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Plenarsitzung

Transkript

Andreas Henke (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit der Einführung des Kleinen Waffenscheins und dem Inkrafttreten des Gesetzes im April 2003 ist die Anzahl der erteilten Erlaubnisse Jahr für Jahr kontinuierlich angestiegen, auf mehr als 872 000 im Jahr 2024, Tendenz steigend.

Dieser Kleine Waffenschein berechtigt zum Tragen, zum Mitführen einer Gas- und Schreckschusswaffe   vorausgesetzt, sie trägt das PTB-Prüfzeichen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt   im öffentlichen Raum, zur Abschreckung und zur Selbstverteidigung in einer Notwehrsituation. Das muss an dieser Stelle einmal herausgestellt werden.

Dabei beschreiten Träger der Waffen   und erst recht bei deren Einsatz   mitunter einen schmalen Grad. Sofern eine Bedrohung falsch eingeschätzt wird, eine Situation eskaliert statt sich zu entspannen oder der Einsatz der Waffe bei einer späteren juristischen Auseinandersetzung als unangemessen bewertet wird, kann der vermeintlich Bedrohte ganz schnell selbst zum Täter werden. Denn wir wissen, auch Schreckschusswaffen haben bestimmte Wirkungen. Wenn sie unzulässigerweise im Nahbereich eingesetzt werden, kann es zu erheblichen Verletzungen kommen.

Auch deshalb haben Polizei und GdP immer wieder darauf hingewiesen, dass die Sicherheit nur eine trügerische Sicherheit, eine scheinbare Sicherheit ist, dass die Gefahr beim Einsatz von Schreckschusswaffen größer ist.

Dennoch: Die stark zunehmende Anzahl erteilter Erlaubnisse ist   das sehen auch wir so   unbestritten Ausdruck des Gefühls vieler Menschen, dass der Staat nicht ausreichend für ihre Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen könne. Deshalb gehört dieses Thema durchaus auf die politische Agenda.

Seit den tragischen Ereignissen in Solingen und Mannheim hat die Debatte zur Verschärfung des Waffenrechtes wieder extrem Fahrt aufgenommen. Aber bei dieser Debatte muss auch berücksichtigt werden, dass ein verschärftes Waffenrecht   Deutschland hat schon ein sehr konsequentes Waffenrecht   nicht unbedingt dazu beiträgt, Gewalt zu verhindern, Kriminalität zu verhindern, Straftaten zu verhindern. Wer so etwas vorhat, der hält sich ohnehin nicht an Gesetze.

Dennoch: Angesicht von mehr als 5 Millionen Waffen im Privatbesitz, scharfen Waffen, Jagdwaffen, Sportwaffen sowie Gas- und Schreckschusswaffen, halten wir es nicht für richtig, im Umkehrschluss eine Lockerung anzustreben. Vielmehr braucht es ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Waffen, gegen den illegalen Handel mit Waffen.

Es braucht behördliche Waffenregister mit einer genauen Datenlage, die auch permanent mit dem umfänglichen Bundeslagebild Waffenkriminalität korrespondieren. Letztlich braucht es auch ein staatliches Gewaltmonopol, das Sicherheit auf Straßen und Plätzen tatsächlich erlebbar macht. Dann werden auch weniger Menschen die Erteilung eines Kleinen Waffenscheins begehren. Wir lehnen den Antrag ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Auch hierzu gibt es wieder eine Intervention des Herrn Tillschneider. - Herr Tillschneider, Sie haben das Wort.


Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):

Der Redner hat auf die großen Gefahren, die von Schreckschusswaffen ausgehen, hingewiesen. Ich erkläre Ihnen jetzt einmal, worin die große Gefahr besteht. Ich habe mich nämlich damit beschäftigt. 

Man kann unter Umständen mit einer Schreckschusswaffe tatsächlich jemanden töten. Wenn man die Waffe direkt auf die Halsschlagader aufsetzt und abdrückt, kann es sein   muss es aber nicht  , dass die Halsschlagader zerreißt und man dann verblutet. Aber dazu muss ich sagen, dass jedes Zwiebelschnippelmesser effektiver ist. Deshalb wollte ich Sie fragen, ob Sie jetzt auch einen Zwiebelschnippelmesserschein einführen wollen. Wenn Sie die gleiche Gefahrenbeurteilung zugrunde legen, müsste das nur konsequent sein.