Tagesordnungspunkt 3
a) Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3037
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/3441
Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/3448
Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/3451#
Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/3495
Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/3496
Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/3499
Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/3502
Entschließungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/3493
(Erste Beratung in der 47. Sitzung des Landtages am 07.09.2023)
b) Beratung
Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 LHO für das Jahr 2024
Antrag Landesregierung - Drs. 8/3435
Wir steigen jetzt ein. Herr Gürth ist schon auf dem Sprung. - Herr Rausch, bitte.
Tobias Rausch (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. Wir wollen ja den Haushalt besprechen. Wir möchten natürlich sichergehen, dass das Hohe Haus auch beschlussfähig ist.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Ja, die Beschlussfähigkeit stelle ich hiermit fest.
Tobias Rausch (AfD):
Zählen Sie einmal durch.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Ich brauche nicht durchzuzählen. Mein mathematisch geübtes Auge sieht das. Sie können bitte gern nach vorn kommen, dann sehen Sie es ebenfalls. Es ist relativ einfach. Wenn ich es Ihnen noch einmal vorzählen soll, so viel Zeit haben wir. - Das sind siebenmal DIE LINKE, einmal verstärkt durch Frau Gorr.
(Lachen bei der CDU)
Dann viermal BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(Schriftführer Wolfgang Aldag: Fünf!)
- Nein, warte! - Viermal BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das sind zwölf. Dann haben wir viermal SPD, einmal verstärkt durch Herrn Gürth. Dann sind wir bei 16. Dann haben wir 14 bei der CDU. Das sind schon einmal 30. Dann haben wir hier eine ganze Menge. Das sind 34. Dann haben wir bei Ihnen zwölf. Das sind 46. Jetzt haben wir 49.
(Marco Tullner, CDU: Noch drei von der CDU!)
- Also 52.
(Zurufe: Reicht! - Das reicht!)
Alles gut. - Beruhigt? Herr Rausch, ich bin beruhigt, dass Sie mit mir gemeinsam noch einmal festgestellt haben, dass wir beschlussfähig sind, dass Sie noch einmal darauf hingewiesen haben, dass wir es explizit notiert haben. Danke.
Wir kommen jetzt zu der Berichterstattung des Vorsitzenden des Finanzausschusses. Für die verbundene Debatte danach ist eine Redezeit von 180 Minuten vorgesehen. Die Zeiteinteilung gebe ich später bekannt. - Herr Gürth, Sie haben das Wort.
Detlef Gürth (Berichterstatter):
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den in Rede stehenden Gesetzentwurf in der 47. Sitzung am 7. September dieses Jahres zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an alle ständigen Ausschüsse mit Ausnahme des Petitionsausschusses überwiesen.
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 in Drs. 8/3037 stützt sich in wesentlichen Teilen auf das Haushaltsgesetz 2023.
Die Einnahmen und Ausgaben belaufen sich insgesamt auf jeweils ca. 14,3 Milliarden €. Herausforderungen für das Haushaltsjahr 2024 sind die Zuweisungen an die kommunale Familie, die Personalkosten für den öffentlichen Sektor, die Inflation, die Zinswende und die Investitionsbedarfe für die Zukunft.
Der Ausschuss für Finanzen legte in der 44. Sitzung am 18. August 2023 einen Terminplan für die Haushaltsberatungen mit dem Ziel fest, das Haushaltsgesetz noch in diesem Jahr, im Dezemberplenum, nach der zweiten Lesung verabschieden zu können. Das scheint erreicht worden zu sein. Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, dass den beteiligten Fachausschüssen Zeit eingeräumt wird, um sich mit den jeweiligen Einzelplänen eingehend befassen zu können. Natürlich müssen wir feststellen, dass es ein sehr strenges Zeitkonzept war, dass es wenig Zeit bei so viel Geld war, wenn man die zweimalige Beratung in jedem einzelnen Fachausschuss berücksichtigt. Insofern kann ich allen im Namen des Finanzausschusses nur ganz herzlich danken, die sich auch in den Fachausschüssen unter diesem Zeitdruck und zum Teil in Sondersitzungen intensiv damit befasst haben.
Alle Fachausschüsse führten jeweils zwei Beratungen zu dem Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2024 durch. Sie nutzten insbesondere den Oktober, um über die sie betreffenden Einzelpläne umfassend zu beraten und um jeweils eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Finanzen zu erarbeiten.
Über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 wurde im Ausschuss für Finanzen erstmals am 14. September 2023 beraten. Der Minister der Finanzen brachte den Gesetzentwurf ein und wies auf die insgesamt schwierige Haushaltsaufstellung aufgrund der Inflation, der bereits eingangs erwähnten möglichen Tariferhöhungen, der künftigen Investitionsbedarfe, des vom Bundeskabinett verabschiedeten Wachstumschancengesetzes mit seinen Auswirkungen auf die Länder sowie der Beteiligung an den Flüchtlingskosten hin.
Zu dieser ersten Beratung lag dem Ausschuss für Finanzen eine umfangreiche Stellungnahme des Landesrechnungshofes vor. Auch dafür noch einmal herzlichen Dank. Ergänzend dazu wies der Präsident des Landesrechnungshofes zu Beginn der Sitzung auf die Höhe der Personalverstärkungsmittel sowie auf das Steuer- und Abgabenprivileg für die Einmalzahlung hin, das am 31. Dezember 2023 auslaufen würde. Er hob den Grundsatz der Finanzpolitik hervor, dass laufende Ausgaben langfristig durch laufende Einnahmen gedeckt werden müssen.
Nicht zuletzt waren die globale Minderausgabe sowie die Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft mbH Gegenstand der ersten Beratung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Am Ende der Beratung wurden die Fraktionen gebeten, ihre Fragen zu den Einzelplänen schriftlich einzureichen und der Landesregierung ein angemessenes Zeitfenster dafür einzuräumen, die Fragen rechtzeitig vor der nächsten Beratung im Ausschuss für Finanzen schriftlich zu beantworten.
(Marco Tullner, CDU: Ein bisschen lauter vielleicht!)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Herr Tullner!
Detlef Gürth (Berichterstatter):
Ich spreche für Halle - das liegt weit weg, von hier aus gesehen - etwas lauter.
(Lachen und Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)
Fast schon Sachsen, aber wir sind ja mit unseren sächsischen Freunden auch verbunden.
(Oh! bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Das steht jetzt im Protokoll!)
- Fast! - Wir sind sehr froh darüber, dass wir Halle noch haben. Wir haben schon Torgau und Delitzsch verloren.
(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von Marco Tullner, CDU)
In der 47. Sitzung am 10. Oktober 2023, Kollege Tullner,
(Lachen bei der CDU)
befasste sich der Finanzausschuss mit der globalen Minderausgabe. Das Finanzministerium wurde gebeten, dem Ausschuss nach Möglichkeit bis zum 1. November mitzuteilen, wie sich die GMA zusammensetzt. Hierzu berichtete das Ministerium der Finanzen mit Schreiben vom 24. Oktober 2023 - das ist in den Unterlagen im AIS nachlesbar.
Über die Einzelpläne 04, 16 und 18 wurde am 25. September im Ausschuss für Finanzen beraten. Über alle anderen Einzelpläne wurde in der Zeit vom 1. November bis zum 20. November im Finanzausschuss an sechs Sitzungstagen beraten. An der im August 2023 festgelegten Terminstruktur wurde festgehalten.
Für die Beratung über den Einzelplan 13 am 20. November 2023 lag dem Ausschuss für Finanzen ein Bericht des Ministeriums der Finanzen über die aktuellen Projekte zu den im Haushaltsplanentwurf benannten Vorhaben der IPS vor.
Im Rahmen seiner Beratungsfunktion gab der Landesrechnungshof kritische Hinweise zu fast allen Einzelplänen und sprach Empfehlungen zu dem vorgelegten Entwurf eines Haushaltsplanes 2024 aus, die in den zur Bereinigungssitzung vorgelegten Änderungsanträgen zum Teil Berücksichtigung fanden.
Bis zur Bereinigungssitzung lagen dem Ausschuss für Finanzen zudem die Berichte der Landesregierung zu den im Verlauf der Beratungen über die jeweiligen Einzelpläne offengebliebenen Fragen vor. Außerdem wurden dem Ausschuss vereinbarungsgemäß die Änderungsanträge aller im Landtag vertretenen Fraktionen rechtzeitig vor Beginn der Sitzung vorgelegt, sodass keine Tischvorlagen behandelt werden mussten. Dafür spreche ich allen meinen herzlichen Dank aus,
(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)
die dafür gesorgt haben, dass das Versprechen, das wir uns selbst gegeben haben, auch eingehalten wurde, und die im Hintergrund bei der Realisierung fleißig mitgearbeitet haben.
Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Die abschließende Beratung zu dem Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2024 fand am 27. November 2023 statt. Als Grundlage für die Beratung über die Einzelpläne diente dem Ausschuss eine Beschlussvorlage des Ministeriums der Finanzen. Die Beschlussvorlage enthielt alle bis dahin im Ausschuss angesprochenen und angenommenen Änderungen. Sie enthielt aber auch diejenigen Änderungen, die im Ausschuss bei vorhergehenden Beratungen angesprochen, aber noch nicht beschlossen oder bestätigt werden konnten. Schließlich enthielt sie auch Änderungsvorschläge, die im Ausschuss noch nicht angesprochen worden waren.
Die Fraktion der AfD legte dem Finanzausschuss zur Bereinigungssitzung 60 Änderungsanträge vor, die sich auf so ziemlich alle Einzelpläne bezogen, mit Ausnahme der Einzelpläne 04, 09, 16 und 18 sowie der Wirtschaftspläne zu den Sondervermögen. Die Änderungsanträge fanden keine Mehrheit im Ausschuss.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte 21 Änderungsanträge vor, bezogen auf die Einzelpläne 03 bis 09 sowie 13, 14 und 15. Auch diese fanden keine Mehrheit im Finanzausschuss.
Zehn Änderungsanträge legte die Fraktion DIE LINKE vor, zu den Einzelplänen 03, 05, 07, 08, 11, 13, 15, 18 und 19. Diese fanden ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit.
Von den Koalitionsfraktionen standen 64 Änderungsanträge zur Abstimmung. Sie bezogen sich auf die Einzelpläne 03, 05, 07 und 09 bis 17 sowie 53. Viele dieser Änderungsanträge waren bereits Bestandteil der Beschlussvorlage des MF und wurden zum besseren Verständnis nachträglich mit entsprechenden Begründungen versehen. Die in der Sitzung beratenen Änderungsanträge, Änderungsempfehlungen sowie Änderungsvorschläge wurden schließlich zur Abstimmung gestellt und mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.
Im Anschluss an die Beratung über die Einzelpläne erfolgte die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs in der Drs. 8/3037. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss für Finanzen eine mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die einige redaktionelle sowie rechtsförmliche Anpassungen enthielt.
Im Ergebnis der Beratung beschloss der Ausschuss für Finanzen den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der Synopse empfohlenen Fassung mit 7 : 5 : 0 Stimmen.
Das Ministerium der Finanzen wurde mit 7 : 2 : 3 Stimmen dazu ermächtigt, einen ggf. erforderlichen Spitzausgleich der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben vorzunehmen und erforderliche redaktionelle Änderungen in das Haushaltsgesetz 2024 einzuarbeiten. Sollte ein Spitzausgleich durchgeführt werden, sollte dies dem Ausschuss für Finanzen zur Kenntnis gebracht werden.
Ich bitte jetzt noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit. Das ganze Haushaltspaket hat ungefähr den Umfang von zehn Telefonbüchern von Halle und Magdeburg zusammen, was das Zahlenwerk betrifft. Bevor wir hier darüber beschließen und bevor es in den Druck geht, haben wir viele Fachleute, die noch einmal darüberschauen. Ich möchte ganz herzlich Dank sagen all den fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzministerium, aber auch im Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und im Ausschussdienst.
(Zustimmung bei allen Fraktionen)
Ich werde das noch einmal mit einem kurzen Satz würdigen; denn es ist eine unglaubliche Arbeit und eine wirklich tolle Professionalität dabei, dass es Spaß macht. Ohne diese Qualität und dieses Engagement wäre es undenkbar. Vielen, vielen Dank. Es ist wirklich optimal.
(Zustimmung bei der CDU)
Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 hat der Ausschuss für Finanzen dann seine Zustimmung gegeben. Die vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 8/3441 ist mit 7 : 5 : 0 Stimmen verabschiedet worden.
Zu dieser Beschlussempfehlung ist noch ein redaktioneller Änderungshinweis erforderlich, der beim nochmaligen Überprüfen der Texte und der Kontexte Folgendes mit sich brachte: Wir haben vergessen, in § 1 Abs. 2 des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes die Summe der Verpflichtungsermächtigungen an die Beschlusslage des Ausschusses anzupassen. Während in der Haushaltsübersicht der ersten Anlage bei der Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024 die Beschlusslage des Finanzausschusses mit 6 453 350 900 € richtig abgebildet wird, ist die entsprechende Anpassung der Summe der Verpflichtungsermächtigungen in § 1 Abs. 2 des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes vergessen worden.
Das ist keine tragische Geschichte; denn es fällt letztlich auf. Jetzt haben wir die Chance, diese eine Zahl zu korrigieren. Ich bitte deshalb darum, in § 1 Abs. 2 die Zahl 5 920 217 700 € durch die Zahl 6 453 350 900 € zu ersetzen und dies bei der Beschlussfassung zu dem Haushaltsgesetz zu berücksichtigen. Ich denke, alle Finanzer wissen jetzt genau, auf welcher Seite das steht, und haben das korrigiert. Wir vertrauen unseren Fachkolleginnen und Fachkollegen und gehen davon aus, dass diese Anpassung in der Tabelle zu dem passt, was vorab beschlossen wurde.
Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich nunmehr um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung mit dieser Anpassung, der von mir vorgetragenen Korrektur.
Ich möchte nochmals im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Finanzausschusses, aller Abgeordneten herzlichen Dank sagen für die tolle Zuarbeit, für das Arbeiten bis in die Nacht und über das Wochenende hinweg. Es wurde alles noch eingearbeitet.
Ich will zuerst unsere liebe Frau M. nennen, die Ausschussassistentin.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Wenn Sie einmal keinen Bock mehr haben, hier zu arbeiten - ich stelle Sie sofort ein.
(Kristin Heiß, DIE LINKE: Das können Sie gar nicht bezahlen, Herr Gürth!)
Das ist eine so hochprofessionelle Arbeit, zu 100 % zuverlässig, so akkurat. - Ganz herzlichen Dank.
Ich danke auch allen anderen hier im Hause, die daran mitgewirkt haben, dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, dem Rechnungshof, den Mitarbeitern im Finanzministerium und den - das muss man an dieser Stelle auch einmal erwähnen - Referentinnen und Referenten der einzelnen Fraktionen,
(Beifall bei allen Fraktionen)
die vieles so aufarbeiten, dass wir Abgeordneten das dann entsprechend rechtzeitig und nachvollziehbar zur Verfügung haben.
Nun freue ich mich, dass ich den Abschluss der Beratungen feststellen kann, und bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Gürth. - Auch wir bedanken uns bei dem Vorsitzenden des Finanzausschusses für die gute Arbeit.
(Zustimmung bei allen Fraktionen)