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Plenarsitzung

Parlamentsrechtliche Vorschriften geändert

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im März-Plenum Änderungen parlamentsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und FDP sieht unter anderem vor, die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende monatlich um 150 Euro zu erhöhen.

Postkarte mit Motiv des Landtagsgebäudes

In der Begründung zu dem Vorschlag heißt es, dass die Höhe der Aufwandsentschädigung seit 20 Jahren nicht mehr geändert worden sei, der Verbraucherindex jedoch um 45 Prozent gestiegen sei. „Daher soll die Höhe der Aufwandsentschädigung auf einen Betrag angehoben werden, der die mit der Inflation einhergehenden Preissteigerungen ausgleicht und zugleich etwa dem Durchschnitt dessen entspricht, was in Landesparlamenten mit vergleichbaren Regelungen steuerfrei gewährt wird.“ Ebenfalls angehoben wird die Pendlerpauschale für Abgeordnete. Ab dem 21. Kilometer können nun 0,38 Euro pro gefahrenen Kilometer für die Jahre 2022 bis 2026 geltend gemacht werden.

Änderungen der Geschäftsordnung

Außerdem wurden Änderungen an der Geschäftsordnung des Landtags unterbreitet. Dabei geht es zum Beispiel um die Teilnahme von Sachverständigen oder Beratern bei Ausschusssitzungen. Diese sollen künftig mittels Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen können. Nach der Ersten Beratung zum Gesetzentwurf im Februar war dieser zur weiteren Beratung in den Ältestenrat des Landtags überwiesen worden. Dieser hatte mit deutlicher Mehrheit von 9:1:3 Stimmen empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.