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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrter Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir werden als Koalitionsfraktionen den vorliegenden Antrag ablehnen, und das aus unterschiedlichen Gründen. Ich werde kurz erläutern, warum wir als CDU-Fraktion diesen ablehnen.

Der Grundsatz meiner Fraktion und der Union insgesamt in der Sozialpolitik ist, denjenigen Menschen zu helfen, die Hilfe brauchen. Das ist unser Grundprinzip. Dazu gehört aber auch, dass sie ihren eigenen Beitrag dazu leisten müssen, diese Not zu überwinden.

Man muss sich natürlich genau anschauen, was sie persönlich in der Lage sind zu leisten. Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen oder Ältere sind anders zu beurteilen als diejenigen, die als vollerwerbstätige Personen ihre Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen könnten. Dort, wo Defizite existieren, muss es Hilfe geben, diese zu überwinden. Das ist der Grundsatz von Fördern und Fordern, zu dem wir als CDU-Fraktion weiterhin stehen. Daher ist der weitestgehende Wegfall von Sanktionsmöglichkeiten beim geplanten Bürgergeld aus der Sicht der CDU-Fraktion das falsche Signal.

(Zustimmung bei der CDU)

Warum ist es nicht zumutbar, dass Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen vom Staat in Anspruch nehmen wollen, ihren Beitrag dazu leisten, diese Not zu überwinden? Die Einhaltung von Terminvereinbarungen, die Bereitstellung von Unterlagen, die Mitwirkung in Vermittlungsverfahren - das ist doch nun wirklich nichts Unmenschliches, was wir dort verlangen.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Verbesserung der Möglichkeiten in der Weiterbildung und Qualifizierung ist etwas, das wir durchaus begrüßen. Aber das ist einer der wenigen Aspekte. Auch hierbei gibt es Kritikpunkte. Die Wahrnehmung von Qualifizierung sollte im Interesse derjenigen Person, die vermittelt werden möchte, sein und nicht erst auf der Grundlage von monetären Anreizen passieren.

Auch die Höhe des geplanten Bürgergeldes ist für uns ein Kritikpunkt. Wo bleibt das Lohnabstandsgebot? Sie können sich gern bei den Unternehmen umhören. Für Beschäftigte, die Arbeitsplätze innehaben, die kein besonders hohes formelles Qualifizierungsniveau erfordern, und/oder relativ schlecht bezahlt werden, kann es inzwischen attraktiver sein, das Bürgergeld in Anspruch zu nehmen, als zur Arbeit zu gehen.

Hier werden falsche Anreize gesetzt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal klarstellen, dass ich ein ausgesprochener Befürworter des gesetzlichen Mindestlohns bin. Die Beschlussfassung über dessen Höhe sollte aber der politisch unabhängigen Mindestlohnkommission überlassen werden und nicht durch politische Beschlüsse erfolgen.

In dem Antrag wird das Thema der Kindergrundsicherung aufgegriffen. Ich bin sehr gespannt darauf, wie dann die endgültige Regelung auf der Bundesebene aussehen wird. Ich kann nur inständig hoffen, dass diesmal die Kommunen im Gegensatz zu anderen Entscheidungen bei dem Prozess auch mitgenommen werden.

Auf die Kritik des Landkreistages zur Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 wurde bereits eingegangen. Ich kann nur die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass es den Kommunen gelingt - daran habe ich leider meine Zweifel  , das Gesetz tatsächlich so umzusetzen, wie es geplant ist. Es ist, ehrlich gesagt, eine Unmöglichkeit, es von den Kommunen zu verlangen, obwohl noch nicht einmal der endgültige Gesetzestext vorliegt und das Gesetzgebungsverfahren dementsprechend noch nicht abgeschlossen ist.

Auch auf das öffentliche Beschäftigungsprogramm trifft das zu. Wir sollen also ein Programm unterstützen, von dem wir nichts wissen, dessen Inhalte wir nicht kennen und bei dem wir nicht wissen, wer darin tatsächlich beschäftigt werden soll. Mir würden viele Stellen einfallen, bei denen so ein Programm durchaus angemessen wäre. Aber muss es nicht unser Ziel sein, diese Personen wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzubringen?

Bezüglich der Abschaffung der Sperrfristen kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Wir sollen also diejenigen alimentieren, die ihren Arbeitsplatz freiwillig, aus welchen Gründen auch immer, kündigen und sofort in den Leistungsbezug gehen. Das kann nicht funktionieren. Und über die Finanzierung Ihrer ganzen Wohltaten befinden sich in Ihrem Antrag leider auch keine Aussagen.

Aus den geschilderten und aus weiteren Gründen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.