Tagesordnungspunkt 21
Zweite Beratung
Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/4039
Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung - Drs. 8/4229
(Erste Beratung in der 66. Sitzung des Landtages am 25.04.2024)
Berichterstatter - so steht es zumindest bei mir - ist der Kollege Borchert. Das scheint nicht so zu sein. Herr Stehli steht in den Startlöchern. Dann machen wir das so. - Herr Stehli, Sie haben das Wort.
Stephen Gerhard Stehli (Berichterstatter):
Vielen Dank, Herr Präsident. Machen wir einmal etwas Spannendes. - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in der Drs. 8/4023 in der 66. Sitzung am 25. April 2024 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen.
Mit der Schulgesetzänderung soll als sogenannte Experimentierklausel eine Rechtsgrundlage für die Erprobung eines Modellstudiengangs „Duales Studium“ an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg für das Sekundarschullehramt und ggf. weitere Modellvorhaben im Bereich der Lehrkräfteausbildung geschaffen werden. Durch eine konsequente Verzahnung von akademischer Qualifikation und beruflicher Praxis sollen unter anderem Studierende in bewährter Qualität, aber schneller für das Lehramt qualifiziert werden. Das Land wiederum soll frühzeitig Studierende als künftige Lehrkräfte an Schulen und somit an das Land binden können.
Der Ausschuss für Bildung befasste sich im Anschluss an die Überweisung erstmals am 25. April 2024 mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Nach der Einbringung durch die Koalitionsfraktionen kam der Ausschuss überein, die Verbände und Institutionen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zu beteiligen. Dafür sollte der bei Schulgesetzänderungen übliche Adressatenkreis um Stellungnahme gebeten werden. Den Fraktionen stand es frei, weitere Anzuhörende zu benennen. Am Ende der Beratung wurde für die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt die Durchführung einer zusätzlichen Sitzung am 16. Mai 2024 beschlossen.
Zu dieser Sitzung lagen dem Ausschuss für Bildung schriftliche Stellungnahmen
• des Verbandes Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e. V.,
• des Verbandes Bildung und Erziehung, Landesverband Sachsen-Anhalt,
• des Beauftragten der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalt,
• der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes,
• der Expertenkommission zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Schulwesens,
• des Landesbehindertenbeauftragten Sachsen-Anhalt,
• der Kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt,
• der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle,
• des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt,
• der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sowie
• der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vor.
Nachdem vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN signalisiert worden war, den Gesetzentwurf grundsätzlich zu befürworten, kam die Frage auf, ob es notwendig sei, eine Beteiligung der Privatschulen in dem Gesetz separat zu regeln, oder ob diese von der vorgesehenen Regelung bereits erfasst seien.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nahm die Frage mit und sicherte die Erarbeitung einer Stellungnahme zu. Am Ende der Beratung wurde im Ausschuss für Bildung mit 11 : 0 : 2 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt erarbeitet und die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfohlen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt befasste sich am Morgen des 30. Mai 2024 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Zu dieser Beratung lagen weiterhin
• eine Stellungnahme des Grundschulverbandes Sachsen-Anhalt,
• eine Stellungnahme des Sekundarschullehrerverbandes Sachsen-Anhalt e. V.,
• die Synopse und die Stellungnahme des GBD sowie
• als Tischvorlage ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vor.
Nachdem der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die erforderliche Mehrheit nicht erhalten hatte, wurde der Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des GBD zur Abstimmung gestellt und mit 10 : 0 : 1 Stimmen als Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss verabschiedet.
Am Nachmittag des 30. Mai 2024 fand im Ausschuss für Bildung die abschließende Beratung statt. Nach kurzer Debatte wurde der Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des GBD zur Abstimmung gestellt und mit 10 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/4229 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Im Namen des Ausschusses für Bildung bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.