Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Lüddemann, wollen Sie noch reagieren? Nein? - Dann folgt als letzte Debattenrednerin Frau Dr. Pähle.
(Dr. Katja Pähle, SPD: Es ist alles gesagt! - Zuruf von Ulrich Siegmund, AfD)
- Sie sagt, es ist alles gesagt.
(Dr. Katja Pähle, SPD: Ich kann das viel öfter als Sie!)
Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Wir kommen zu den Feinheiten der Geschäftsordnung. Ich habe vorhin gesagt, eine namentliche Abstimmung muss nicht extra beantragt werden, da diese bei einer solchen erforderlichen Mehrheit der Mitglieder des Landtages sowieso vorgesehen ist. In § 75 Abs. 4 der Geschäftsordnung ist aber geregelt, dass sich eine namentliche Abstimmung dadurch vom Namensaufruf unterscheidet, dass bei der namentlichen Abstimmung das Abstimmungsverhalten im Stenografischen Bericht vermerkt wird. Es gibt also doch einen Unterschied zwischen Namensaufruf und namentlicher Abstimmung im Hinblick auf die Dokumentation.
Hält die Fraktion an dem Antrag fest oder verfahren wir durch Namensaufruf? Das müssen Sie entscheiden.
(Ulrich Siegmund, AfD: Wir halten daran fest!)
- Sie halten an der namentlichen Abstimmung fest.
Nach § 75 Abs. 3 muss namentlich abgestimmt werden, wenn es eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtages bis zum Beginn des Abstimmungsverfahrens verlangen. Damit nehmen wir jetzt eine namentliche Abstimmung vor mit der Folge, dass das Ergebnis bzw. das Abstimmungsverhalten nach § 75 Abs. 4 Satz 2 im Stenografischen Bericht vermerkt wird.
Abstimmung
Wir kommen jetzt zu dem Abstimmungsverfahren. Ich habe in den Vorbemerkungen bereits auf das Quorum von zwei Dritteln der Abgeordneten hingewiesen. Damit müssen dem Antrag jetzt 65 Mitglieder des Hohen Hauses ihre Zustimmung erteilen, damit er beschlossen werden kann.
Wir verfahren jetzt auf der Grundlage einer namentlichen Abstimmung. Dazu wird durch Herrn Teßmann ein Namensaufruf durchgeführt. Ich bitte die Aufgerufenen, laut und deutlich mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu antworten. Der Zuruf ist durch Herrn Teßmann, den aufrufenden Schriftführer, zu wiederholen. Wir beginnen. - Herr Teßmann, bitte.
(Schriftführer Tim Teßmann ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)
(Namentliche Abstimmung)
Abstimmungsverhalten der Abgeordneten:
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende des Namensaufrufes angelangt und werden jetzt die Stimmen auszählen, bevor ich das Ergebnis bekannt gebe.
Meine Damen und Herren! An der Abstimmung haben 92 Abgeordnete teilgenommen. Mit „Ja“ haben 71 Abgeordnete, mit „Nein“ 21 Abgeordnete gestimmt. Stimmenenthaltungen gab es nicht. Damit stelle ich die nach der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit für den Antrag fest.