeit des Psychiatrieausschusses, der im Detail „Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung und des Maßregelvollzugs des Landes Sachsen-Anhalt“ heißt. Viel sei in den letzten 29 Jahren geschafft worden, sowohl im baulichen als auch im finanziellen Bereich. In unserer modernen Gesellschaft hätten sich auch die Herausforderungen in der psychiatrischen Betreuung verändert, betonte Schellenberger. Klientel und Diagnosen hätten sich verändert bzw. erweitert. Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit machte er beim Thema Nachsorge aus. Zudem lobte er die Zusammenarbeit des Ausschusses mit der Fachhochschule Polizei Aschersleben, durch die Beamtinnen und Beamte durch Schulungen und Praktika für besondere Aufgaben sensibilisiert würden.
Grimm-Benne: Jahre geprägt von Corona
Schließungen und Einschränkungen, das sind zwei der Stichwörter, mit denen die psychiatrische Krankenversorgung in der Corona-Zeit zu kämpfen habe, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Beim Schwerpunkt psychiatrische Behandlung im Maßregelverzug gebe es noch keine Entspannung, Abhilfe solle nun durch Baumaßnahmen und Erweiterungen geschaffen werden. Ziel sei die Vorhaltung von Therapieangeboten in den unterschiedlichen Vollzugsarten. Es gelte, die Nachsorge zu intensivieren (insbesondere bei Patienten/Inhaftierten mit Suchtproblematik) und Bildungsabschlüsse nachzuholen. Er werde an nachhaltigen Lösungen gearbeitet, um diese Menschen ins normale Leben zurückzuführen. Durch das Psych-KG würden die Landkreise und kreisfreien Städte darin unterstützt, schnelle ambulante Angebote der psychiatrischen Versorgung zu gewährleisten, lobte die Ministerin.
Erkenntnisse aus der Ausschussarbeit
„Auch dieser 29. Bericht steht noch ganz im Zeichen der Corona-Pandemie und der Einschränkungen der psychiatrischen Versorgung durch das jeweilige Infektionsgeschehen“, erklärte Prof. Dr. Henning Flechtner. Obwohl sich mittlerweile viele Anpassungen im Umgang mit der Corona-Pandemie in den Einrichtungen der psychiatrischen Krankenversorgung entwickelt hätten, könne man für den dargestellten Zeitraum bis April 2022 noch nicht von einer Rückkehr in die Regel- und Normalversorgung ausgehen.
In unterschiedlichem Maße seien die Tageskliniken und stationären Einrichtungen, Heimeinrichtungen, Beratungsstellen, Begegnungsstätten und weitere Hilfeangebote immer wieder von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen gewesen.
Neben dem üblichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses sowie Berichten aus den Besuchskommissionen enthält der vorliegende Bericht einen Beitrag zum Koalitionsvertrag 2021–2026 – mit dem Versuch eines Rückblicks und der Betrachtung der Auswirkungen auf die Arbeit des 8. Psychiatrieausschusses. Hier werde die Messlatte angelegt an das, was in den nächsten Jahren im Bereich der psychiatrischen Versorgung in Sachsen-Anhalt zu erwarten sei, so Flechtner.
Die Situation des Maßregelvollzugs in Sachsen-Anhalt sei seit einiger Zeit durch erhebliche Überbelegungen gekennzeichnet, kritisierte der Ausschussvorsitzende. Dies entspreche einem bundesweiten Trend. Der Ausschuss konnte zwei juristische Experten zur Darstellung rechtlicher Grundlagen im Bereich Maßregelvollzug in Gastbeiträgen im Bericht gewinnen.
„Ich wünsche diesem ersten Bericht der neuen Berufungsperiode eine möglichst große Verbreitung in allen relevanten Gremien, Einrichtungen und Institutionen, die sich mit der Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung beschäftigen“, sagte Flechtner. Denn geradein Zeiten großer äußerer Krisen – wie der Corona-Pandemie, der Klimakrise sowie den aktuellen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine – benötigten insbesondere die hilfebedürftigen psychisch erkrankten Menschen in unserer Gesellschaft unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung.
Der 29. Tätigkeitsbericht wird auf der Website des Ausschusses nachzulesen sein.