Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Menschen, die ein Ehrenamt ausüben, bilden mit ihrem Wirken das Rückgrat unserer Gesellschaft. Ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern kommt eine wichtige Aufgabe in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt zu. Sie sind das Bindeglied zwischen Gesellschaft und Berufsrichterinnen und richtern. Ihre persönliche Sachkunde und ihre Lebenserfahrung prägen die Rechtsprechung. Sie arbeiten objektiv und unparteiisch. Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter führt daher zu einer besseren Akzeptanz der Entscheidungen in der Bevölkerung und trägt erheblich zum Rechtsfrieden bei.
Um neu gewählten Schöffinnen und Schöffen die Einarbeitung in prozessuale Abläufe zu erleichtern, ermöglicht die Justiz in Sachsen-Anhalt bereits heute Einführungsveranstaltungen für ehrenamtliche Laien, die als Schöffinnen und Schöffen in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden.
Einführungsveranstaltungen werden für neu gewählte Schöffen und Schöffen zu Beginn ihrer Amtszeit durchgeführt. Mit der Einführungsveranstaltung soll ihnen einen Überblick über das Strafverfahren und die Rechte sowie die Pflichten aller Beteiligten gegeben werden. Darüber hinaus soll auch der Besuch einer Justizvollzugsanstalt nach Möglichkeit erfolgen. Bei Tagungen für Schöffinnen und Schöffen, die von den Volkshochschulen organisiert werden, können die Teilnahmegebühren als Entschädigung geltend gemacht werden.
Die Vorbereitungen an den Land- und Präsidialamtsgerichten zu den Schulungen für die neue Amtsperiode ab dem Jahr 2024 laufen bereits. Die Einführungsveranstaltungen in den Landgerichtsbezirken Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal werden in der Zeit zwischen Dezember 2023 und März 2024 stattfinden. Die Verstetigung und der Ausbau von Einführungsveranstaltungen für sämtliche ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wird von meinem Haus ausdrücklich begrüßt. Gerade zu Beginn der Amtsperiode sollten Informationen erfolgen. Ins Belieben sollten Schulung nicht gestellt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ehrung aller ehrenamtlich tätigen Personen in der Justiz ist seit langer Zeit ein wichtiges Anliegen des Landes Sachsen-Anhalt. In der Feierstunde zum internationalen Tag des Ehrenamtes bedankt sich die Landesregierung regelmäßig auch bei ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für den freiwilligen Einsatz. Des Weiteren veranstaltet bspw. der Landgerichtsbezirk Stendal seit dem Jahr 2005 eine Festveranstaltung zum Tag des Ehrenamtes und würdigt den Einsatz der im dortigen Bezirk tätigen Ehrenamtlichen in der Justiz.
Ich bin dankbar für den Antrag der Koalitionsfraktionen und die damit geäußerte Unterstützung, derartige Ehrungsveranstaltung zu verstetigen und auszubauen. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)