Carsten Borchert (CDU):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Lernmittelentlastung ausweiten“, von Frau Hohmann intensiv erklärt und sachlich begründet, ist nachzuvollziehen. Wir hatten im Vorfeld Gespräche darüber, wie wir damit umgehen wollen. Wir als CDU-Fraktion stehen logischerweise wie alle anderen hier im Saal zu unseren Schülern in unserem Land und sind deshalb der Meinung, dass man, wenn man es angeht, richtig angehen sollte. Das hat meine Ministerin schon erwähnt.
Wenn man bedenkt, dass die derzeitige Lernmittelkostenentlastungsverordnung seit dem 17. April 2013 in Kraft ist, seit elf Jahren, dann ist es, glaube ich, nicht verkehrt, diese im Komplex zu betrachten und all das neu zu bewerten, was sich in unserer Gesellschaft in den vergangenen elf Jahren verändert hat.
Neben der möglichen Erweiterung des Personenkreises, was Frau Hohmann bzw. die Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen hat, die zu einer Lernmittelkostenentlastung berechtigt sind, sind auch neue Formen der Entlastung und vor allem die Bezugnahme auf die neuen Möglichkeiten des digitalen Unterrichts wichtige Aspekte bei einer Neubewertung.
Wenn Schulbücher vom Schulbeginn bis zum Abitur laut Statistik etwa 1 500 € kosten sollen - darin sind die digitalen Geräte noch gar nicht eingerechnet , dann ist das schon eine Menge Geld für viele, die sich das nicht leisten können.
Die Bildung - ich komme wieder zu meinem Lieblingsthema - ist nach wie vor Ländersache. Ich kann damit gleich auf meine Vorrednerin reagieren. In diesem Bereich wäre sicherlich eine bundeseinheitliche Richtlinie und Finanzierung durch den Bund im Interesse aller Beteiligten. Denn wir haben in allen 16 Bundesländern dasselbe Ziel, das Beste für unsere Kinder zu machen.
(Dr. Falko Grube, SPD: Grundgesetz ändern!)
Was sagt die Praxis? - Fünf Bundesländer stellen die im Unterricht genutzten Bücher kostenlos zur Verfügung. Sieben Bundesländer haben eine eingeschränkte Lernmittelfreiheit. In vier Bundesländern gibt es gar keine mehr. In vier Ländern zahlen die Mittel die Kommunen, in den anderen die Länder, in Nordrhein-Westfalen zwei Drittel die Städte und Kreise, ein Drittel die Eltern. In MV zahlen alle Eltern einen Pauschalbetrag.
Es ist also ein heilloses Durcheinander, wenn man durch die Länder schaut. Muss das sein? Kann man sich nicht darüber unterhalten - die GRÜNEN haben ja das Sagen in Berlin , ob man eine einheitliche Regelung auf Kosten des Bundes finden kann, um uns alle in die gleiche Richtung zu bringen?
(Dr. Falko Grube, SPD: Ist das CDU-Linie? Das ist aber neu, oder?)
Dass eine Voraussetzung für erfolgreiches Lernen in der Schule die richtigen und ansprechenden Lernmittel sind, ich denke einmal, das steht für alle außer Frage. Unser Bildungsministerium erhält deshalb den Auftrag, die aktuelle Verordnung zu überarbeiten und das dann mit allen beteiligten Parteien im Bildungsausschuss zu vertiefen. Ich denke, das ist der richtige Weg. Das haben wir im Verlauf der Diskussion auch mitbekommen, dass es von den meisten Parteien angenommen wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU)