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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU): 

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Frage richtet sich an das fachlich zuständige Ministeri-um für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Wie im gesamten Bundesgebiet haben wir auch in Sachsen-Anhalt die generalisierte Pflegeausbildung eingeführt. Mich erreichten verschiedene Hinweise aus der Praxis darauf, dass die Pflegedienste im Moment das Problem haben, dass die Krankenhäuser die entsprechenden Kooperationsvereinbarungen kündigen und damit die Pflicht-praktika, die entsprechend in diesen Einrichtungen durchgeführt werden müssen, nicht mehr durch-geführt werden können und damit die Ausbildung insgesamt gefährdet ist. - Das als erster Hinweis.

Ein zweiter Hinweis kommt von dem Verband der Kinder- und Jugendärzte Sachsen-Anhalt, nämlich dass die Pflegeschulen die Vertiefungsrichtung „Kinderkrankenpflege“ nicht mehr anbieten bzw. nie angeboten haben und damit der Nachwuchs für diesen wichtigen Bereich nicht mehr zur Verfügung steht, weil die entsprechenden Pflegefachkräfte für die Zukunft dort nicht mehr ausgebildet werden können. 

Deshalb stelle ich heute folgende Fragen an die Landesregierung. Erstens. Ist ihr der Sachverhalt der Kündigung der Kooperationsverträge zwischen Pflegediensten und Krankenhäusern bekannt? Wenn ja, wie ist durch das Ministerium darauf hinzuwirken, dass die Krankenhäuser ihrer Verpflichtung möglichst nachkommen? Denn wir brauchen die zukünftigen Pflegefachkräfte. 

Zweitens. Was kann die Landesregierung tun, um die Pflegeschulen davon zu überzeugen, auch die Fachrichtung Kinderkrankenpflege anzubieten, damit wir den pädiatrischen Bedarf an dieser Stelle auch in der Krankenhausversorgung abdecken können? - Vielen Dank.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Grimm-Benne.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Sehr geehrter Herr Abg. Krull, zu Ihrer ersten Frage. Ja, es ist der Landesregierung bekannt, dass zu-nehmend Krankenhäuser für diejenigen, die Pflichtpraktika haben, die nicht unmittelbar ihre eigenen Auszubildenden betreffen, die Kooperationen nicht aufkündigen, sondern bestehende Kooperatio-nen beenden. 

Wir haben in einem akuten Fall in diesem Jahr helfen können, indem wir für diese Pflegeschule Plätze in unseren landeseigenen Krankenhauseinrichtungen, sprich Universitätsklinikum Halle bzw. Salus in Bernburg, gesucht haben. Das kann aber nicht so sein. 

Wir haben es bislang so gemacht, dass wir mit der Krankenhausgesellschaft eine Vereinbarung ge-habt haben, die wir im Jahr 2022 gemacht haben. Die Krankenhausgesellschaft hat auch immer an die anderen Krankenhausträger appelliert. Aufgrund der eigenen fachlichen Not scheint es im Au-genblick so gemacht zu werden, dass man zugunsten der eigenen Auszubildenden die Pflichtpraktika von anderen Einrichtungen nicht mehr übernimmt. 

Das ist zwingend vorgesehen im Pflegeberufegesetz des Bundes. Wir werden schauen - so ist es auf Arbeitsebene verabredet worden -, dass wir, wenn diese Appelle nicht reichen, überlegen, an die Vergabe von Fördermitteln die Bedingung knüpfen, dass sie weiterhin diese Kooperation aufrecht-erhalten, oder eine gesetzliche Regelung machen, damit weiterhin in allen Bereichen ausgebildet wer-den kann. Wir werden auf jeden Fall noch einmal das Gespräch mit der Krankenhausgesellschaft su-chen; denn es kann so nicht sein. Der „Fachkräftekannibalismus“ scheint sich jetzt auch bei den Aus-zubildenden auszubreiten. Man muss einfach sagen, dass das immer schwieriger wird. 

Zu Ihrer zweiten Frage. Als die generalistische Ausbildung im Pflegeberufegesetz festgelegt worden ist, ist auch der Bereich der Kinderpflege in die Generalistik aufgenommen worden. Den Extraausbil-dungsgang der Kinderpflege haben einige Pflegeschulen angeboten, er läuft aber aus. 

Nach meinem Kenntnisstand gibt es im Pflegeberufegesetz eine Evaluierungsklausel, nach der man nach sechs Jahren überprüft, ob man zusätzlich gesondert im Bereich der Kinderpflege ausgebildet werden muss. Man muss aber zur Kenntnis nehmen, nachdem die Generalistik eingeführt worden ist, gilt der Abschluss europaweit. 

Im Bereich des Extraausbildungsgangs Kinderpflege gibt es eine Wahlmöglichkeit. 

In Sachsen-Anhalt hat aber niemand von den Auszubildenden diese Wahlmöglichkeit wahrgenom-men. Es gibt im Augenblick Zweifel bei Kinder- und Jugendärzten; denn wir sagen: Selbst wenn man nicht für die Pädiatrie oder für die Kinderpflege ausgebildet ist, ist man, wenn man Pflegefachkraft ist, trotzdem in der Lage dazu, in der Pädiatrie zu arbeiten. Das ist kein Ausschluss. Man kann das machen, selbst wenn man dafür schwerpunktmäßig nicht ausgebildet ist.

Wir merken zunehmend, dass sie meinen, dass sie nicht richtig ausgebildet wären. Das sollte man noch einmal verstärken. Das ist im politischen Raum im Augenblick umstritten. Ich sehe eher den bundesweiten Trend, dass man diesen Ausbildungsgang zugunsten der Generalistik generell ein-schließt. Deswegen verhalten sich diese Pflegeschulen schon entsprechend. 

Aber vielleicht können wir das noch einmal vertiefend im Sozialausschuss behandeln; denn es gibt unterschiedliche Forderungen der einzelnen Verbände, wie man damit umgeht. Aber alle anderen verweisen auf die Evaluierung. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Ministerin Grimm-Benne.