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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 25

Beratung

Fortführung der Schulsozialarbeit in allen Regionen sichern!

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/461


Den Antrag einbringen wir die Abg. Frau Hohmann. - Frau Hohmann, bitte.


Monika Hohmann (DIE LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Schulsozialarbeit ist heute nicht mehr aus den Schulen wegzudenken. Das haben mittlerweile, außer der AfD, alle im Landtag vertretenen Fraktionen erkannt.

(Zuruf)

Auch im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FDP ist Schulsozialarbeit verankert. Dazu heißt es - ich zitiere  :

„Schulsozialarbeit ist ein fester Bestandteil der Schullandschaft. Die Koalitionspartner setzen sich für eine Verstetigung ein.“

Ebenfalls kommt die jüngst vom Bildungsministerium in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Schulische und unterrichtliche Determinanten von Schulerfolg und Schulabbruch an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen in Sachsen-Anhalt“ der Otto-von-Guericke-Universität in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass Schulsozialarbeit eine wesentliche Komponente zur Vermeidung von Schulabsentismus ist. Der Wunsch von Lehrerinnen ist es, endlich eine Entfristung der Stellen herbeizuführen und mehr Stellen für die Schulsozialarbeit zu schaffen.

(Zustimmung)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß noch sehr genau, wie wir in der letzten Wahlperiode im Landtag um die Schulsozialarbeit gerungen haben. Uns ist es gelungen, im Hohen Haus zwei wesentliche Konzepte zu verabschieden. Es waren die Konzepte zur Multiprofessionalität an Schulen und zur Schulsozialarbeit. Beide Konzeptionen stützten sich dabei auf den Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern. Das heißt, wenn wir uns ernst nehmen und es an die konzeptionelle Umsetzung geht, ist der Einsatz dieser Fachkräfte unabdingbar.

Nun könnten viele von Ihnen sagen: Warum erzählt sie uns das alles? Es ist doch klar, dass wir mit der Richtlinie zur Schulsozialarbeit und mit der Freigabe der Verpflichtungsermächtigung in der letzten Woche im Finanzausschuss alles in die Wege geleitet haben. Also, alles in Ordnung.

Leider ist dem nicht ganz so. Aus der Diskussion im Bildungsausschuss zu unserem Selbstbefassungsantrag und zur Reaktion der kommunalen Spitzenverbände auf die Richtlinie gibt es noch offene Fragen.

So monieren die Spitzenverbände, dass der Finanzierungsanteil, welchen sie erbringen müssen, seitens des Landes noch nicht beziffert wurde. Eine weitere Unbekannte ist der Umgang mit den Kommunen, die sich in Haushaltskonsolidierung befinden und ihren Eigenanteil in Höhe von 20 % bei den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern und 40 % bei den Netzwerkstellen nicht aufbringen können.

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ beschrieb am 12. Dezember 2021 in der Quedlinburger Ausgabe unter der Überschrift: „Wichtig, aber bald zu teuer?“, welche Folgen es haben könnte, wenn Kommunen ihren Eigenanteil nicht erbringen können. Der Landrat des Harzkreises äußerte - ich zitiere  : „Dafür ist schlichtweg das Geld nicht da“. Zudem äußerte er, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Kommunen handelt. Andere Landkreise würde es ähnlich betreffen, so der Landrat.

Da derzeit das Ausschreibungsverfahren für das Programm: „Schulerfolg sichern“ anläuft und Träger, die sich bewerben möchten, eine Genehmigung des Schulträgers benötigen, die ihnen bescheinigt, dass der Eigenanteil von ihnen übernommen wird, besteht eine große Unsicherheit. Was machen Träger, denen der Schulträger nicht bescheinigt, dass er den Anteil zahlt? Dürfen sie sich trotzdem bewerben?

Sehr geehrte Damen und Herren! Alle diese von mir kurz skizzierten Unklarheiten haben uns veranlasst, Ihnen heute diesen Antrag vorzulegen. Wir sind der Meinung, dass die Fortführung der Schulsozialarbeit nach dem bisherigen ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ in der neuen EU-Förderperiode in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mindestens auf dem bisherigen Niveau sichergestellt werden muss.

Der Umfang der Einsatzstellen muss sich wie bisher an der jeweiligen Zahl der Schülerinnen und Schüler orientieren und darf nicht von der Finanzkraft der Kommunen abhängig sein.

(Zustimmung)

Landkreise oder kreisfreie Städte, die keine ausgeglichenen Haushalte vorlegen können oder an Haushaltskonsolidierungskonzepte gebunden sind, sollen auf Antrag den kommunalen Anteil teilweise oder ganz erstattet bekommen. Das Land muss durch die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs dafür Sorge tragen, dass der Umfang der Schulsozialarbeit nicht davon abhängt, ob es sich um finanzschwache oder finanzstarke Kommunen handelt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Schluss meiner Rede möchte ich betonen, dass die Qualität der bisherigen Arbeit und die Verfügbarkeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten in der neuen Förderperiode gesichert werden muss, um erreichte Effekte nicht zu gefährden oder gar infrage zu stellen. Deshalb muss gewährleistet sein, dass die etablierten Netzwerkstellen mit ihrem umfangreichen Erfahrungswissen, auch beim Übergang in die kommunale Verantwortung, fortbestehen und ihre Netzwerkarbeit fortsetzen können.

Lassen wir es nicht zu, dass bei uns im Land weiße Flecken entstehen, weil sich die Fachkräfte der Schulsozialarbeit, die eventuell keine Möglichkeit haben, in Sachsen-Anhalt weiterbeschäftigt zu werden, in anderen Bundesländern umorientieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Zustimmung)