Bei der Wahl zum Landesdatenschutzbeauftragten im Landtag von Sachsen-Anhalt hat erneut keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten erhalten. Im März war bereits ein erster Wahlgang gescheitert.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) überwacht bei den öffentlichen Stellen des Landes (Behörden) und den nichtöffentlichen Stellen (Unternehmen oder Vereine) die Einhaltung und Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und anderer Vorschriften über den Datenschutz.
Der Landesbeauftragte hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Von März 2005 bis Ende 2020 war Dr. Harald von Bose der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Die Wahl einer bzw. eines neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz durch den Landtag von Sachsen-Anhalt ist bisher nicht erfolgt. In der Zwischenzeit wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach § 22 Abs. 3 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt durch den Direktor der Geschäftsstelle, Albert Cohaus, vertreten. Für die Dauer der Vertretung hat der Direktor der Geschäftsstelle die Befugnisse des Landesbeauftragten für den Datenschutz inne.
Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) überträgt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz auch die Aufgabe des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Das in Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) verbürgte Recht auf Informationsfreiheit gibt allen Menschen das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten.