Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Lebendtiertransporte – Kontrolle, Reduzierung

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 17. März 2021, in einer Anhörung mit dem Thema „Gesetzliche Regelungen, Probleme und Verbesserungen bei der Abfertigung von Tiertransporten in andere Bundesländer, die EU und EFTA-Staaten“ beschäftigt.

Dabei stand im Fokus, in welcher Dimension länderübergreifende Tiertransporte tatsächlich vom Territorium des Landes Sachsen-Anhalt abgehen bzw. das Land queren, und welche Probleme bzw. wiederkehrende Verstöße bei der Kontrolle und Abfertigung von länderübergreifenden Tiertransporten festzustellen und letztendlich abzustellen sind. Die Beschäftigung mit dem Thema im Ausschuss geht auf einen AfD-Antrag auf Selbstbefassung zurück. Die Expertinnen und Experten aus den Bereichen Tierschutz, Tiermedizin und Tiertransorte wurden per Videoschalte angehört.

Einheitlicher Tenor der Anhörung war, das Wohl der Tiere zu schützen und Tiertransporte nach den vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren. Auch das im Bedarfsfall notwendige Verhängen von Transportverboten und anderen Sanktionen wurde befürwortet.

Aufgrund der großen Nachfrage nach Fleisch kommt es zu kontinuierlichen Tiertransporten in Deutschland und der EU. Foto: AdobeStock/Richard Schramm

Stellungnahme der Landesregierung

Über Tiertransporte, die Sachsen-Anhalts verließen, lasse sie sich regelmäßig berichten, erklärte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Am 25. Mai 2019 sei von ihrem Ministerium ein Runderlass mit Vorgaben bei grenzüberschreitenden Transporten vor und nach dem Transport ausgegeben. Verstöße würden von den Landkreisen und den kreisfreien Städten mitgeteilt und an das Verbraucherschutzministerium des Bundes weitergeleitet. Sofern sich Anhaltspunkte ergäben, dass ein tierschutzgerechter Transport nicht sichergestellt werden könne, müsse die Abfertigung versagt werden. Grundsätzlich stünden auf Basis des Tierschutzgesetzes ausreichend Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, so Dalbert. Es gelte, Tiertransporte nicht mehr abzufertigen, wenn Transporteure oder die Behandlung der Tiere im Zielland nicht zuverlässig seien.

Wortmeldungen aus der Anhörung

Ihr Verband unterstütze Landwirte, die selbstständig schlachten und Direktvermarktung betreiben, sagte Dr. Andrea Fink-Kessler vom Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung (Schwerpunkt ökologische Erzeugung) e. V. In ihrem Blick lägen Langstreckentransporte in Deutschland und im grenznahen Verkehr. Der Haupttreiber für Tiertransporte sei der Wettbewerb auf dem (internationalen) Fleischmarkt. Dieser habe sich mit dem Einstieg der Discounter in das Frischfleischgeschäft verschärft. Mittlerweile würden 50 Prozent des Fleisches dort verkauft. Um dem Bedarf gerecht zu werden, bedürfe es eines großen Ansammelns von Tieren für die Schlachtung. Die Tiere müssten lange Transportwege auf sich nehmen, um den Anforderungen des Handels zu entsprechen. Ihr Verband setze sich für eine Regelung ein, die die Entkopplung von Tötung/Schlachtung und Verarbeitung ermögliche. So könnte man auf Lebendtransporte von Tieren verzichten. Zu einer Reduzierung von Tiertransporten würde auch die Wieder-Regionalisierung der Schlachtstätten und der Fleischwerke beitragen, so Fink-Kessler.

Ihre Organisation kontrolliere vor allem Transporte von Kälbern und Exporte aus der EU, auch Schiffstransporte würden verfolgt, erklärte Iris Baumgärtner von der Animal Welfare Foundation. Insbesondere an der bulgarischen, türkischen und kasachischen Grenze seien wiederholt stunden- bis tagelange Wartezeiten beobachtet worden, bei denen die Tiere im Fahrzeug verblieben. Zudem seien die Bestimmungsorte oft lediglich Umschlagorte für die Tiere, nicht das endgültige Ziel, kritisierte Baumgärtner. Die Zulassung für die zum Einsatz kommenden Schiffe (in die Türkei) halte ihre Organisation für sehr fragwürdig. Eine stringente Nachverfolgung des Transports sei nicht möglich, da die Tiere beim Wechsel des Transportmediums neu aufgeteilt würden. Im Bedarfsfall sei ein Tiertransportverbot durch den Bund möglich und auch mit EU-Recht konform, so Baumgärtner. „Das wäre ein starkes Signal, aber letztlich bedarf es Lösungen auf EU-Ebene.“ Es dürften keine Transportgenehmigungen ausgegeben werden, wenn verifizierte Informationen zum Transport (Versorgungsstationen, Zielort) fehlen.

Der Bedarf an langen Transporten bestehe, weil es nur noch so wenige regionale Schlachthöfe gebe, daher seien sie eine Frage der Wirtschaftlichkeit, erklärte Dr. Gunter Pannwitz vom Bundesverband der beamteten Tierärzte. Auf technischer Ebene habe sich in Sachen Freigabe eines Transports einiges zum Besseren gewendet, so würden beispielsweise die Fahrtrouten geprüft, die Plausibilität der Transportpapiere, die Ausstattung der Fahrzeuge, die Zulässigkeit der Abladestellen und die Transporttemperatur. Gebe es Unstimmigkeiten, würde der Transport nicht freigegeben. Verstöße in Deutschland würden selbst geahndet, bei Verstößen im europäischen Ausland seien die jeweiligen Länder zuständig, sagte Pannwitz. Vieles sei auf EU-Ebene zu regeln/zu sanktionieren – beispielsweise, wenn Tiere aus einem Zweitland, das eigentlich als Zielort angegeben wurde, in ein Drittland weitertransportiert würden, so Pannwitz.

Ein wichtiger Faktor bei den Transportkontrollen sei die Plausibilitätsprüfung des Fahrtenbuchs und der Transportplanung bei grenzüberschreitenden Transporten, erklärte Dr. med. vet. Alexander Rabitsch, praktischer Tierarzt in Kärnten und erfahrener Transportabfertiger, darunter die Bewältigbarkeit von Strecken in einer angegebenen Zeit und unter Berücksichtigung äußerer Einflüsse (Außenklima, Straßenverhältnisse etc.). Rabitsch sprach sich dafür aus, Transportrouten durch nationale Behörden ratifizieren lassen. Er drängte zudem auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung. Nach 18, höchsten 20 Fahrstunden müsse ein Wechsel des Fahrerpaars stattfinden, das erst am Umsteigeort zusteigen dürfe. Das stehe zwar im Runderlass aus Sachsen-Anhalt, aber dies finde kaum Beachtung, weil das in den Vorgaben anderer (Bundes-)Länder nicht berücksichtigt werde, so Rabitsch, das müsse geändert werden.

Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Tieren sei weltweit hoch, sagte Matthias Löber von der RinderAllianz GmbH, deutsches Zuchtvieh habe seit vielen Jahrzehnten einen guten Ruf. Viele Zehntausend Holstein-Rinder würden in gut 40 Länder exportiert. In den Empfängerländern leiste man damit auch Hilfe zur Selbsthilfe. „Die Tiere helfen beim Aufbau ertragreicher Tierpopulationen“, meinte Löber. Die RinderAllianz setze auf eine lückenlose und nicht manipulierbare Nachverfolgung der Transporte, eine umfangreiche Checkliste werde bei jedem Transport abgearbeitet, versicherte Löber.

Im Schlachthof Weißenfels würden ausschließlich Schweine geschlachtet, viele Tiere kämen derzeit via Tiertransport aus Tschechien, erklärte Jörg Altemeier von der Fleischwerk Weißenfels GmbH (Tönnies). Exportiert/verkauft würden allerdings Ferkel (an Mastbetriebe) durch die Tönnis LiveStock GmbH an Mastbetriebe. Dies habe wirtschaftliche Gründe. Der Ferkelpreis sei starken Schwankungen unterworfen, mitunter in kürzester Zeit zwischen 22 und 63 Euro in der EU, daher fänden Transporte dorthin statt, wo der bessere Preis gezahlt werde, so Altemeier zum Abschluss der Anhörung.

Wie es jetzt weitergeht

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Antrag auf Selbstbefassung im Anschluss an die Anhörung für erledigt erklärt. Im Bedarfsfall soll das Thema in der neuen Legislaturperiode neu aufgerufen werden.