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Plenarsitzung

Über Smartphones im Unterricht

Smartphones und andere mobile Endgeräte stellten bei unterrichtsferner Nutzung durch deren vielfältige Ablenkungsimpulse einen Störfaktor im Unterricht dar, befand die AfD-Fraktion. Ein privates Nutzungsverbot während des Schultags hätte demnach positive Effekte auf die Leistungsfähigkeit der Schüler. Mittels Verordnung sollte daher unter anderem festgelegt werden, dass in den öffentlichen Schulen des Landes Smartphones und andere mobile Endgeräte im Unterricht in den Flugmodus geschaltet oder komplett ausgeschaltet werden müssen. Die Nutzung der Geräte im Unterricht zu persönlichen Zwecken sei generell zu untersagen.

Kinder spielen mit ihren Smartphones oder schauen sich etwas an. Es ist Pause vom Unterricht im Klassenzimmer.

Auch jüngere Kinder verfügen heutzutage schon über ein Smartphone. In der Freizeit ist es ein willkommener Begleiter, im Unterricht kann es aber zur Ablenkung führen.

Kinder- und Jugendliche müssten so erzogen werden, dass sie die Digitalisierung verstünden, anstatt von ihr beherrscht zu werden, betonte Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD). Sonst gebe es bald „eine Genration, die ohne Smartphone nicht mehr leben kann, aber nicht in der Lage ist, ein solches herzustellen.“ Deutschland brauche „digitale Fachkräfte und keine Digitaljunkies“. Der vorliegende Antrag seiner Fraktion sei ein konkreter Vorschlag, um dieses Ziel zu erreichen. Zahlreiche Studien würden belegen, dass eine intensive Smartphone-Nutzung der geistigen Entwicklung nicht förderlich sei, unter anderem aus dem einfachen Grund, weil die Bildschirmzeit die Lernzeit verdränge. 

Der AfD-Abgeordnete habe mit seinem Redebeitrag viele Eulen nach Athen getragen, erklärte Kulturminister Rainer Robra (CDU) in Vertretung für Bildungsministerin Eva Feußner. Für ihn sei es selbstverständlich, dass solche Fragen den jeweiligen Schulordnungen überlassen würden. Außerdem dürfe man die medienpädagogischen Aspekte des Themas nicht vergessen. Es bringe ja nichts, das Handy in der Schule zu verbieten, wenn die Kinder es dann zu Hause den ganzen Nachmittag nutzten. 

Jörg Bernstein (FDP) bestätigte, die Mehrzahl der Schulen in Sachsen-Anhalt hätte bereits in ihrer Haus- und Schulordnung festgelegt, dass die Smartphones in der Schule ausgeschaltet sein müssen. Daher brauche es kein allgemeines Verbot, wie von der AfD-Fraktion vorgeschlagen. Selbst wenn es ein zentrales Verbot gäbe, müssten es am Ende – genau wie jetzt auch – die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort durchsetzen. Daher könne es auch in deren Verantwortung bleiben, wie mit der Frage der Smartphones umgegangen werde. Die von der AfD-Fraktion dargestellten Gefahren könne er tatsächlich teilen, hier müsse man besonders im außerschulischen Bereich ansetzen. Die Koalitionsfraktionen sehen keinen Sinn in dem Antrag und würden ihn daher ablehnen.

„Der Antrag ist unnötig und Blödsinn“, monierte Susan Sziborra-Seidlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), denn Schüler und Lehrer hätten längst eigene Wege gefunden, wie sie mit der Nutzung von Smartphones im Unterricht umgingen. Die AfD-Fraktion wolle den Bürgerinnen und Bürgern einmal mehr vorschreiben, wie sie zu leben hätten, dabei konzentrierten sie sich besonders gern auf Schulen. Aus Sicht der Grünen-Abgeordneten böten Smartphones im Unterricht auch viele Chancen, zum Beispiel beim digitalen Lernen oder um dem Lehrkräftemangel kurzfristig zu begegnen. Junge Menschen müssten auf das moderne digitale Leben vorbereitet werden, ein Verbot von Smartphones sei da nicht hilfreich.

Abschließend trat Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) noch einmal ans Rednerpult und sagte, der Umgang mit Smartphones sei so entscheidend, dass es eine landesweite Regelung brauche. Damit wäre auch ein Schritt zur notwendigen Vereinheitlichung des Schulsystems getan. Er konterte einen Vorwurf der Grünen: „Wir (die AfD) sind nicht rückständig und verstaubt. Wir sind auf der Höhe der Zeit. Wir sind die Kraft von morgen“, dies belege nicht zuletzt die Tatsache, dass seine Fraktion in den Sozialen Medien die Nase vorn habe.

Die Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE verzichteten auf ihr Rederecht. 
Am Ende der Debatte wurde der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.