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Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich erkenne an, dass es eine sehr emotionale und schwierige Entscheidung ist, die hier heute im Landtag dargestellt wird. Aber ich verwahre mich vor Folgendem: Das Landesverwaltungsamt hat eine Entscheidung getroffen mit Widerspruchsbescheid. Das ist eine Entscheidung der Kommunalaufsicht. Die zuständige weitere Behörde ist das Innenministerium, das die Entscheidung überprüfen müsste. Es hat mit unserem Haus weder eine Videokonferenz gegeben, noch sind wir zur Stellungnahme aufgefordert worden. Wir sind in dem Bereich die Fachaufsicht.

Das eine, was ich Ihnen angeboten habe   das kann ich jetzt hier noch einmal tun  , ist, dass ich sozusagen eine Hilfestellung zu der Frage gebe, wie man es möglicherweise schaffen kann, einen Wiederaufbau hinzubekommen. Denn das, was Sie bisher ausgenommen haben, weil Sie sich nur auf diesen einen Satz konzentrieren, ist Folgendes: Es hat sich bisher zum Wiederaufbau, jedenfalls nach der schriftlichen Sache, die ich gelesen habe, bisher nicht eine einzige Hebamme auf den Weg gemacht, um mit ihnen einen Vertrag hinsichtlich der Geburtshilfe abzuschließen. 

Im Augenblick ist es nur ein Chefarzt. - Wenn Sie dazu jetzt den Kopf schütteln, dann ist das im Augenblick eben nicht der Fall. Aber wir sind als Fachaufsichtsbehörde nicht diejenigen, die über den Widerspruchsbescheid zu entscheiden haben.

Jetzt will ich einen Punkt sagen, der hier überhaupt noch nicht angesprochen worden ist. Die Kommunalaufsicht hat das gerügt, weil es wirtschaftlich erst einmal geboten sein muss, tatsächlich noch zusätzlich Geld aufzunehmen. Denn die Haushaltssituation im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist nicht die allerbeste - um es vorsichtig auszudrücken. Deswegen sollte mit einer sparsamen Haushaltsführung geguckt werden, dass im Kreistag tatsächlich auch nur das Nötigste umgesetzt wird.

Ich werde hier immer verantwortlich gemacht für alle Punkte, für alles, was geschlossen und beschlossen wird. Es gibt Zuständigkeiten in unserem Bereich. Dies ist eine Sache, die die Kommunalaufsicht entschieden hat. Deshalb muss man jetzt noch einmal gucken, wie man das tatsächlich gestaltet.

Bei dem Fall im Kreistag des Burgenlandkreises hat die Kommunalaufsicht das nicht beanstandet. Ich möchte aber auch sagen, dass der Landkreis bisher noch nicht hinzufinanzieren musste. Der neue Träger muss erst darstellen, dass er die Bereiche Geburtshilfe und Frauenstation wirtschaftlich nicht aufrechterhalten kann. Er konnte bisher aber immer darstellen, dass das im Augenblick wirtschaftlich zu tragen ist. Das ist auch ein Unterschied zwischen der Stadt Bitterfeld-Wolfen und dem Burgenlandkreis. 

Ich möchte mich dagegen verwahren, dass ich für all diese Punkte Verantwortung tragen soll, obwohl sie gar nicht in meinem Entscheidungsbereich liegen.