Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Schulgesetz an aktuelle Entwicklungen angepasst, schulpolitische Zielsetzungen erfüllt sowie notwendige weitere Änderungen umgesetzt werden. So geht es unter anderem um den Verzicht auf den Begriff „Rasse“, die Untersetzung der Schullaufbahnempfehlung, um Gemeinschaftsschulen, berufliche Bildung, Regionale Kompetenzzentren und Zertifizierung, um die Fusion von Schulstandorten zu einem Schulverbund und Kooperationen sowie um Lehr- und Lernformen. Die Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten jeweils einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung ein.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 8/4651) sowie die Änderungsanträge der Fraktion Die Linke (Drs. 8/4697) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 8/4714) wurden im Asnchluss an die Debatte in den Ausschuss für Bildung (federführend) sowie in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für Finanzen und für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.