Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich, weil es angesprochen wurde, eine notwendige Richtigstellung zum Thema Pfeiffersche Stiftungen voranstellen. Zum Glück - das möchte ich für die Bürgerinnen und Bürger vor allem in Magdeburg und dem Umland betonen - führt die Situation in den Kliniken der Pfeifferschen Stiftungen keineswegs zu der auch im vorliegenden Antrag behaupteten akuten Gefährdung der medizinischen Grundversorgung von Patientinnen und Patienten. Die medizinischen Leistungen laufen regulär und vollumfänglich weiter. Ich bin im Übrigen zuversichtlich, dass im Schutzschirmverfahren tragfähige Lösungen gefunden werden. 

Die Erfüllung der Forderung des Antrags, die Krankenhäuser der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg und Lostau im Falle eines Verkaufs in die öffentliche Hand zu überführen und die Arbeitsplätze und Perspektiven der Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen zu sichern, liegt nur bedingt in den Händen des Landes. Letztendlich befinden sich die Krankenhäuser der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg und Lostau im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens. Die Arbeitsplätze und Lohnzahlung der Beschäftigten sind damit einstweilen gesichert. Ob dieses Verfahren überhaupt zu einem Verkauf der Krankenhäuser führt und an wen und ob diese in den zukünftigen Stiftungen weiter betrieben werden, liegt nunmehr in dem dortigen Sanierungsmanagement. 

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gleichwohl befinden sich die Krankenhäuser bundesweit insgesamt in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Der Hauptgrund ist - ich bitte darum, das wirklich ernst zu nehmen  , dass die Betriebskostenfinanzierung nicht mit den Kostensteigerungen im Krankenhaus Schritt gehalten hat. Personal, Sach- und Energiekosten sind in den letzten Jahren stärker gestiegen als zuvor. Dies ist ein Fakt, mit dem sich alle Träger - kommunale, freie, gemeinnützige, private und auch das Land - auseinandersetzen müssen. 

Die reine Fallfinanzierung über das DRG-System ist ein weiterer Grund. Das System schafft zwar Transparenz, aber bei komplexen oder langwierigen Fällen beklagen die Krankenhäuser jedoch, nicht kostendeckend zu arbeiten. 

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ein weiterer Grund ist die Demografie. Mit einer älter werdenden Bevölkerung steigt der Bedarf an medizinischer Versorgung. Sie und ich wissen, dass Sachsen-Anhalt im Vergleich der Bundesländer mit 27,8 % die höchste Quote an Seniorinnen und Senioren aufweist.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Landkreise und die kreisfreien Städte haben die Krankenhausversorgung der Bevölkerung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Maßgabe des Krankenhausplanes sicherzustellen. Wenn private Krankenhausträger den Versorgungsauftrag zurückgeben, haben die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte die bedarfsnotwendige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Viele hier wissen, dass ich einer Rekommunalisierung von in Not geratenen Krankenhäusern im Einzelfall durchaus positiv gegenüberstehe. Daher ist diese Möglichkeit auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. 

Aber auch die Kommunen sind den von mir geschilderten Unzulänglichkeiten der Betriebskostenfinanzierung ausgesetzt. Die Rekommunalisierung eines Krankenhauses ist daher eine Aufgabe, die sich eine Kommune wohl überlegen muss und die das Krankenhaus auch nicht vor notwendigen Anpassungen schützen wird. 

Der vorliegende Antrag fordert, einen Krankenhausgipfel mit den relevanten Akteuren einzuberufen. Dieser hat meines Erachtens bereits im Januar in Form eines Gesundheitskabinetts der Landesregierung mit den aktuellen relevanten Akteuren stattgefunden. Natürlich ging es dabei um die Krankenhausplanung. Ich möchte jetzt noch einmal etwas deutlich machen, was ich schon am Monatsanfang im Sozialausschuss berichtet habe: Auch ich möchte zügig eine neue Krankenhausplanung vorlegen, und unser Haus hat sich bereits 2024 darauf vorbereitet. 

Aber wozu dient ein Krankenhausplan? Ein Krankenhausplan regelt nicht den Betrieb von Krankenhäusern. Er regelt auch nicht die Liquiditätserreichung von Krankenhäusern und führt nicht dazu, dass wir Krankenhäusern Betriebskosten zuführen. Eine Krankenhausplanung des Landes - wir haben eine duale Krankenhausfinanzierung - führt nur dazu, dass das Land für alle diejenigen, die sich im Krankenhausplan befinden, in der Zukunft die Investitionskosten übernimmt. Aber es hilft ihnen überhaupt nicht in der aktuellen wirtschaftlichen Situation, ob sie im Krankenhausplan sind oder nicht. 

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Alle Krankenhäuser, die jetzt in Schwierigkeiten sind, sind mit ihren Leistungen im Krankenhausplan aufgeführt. Deshalb ist es wichtig, noch einmal ganz deutlich zu sagen, auch wir erwarten ganz dringend - das habe ich hier mehrfach gesagt - von einer neuen Bundesregierung, dass schnellstmöglich die notwendigen Regularien kommen, nämlich die Leistungsgruppenrechtsverordnung, die Verordnung zum Transformationsfonds und die zukünftige Vergütung. Darum haben alle Länder gekämpft

(Beifall bei der SPD)

und das muss jetzt umgehend passieren. Ich war mir mit den Regierungsfraktionen, insbesondere der CDU-Fraktion, einig, dass wir das als Forderung der Länder - - Es müssen noch bestimmte Punkte passieren. Deshalb haben sich Herr Ministerpräsident und ich im Bundesrat hingesetzt und gesagt, ohne diese Punkte können wir diesem Gesetz nicht zustimmen. 

(Beifall bei der SPD)

Das wird nicht falscher, wenn wir drei Tage vor den Wahlen sind. Wir haben immer gefordert, es muss eine Übergangsfinanzierung geben. Diese haben auch andere Bundesländer gefordert. Es stehen 5 Milliarden € im Raum, die man braucht, um bis 2027 einen Transformationsprozess zu schaffen, bei dem wir keine kalte Strukturbereinigung haben, sondern bei dem wir unseren bisherigen Weg weitergehen können. Deshalb ist es wichtig, dass das jetzt zügig geht, und das sind die Punkte, von denen ich erwarte, dass sie eine neue Bundesregierung umsetzen wird. 

Zu sagen, wenn wir eine tolle Krankenhausplanung haben, sind unsere Krankenhäuser gerettet - das ist einfach falsch. Das ist falsch, weil die Krankenhausfinanzierung, wie wir sie jetzt haben, so notleidend ist, dass wir noch mehr Probleme bekommen, und die haben wir nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern insbesondere in den östlichen Bundesländern. Wir brauchen keine Strukturdebatte wie in Nordrhein-Westfalen, sondern wir haben weiße Flecken, wenn das so kommt, wie es im Augenblick vorgesehen ist. Deshalb brauchen wir alle Anstrengungen. Ich bitte an der Stelle darum, nicht nur Wahlkampfgetöse zu machen, sondern wir brauchen von der neuen Bundesregierung noch die Punkte, die fehlen, um hier im Land etwas umsetzen zu können. 

(Beifall bei der SPD)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Es gibt eine Frage, Frau Ministerin, von Frau Heiß. - Bitte sehr, Sie haben die Chance.


Kristin Heiß (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass die Krankenhauslandschaft und die Krankenhausplanung ein relativ schwieriges Konstrukt sind. Das war es aus meiner Sicht auch schon vor zehn Jahren. Mir ist nur im Finanzbereich aufgefallen, dass das Ministerium sechs verschiedene Verträge für die Krankenhauslandschaft und die Krankenhausplanung mit der PD-Partnerschaft Deutschland abgeschlossen hat. Ich habe noch nicht richtig verstanden - aber vielleicht können Sie es mir erklären  , warum so viel externer Sachverstand notwendig ist, um etwas zu tun, etwas zu planen, was das Land und das Sozialministerium mit seinen Fachmenschen im Haus bis 2021 allein machen konnte.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Sie können antworten.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Frau Abgeordnete, Sie haben dazu eine Anfrage gestellt. Wir haben die Antwort vorbereitet. Ich weiß nicht, ob sie Ihnen schon vorliegt. Darin sind all die Punkte geschildert, die Sie mich jetzt fragen. Wir haben die PD einmal beauftragt, ein Krankenhausgutachten zu machen. Das war ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, weil wir nicht nur eine Bestandsanalyse machen, sondern sehen wollten, wie die Versorgung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ist. Wir wollten durch dieses Krankenhausgutachten auch wissen, was die nächsten Schritte sind, die wir vorangehen. Das sind Handlungsempfehlungen.

Gestern habe ich z. B. die Auslastung von Bettenkapazitäten geschildert. Auch dazu gibt es Vorschläge. Dann hat es sehr transparent einen Auftrag von uns gegeben, den wir auch mit dem Parlament gemacht haben, sodass Sie uns hinsichtlich der neuen Krankenhausplanung und insbesondere hinsichtlich der Leistungsgruppen auf den Stand bringen können, dass wir neben der Kommission im Land selber schauen können, wie wir die Leistungsgruppen zusammenpacken müssen, damit wir eine flächendeckende, vollumfängliche Versorgung haben. Diese Analyse, die gemacht wird, werden wir demnächst im Sozialausschuss vorstellen. Danach können wir digital berechnen, an welchen Standorten wir welche Leistungen vorhalten müssen. Darauf können sich die Krankenhäuser bewerben, und damit können wir schauen, wie wir einen guten Krankenhausplan aufstellen können.