Matthias Büttner (Staßfurt) (AfD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schwierig, hierbei den Anfang zu finden. Ich habe eigentlich gedacht, es kommt ein wenig mehr. Aber das, was gesagt worden ist, war relativ dünn.
(Guido Kosmehl, FDP: Antragsgemäß!)
Was mir allerdings am meisten zu denken gibt, ist die Tatsache, dass das, was ich mir schon immer dachte, jetzt wirklich zugegeben worden ist. Frau Lüddemann träumt nachts von mir; davon, wie ich auf der Autobahn fahre.
(Guido Kosmehl, FDP: Oh, Mensch!)
Frau Lüddemann, ich möchte wirklich nicht unbedingt in Ihren feuchten Träumen vorkommen, versuchen Sie, das bitte wieder abzustellen.
(Tobias Krull, CDU: Das ist nicht Ihr Ernst! - Eva von Angern, DIE LINKE: Das ist widerlich! Können Sie dazu bitte etwas sagen! - Zurufe von der CDU und von der FDP)
Das macht mir Angst.
Wenn Sie Ihr Bild von dem Verkehrsrowdy, den Sie Matze B. nannten, zeichnen, dann würde ich an der Stelle Ihrer Fraktion lieber den Mund halten; denn der einzige Verkehrsrowdy, der wegen einer solchen Sache bestraft worden ist, sitzt bei Ihnen in der Fraktion und er heißt Sebastian Striegel und nicht Matthias Büttner.
(Zustimmung bei der AfD - Zuruf von der AfD. Jawohl!)
Jetzt zu dem Vorhalt, dass wir ein generelles Überholverbot wollen. Das stimmt doch gar nicht. Ich stelle fest: Keiner von Ihnen hat unseren Antrag anständig gelesen.
(Kathrin Tarricone, FDP: Doch!)
Wir wollen ein Überholverbot, und zwar werktags zwischen 6 Uhr und 10 Uhr sowie zwischen 15 Uhr bis 19 Uhr und nicht zu anderen Zeiten.
(Zuruf von Kathrin Tarricone, FDP)
Das heißt, es handelt sich nicht um ein durchgängiges, immer bestehendes Überholverbot, sondern nur um ein zeitlich begrenztes.
(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, dies in Ihren dementsprechend zu würdigen und dementsprechend auszudrücken.
Jetzt kommen wir zu der Ministerin, die ausgeführt hat - das war ebenfalls ziemlich dünn , dass es im Jahr 2003 eine Prüfung gab, die zutage gefördert hat, dass ein Überholverbot nicht angebracht wäre. Man hat also nach Ihren Ausführungen darüber tatsächlich schon einmal nachgedacht.
Nun muss man aber zur Kenntnis nehmen, dass zwischen dem Jahr 2003 und dem Jahr 2023 20 Jahre liegen. Der Verkehrsfluss hat sich massiv verändert.
(Zuruf von Ministerin Lydia Hüskens)
Es ist nicht mehr so wie vor 20 Jahren, als es noch keine Internetversandhäuser gab und die Menschen noch nicht so viel bestellt haben.
(Tobias Rausch, AfD: Ja!)
Es ist doch signifikant mehr geworden. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Das kann man doch nicht wegdiskutieren. Wenn Sie sagen, dass das erst erforderlich wird, wenn eine Gefährdung vorliegt, dann sage ich Ihnen, dass es zu spät ist, wenn erst eine Gefährdung vorliegt. Bei einer Behinderung muss man tätig werden, weil die Gefährdung nämlich als Nächstes folgt.
(Zuruf von Dr. Falko Grube, SPD)
Eine Gefährdung bringt mit sich, dass Menschen eventuell ums Leben kommen. Jeden Tag, an dem wir diese Regelung nicht haben, werden Menschenleben gefährdet und dafür sind Sie alle mit Ihren dünnen Beiträgen mitverantwortlich.
(Zustimmung bei der AfD - Guido Kosmehl, FDP: Oh!)
Ich dachte, es kommt ein bisschen etwas, aber es kam gar nichts.
Jetzt zu Ihnen, Herr Dr. Grube. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie sich darüber Gedanken gemacht haben. Ich kaufe Ihnen das ab. Ihrer Version von der Frau, die einfach eine Vollbremsung hinlegt, konnte ich nicht folgen.
(Zuruf von Tobias Rausch, AfD)
Dazu möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Das, was Sie dargestellt haben, kann gar nicht funktionieren. Denn wenn sich alle an die Straßenverkehrsordnung halten, dann müssen sie einen Sicherheitsabstand halten. Sicherheitsabstand bedeutet, dass die Dame, die abbiegen will, Platz hat, um sich einzufädeln. Damit sind wir wieder bei der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Lkw-Fahrer muss dann überblicken, dass es eine ältere Frau gibt, die abfahren will, und muss es ihr ermöglichen.
Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen. Ich denke, viel mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Alles andere war ein bisschen dünn. Die Einlassung der Dame von der CDU war ebenfalls ziemlich dünn. Dass Sie sich als Anwalt der Brummifahrer aufspielen, obwohl Sie diejenigen sind, die die CO2-Bepreisung eingeführt haben,
(Oliver Kirchner, AfD, lacht)
obwohl Sie diejenigen sind, die sich in der Bundesregierung vehement für eine Maut eingesetzt haben, das ist nicht glaubwürdig.
(Beifall bei der AfD)
Das ist nichts anderes als der Versuch, die Leute hinter das Licht zu führen. Darum möchte ich nicht mehr Zeit damit verbringen, darauf einzugehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Es gibt eine Frage.
(Zustimmung bei der AfD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Dr. Grube möchte eine Kurzintervention machen. - Herr Dr. Grube, bitte.
Dr. Falko Grube (SPD):
Herr Büttner, ich möchte Sie auf einen Denkfehler hinweisen.
Matthias Büttner (Staßfurt) (AfD):
Ja.
Dr. Falko Grube (SPD):
Ja, wenn die Kollegen Lkw-Fahrer in Kolonne fahren, dann müssen sie einen Sicherheitsabstand einhalten. Dieser gilt allerdings auch für jemanden, der durch diese Lücke möchte. In dem Moment, in dem man in die Lücke stößt, halten beide den Sicherheitsabstand nicht ein, und zwar sowohl die Person, die abfahren will und durch die Lücke durchfährt, als auch die andere Person. Das heißt, es ist StVO-konform nicht möglich, selbst wenn sie mit einem Sicherheitsabstand fahren, durch eine Kolonne hindurch abzufahren.
(Tobias Rausch, AfD: Das stimmt doch gar nicht! Er muss es nur anzeigen!)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Wollen Sie darauf reagieren? - Bitte.
Matthias Büttner (Staßfurt) (AfD):
Ich möchte darauf erwidern, dass ich in meiner Eingangsrede schon darauf hingewiesen habe, dass alle Fahrten und alle Dinge, die man im Straßenverkehr macht, darauf abstellen, dass man gegenseitige Rücksichtnahme übt. Wenn der Lkw-Fahrer sieht, dass sich ein Kleinwagen einordnen will, dann hat er entsprechend zu reagieren, das Gas zu minimieren und ihn hineinzulassen. Das ist ganz normal.
Wenn keine Lücke vorhanden ist, weil man - es ist ausgeführt worden - Stoßstange an Stoßstange fährt - abgesehen davon, dass man dann nicht mehr von einer Gefährdung sprechen muss, weil sie dann so dermaßen hoch ist, dass sie eine Massenkarambolage von Lkw nach sich ziehen würde; dies kann so nicht sein , dann ist Hopfen und Malz verloren. Von daher sind diese Ausführungen Schwachsinn. Sie merken, die gegenseitige Rücksichtnahme ist der Schlüssel zum Erfolg. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)