Das Parlament beteiligt sich als Beitrag zur politischen Bildung an den für Kinder, Jugendliche und Senioren entstehenden Fahrtkosten, die bei einem Besuch des Parlaments in Magdeburg anfallen. Der Besuch mit Führung ist selbstverständlich kostenfrei.
Wer kann bezuschusst werden?
- Gruppen von Schülern aus Schulen, die ihren Sitz im Land Sachsen-Anhalt haben,
- Gruppen von Kursteilnehmern von Volkshochschulen, die ihren Sitz im Land Sachsen-Anhalt haben,
- Gruppen von Jugendlichen zwischen dem vollendeten 14. und 21. Lebensjahr, sofern die Mehrzahl der Teilnehmer ihre Hauptwohnung im Land Sachsen-Anhalt hat,
- Gruppen von Bürgern, sofern die Mehrzahl der Teilnehmer Renten oder Pensionen bezieht oder schwerbehindert ist und die Mehrzahl der Teilnehmer ihre Hauptwohnung im Land Sachsen-Anhalt hat,
- Gruppen von Teilnehmern am nationalen oder internationalen Schüleraustausch, sofern mindestens einer der Partner seinen Sitz im Land Sachsen-Anhalt hat,
- andere Personengruppen, die einen Informationsbesuch an Plenartagen des Landtages durchführen, sofern die Mehrzahl der Teilnehmer ihre Hauptwohnung im Land Sachsen-Anhalt hat.
Eine Gruppe muss aus mindestens zehn Teilnehmern bestehen.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
- abzüglich eines Eigenanteils von 2 Euro je Teilnehmer werden die Kosten für einen Gruppenfahrschein der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (Bus/Bahn) vollständig übernommen
- abzüglich eines Eigenanteils von 2 Euro je Teilnehmer können auch die Kosten für die Benutzung eines Reisebusses geltend gemacht werden
Reisen die Teilnehmer aus unterschiedlichen Ausgangsorten an, weil eine Anreise als Gruppe unzweckmäßig oder teurer wäre, werden bis auf einen Eigenanteil von 2 Euro je Teilnehmer die Kosten für einen Fahrschein der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (Bus/Bahn) erstattet.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Besuch im Landtag sollte mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bei der Landtagsverwaltung beantragt werden. Ein entsprechendes Formular wird von der Landtagsverwaltung mit der Terminbestätigung zugeschickt.
Wann erhalte ich den Fahrtkostenzuschuss?
Die Überweisung des Zuschusses erfolgt nach der Fahrt, wenn als Verwendungsnachweis der Gruppenfahrschein/die Busrechnung und eine von allen anwesenden Gruppenangehörigen unterschriebene Teilnehmerliste übersandt worden ist. Der Fahrtkostenzuschuss wird auf ein vom Antragsteller benanntes Konto zur treuhänderischen Verwaltung überwiesen. Die Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung bei Vorhandensein entsprechender Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Landtag von Sachsen-Anhalt
Referat Medien- und Öffentlichkeitsarbeit,
Besucherdienst und Protokoll
Domplatz 6–9
39104 Magdeburg
Tel.: 0391 560-1230
Fax: 0391 560-1123
E-Mail:besucherdienst@lt.sachsen-anhalt.de