Christian Hecht (AfD):
Vielen Dank. - Ich mache es jetzt erst einmal allgemein und komme dann auf die einzelnen Argumente zu sprechen.
Grundsätzlich gehen wir offensichtlich in die richtige Richtung. Die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters ist ganz offensichtlich - das haben wir soeben an der Diskussion erkannt - kein einfacher, aber nach unserer Auffassung ein notwendiger Schritt. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen eben nicht unverhältnismäßig bestrafen, sondern ihnen frühzeitig zeigen, dass Handlungen auch Konsequenzen haben.
Wir müssen die Gesellschaft auch vor schweren Straftaten von jugendlichen Tätern schützen und den kriminellen Netzwerken, die dahinterstehen, die Möglichkeit nehmen, diese jungen Menschen auszunutzen. Wir müssen uns der Realität stellen, dass sich die Welt verändert, und unser Rechtssystem muss eben mit dieser Entwicklung Schritt halten. Das sind alles Argumente, die wir dann sicherlich im Rechtsausschuss behandeln können, wo wir, wenn alles so weitergeht, wie ich es jetzt vermute, erfreulicherweise landen werden.
Zu Frau Weidinger. - Frau Weidinger, Sie haben die Thesen unterstützt, die wir jetzt hier im Prinzip auch zum Anlass nehmen, das Thema auf die Tagesordnung zu bringen.
Kurz zu Ihnen, Frau Richter-Airijoki. Es macht mir ein bisschen Angst, wie gut Sie sich mit den Thesen des Scharfrichters der Nationalsozialisten, Roland Freisler, auskennen. Ich habe davon in meinem Leben noch nichts gehört. Wir können uns das aber gern
(Holger Hövelmann, SPD: Aus der Geschichte lernen!)
- Sie kennen die wohl auch. Dann nehmen Sie dazu vielleicht irgendwelche Informationen eher zur Kenntnis als andere.
Unabhängig davon, Herr Erben, möchten wir nichts aufweichen und wir ignorieren auch nichts. Ihre Positionen sind meines Erachtens Bestandteil einer sachlichen Diskussion, die wir dann sicherlich im Rechtsausschuss führen können.
Herr Kosmehl hat das Thema mit der Luise angesprochen. Ich habe auch überlegt, ob ich darauf eingehe. Die beiden Täterinnen, die die Luise umgebracht haben, heißen Annemarie und Luisa. Die Luisa hat sich wohl in der letzten Woche das Leben genommen. Da ist wohl dieses junge Mädchen, mit ihrer eigenen Tat konfrontiert, über diesen Zeitraum am Ende nicht damit klargekommen. Das ist auch tragisch. Das ist meines Erachtens ein Beleg dafür, dass wir darüber sprechen müssen.
Herr Kosmehl hat wunderbar aufgedröselt, wie die Strafmündigkeitsgrenze im Laufe der letzten 100 Jahre hin- und hergeschwankt ist, und zwar immer zwischen zwölf und 14 Jahren. Insofern haben wir dafür auch die richtige Basis.
Herr Striegel, die AfD hasst mit Sicherheit nicht Kinder. Wenn die AfD irgendetwas hasst, dann sind es die völlig außer Rand und Band geratenen GRÜNEN.
(Zustimmung bei der AfD
Das macht die AfD mit Sicherheit auch mit Fug und Recht.
(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Ich weiß, dass wir keine Freunde mehr werden, und das ist auch gut so und soll auch so bleiben.
Frau Tschernich-Weiske, bei Ihnen piekt es. Das ist wunderbar, weil das zeigt, dass unser Stachel scharf ist. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der AfD)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Herr Hecht, Frau Richter-Airijoki möchte gern eine Intervention tätigen.
Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):
Ich sage etwas, weil Sie sich wundern, dass ich mich mit den Schriften von Roland Freisler auskenne. Ich habe mich tatsächlich einmal damit befasst, und zwar aus einem bestimmten Anlass
(Oliver Kirchner, AfD: Wichtig ist, dass Sie nicht so werden wie der! Das ist das wichtigste!)
im Zusammenhang mit Diskussionen im amerikanischen Strafrecht. Darauf brauche ich jetzt nicht im Detail einzugehen. Ich schicke Ihnen das, was ich damals dazu recherchiert habe, gern zu und selbstverständlich auch den Link, auf den ich mich hier bezogen habe.
Christian Hecht (AfD):
Gern.
Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):
Ich denke, es ist erhellend, sich damit zu befassen.
Christian Hecht (AfD):
Frau Richter-Airijoki, wenn wir das im Ausschuss behandeln, dann werden wir mit Sicherheit auch die historische Entwicklung des Strafmündigkeitsalters durchgehen. Dann werden wir das wahrscheinlich auch mit den Argumenten, die Freisler möglicherweise dazu eingebracht hat, in die Diskussion aufnehmen. Dann werden wir sehen, wo wir landen. Wichtig ist im Prinzip nur, dass wir das Thema einmal von dieser Seite beleuchten. - Vielen Dank.