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Plenarsitzung

Über Probleme in der Sozialagentur

Die Fraktion DIE LINKE hat eine Aktuelle Debatte beantragt, um sich mit der Arbeitsweise der Sozialagentur zu beschäftigen. Aktuell lägen über 700 offene Schiedsverfahren zu Vergütungsvereinbarungen der Träger der Eingliederungshilfe vor, moniert die Fraktion DIE LINKE. Augenscheinlich sei die Sozialagentur nicht in der Lage, die Vereinbarungen im gebotenen Zeitraum zu einen.

Ein Mann arbeitet in einer Werkstatt mit Metall

Eine Aufgabe der Sozialagentur ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

  • Was macht die Sozialgentur?

    Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt nimmt seit dem 1. Juli 2004 als zuständige Verwaltungsbehörde die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (üöTrSh) und Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt wahr. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die von zentraler, überörtlicher Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem:

    • die Eingliederungshilfe für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung
    • die Hilfen für pflegebedürftige Menschen
    • die  teilstationären und stationären Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
    • die Blindenhilfe

    Die Bearbeitung der Anträge auf die genannten Leistungen erfolgt in den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt. So wird wohnortnahe und bürgerfreundliche Unterstützung gewährleistet. Die Sozialagentur koordiniert dabei als zentrale Behörde die Aufgabenerledigung durch die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte und unterstützt die Sozialämter in ihrer Arbeit.

    Darüber hinaus steuert die Sozialagentur die bedarfsgerechte Entwicklung der Einrichtungslandschaft in Sachsen-Anhalt, indem sie auf die Errichtung, Umgestaltung und Weiterentwicklung von Einrichtungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen Einfluss nimmt. Der Sozialagentur obliegt auch der Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern dieser Einrichtungen. Die Sozialagentur untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: https://sozialagentur.sachsen-anhalt.de

„Systemversagen bei Sozialagentur“

Menschen mit Behinderungen sollten mit dem Bundesteilhabegesetz seit 2020 eigentlich mehr Teilhabemöglichkeiten eingeräumt werden. Bei der Sozialagentur laufe es jedoch „katastrophal“, kritisierte Nicole Anger (DIE LINKE) und sagte weiter: „Die Menschen mit Behinderung werden abgehängt, Teilhabe ist in diesem Land nur heiße Luft.“ So würde beispielsweise einfach weniger Unterstützung gewährt, ohne die Antragstellenden gesehen zu haben. Die Sozialagentur würde vornehmlich auf die Kosten achten und versuchen, diese so gering wie möglich zu halten. „Bei der Sozialagentur liegt eindeutig ein Systemversagen vor!“, stellte die Linken-Abgeordnete fest.

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) erklärte in Vertretung der Sozialministerin, dass eine wohnortnahe und flächendeckende Aufgabenerledigung gewährleistet sei. Er skizzierte die derzeitige Situation und welche Leistungen auf welcher Grundlage gewährleistet und umgesetzt würden. „Die Mitarbeitenden in der Sozialagentur leisten gute Arbeit“, auch wenn dies mit dem Antrag in Frage gestellt werde. Die hohe Zahl an Schiedsverfahren begründete er unter anderem mit verzögerten Regelungen der Bundesregierung. Abschließend sagte der Minister, die Sozialagentur versuche auf hohem Niveau, den Bedürfnissen der Antragstellenden gerecht zu werden.

In unserem Bundesland lebten etwa 27 000 Menschen mit einer Behinderung und selbstverständlich gebe es die Verpflichtung des Landes, hier zu unterstützen und zu zahlen, betonte Xenia Sabrina Schüßler (CDU). Die Verhandlungen zwischen den Einrichtungen und der Sozialagentur würden sich jedoch schwierig gestalten. Es sei die Rede von „Missbrauch“ und „Allmachtgebärden“. Es sei schon eigenartig, dass angeblich ein Großteil der mehr als 1 000 Einrichtungen nicht in der Lage sein sollen, die Anträge richtig auszufüllen. Ähnlich wie die Abgeordnete Anger, erläuterte sie, wie oftmals über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden werde.

„Mehr Geld allein ist keine Lösung"

Christian Hecht (AfD) erklärte, die AfD-Fraktion habe bereits vor Längerem bei der Landesregierung nachgefragt, ob es irgendwelche Problemlagen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gegeben habe. Damals hätte seine Fraktion nur den Verweis auf die üblichen Problemlagen durch die Corona-Pandemie als Antwort erhalten. Hecht zeigte sich überzeugt, dass die Schiedsverfahren mit einem wohlwollenden Blick auf jeden Einzelfall schnellstmöglich beendet werden müssten. Sollte es lediglich am Personalmangel liegen, müsste das Personal aufgestockt werden. Die AfD-Fraktion werde „parteiübergreifend alle Initiativen unterstützen, die helfen, das Problem zu beheben“.

Wenn die Sozialagentur Thema sei, werde sie meistens kritisiert, räumte Konstantin Pott (FDP) ein. Den größten Unmut gebe es im Bereich der Eingliederungshilfe. Seiner Meinung nach müssten die Prozesse angepasst und Abläufe insgesamt verbessert werden, einzig mehr Geld sei keine nachhaltige Lösung. Seitens der Sozialagentur seien die Probleme zwar existent, aber nicht so gravierend wie medial dargestellt, dies müsse nochmal hinterfragt werden. „Im Mittelpunkt der Debatte sollten dabei die Betroffenen stehen und nicht die Träger oder die Sozialagentur“, unterstrich der FDP-Abgeordnete.

„Menschen ins Zentrum stellen und nicht die Einrichtung“

Susan Sziborra-Seidlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) schloss sich der Meinung ihres Vorredners an, „dass wir bei der Eingliederungshilfe vom Menschen her denken müssen und nicht von der Einrichtung her“. Gerade die Situation in Bezug auf die Schiedsstellen werde immer komplizierter, obwohl es dabei genau um die Menschen ginge, die mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz im Mittelpunkt stehen sollten. Dabei gehe es darum, individuelle wohnortnahe Hilfen „und die beste Lösung für den jeweiligen Menschen zu finden“, meinte Sziborra-Seidlitz. Zudem wäre es hilfreich, wenn die Sozialagentur mit einer anderen Einstellung und einem Vertrauensvorschuss den Antragstellenden gegenüber in die Verhandlungen ginge.

Die Eingliederungshilfe treffe Menschen mit sehr unterschiedlichen Beeinträchtigungen, erinnerte Katrin Gensecke (SPD). Aufgrund des großen Portfolios erfolge die Bearbeitung der Anträge nicht nur in der Sozialagentur, sondern in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen. Außerdem verwies sie darauf, dass die Schiedsstellen unabhängig arbeiteten und nicht weisungsgebunden seien. Zwar sei der Titel der Eingliederungshilfe bereits der größte Posten im Einzelplan 05 des Haushalts, trotzdem plädierte die SPD-Abgeordnete für eine weitere finanzielle Erhöhung. Denn sonst könne die Unterstützung nicht verbessert werden. Ziel müsse es sein, dass Menschen mit Behinderung anerkannt und nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt würden.

Am Ende der Aktuellen Debatte wurden naturgemäß keine Beschlüsse zu Sache gefasst.