Tagesordnungspunkt 22
Einsatzfähigkeit der Feuerwehren sichern! Feuerwehrführerschein einführen!
Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/2126
Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/2165
Einbringen wird den Antrag der Abg. Herr Roi. - Herr Roi, bitte schön.
Daniel Roi (AfD):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ohne Fahrer fährt kein Feuerwehrauto. Dieser Fakt klingt banal, aber für einige Politiker, so scheint es, ist diese Tatsache undurchdringbar; zumindest, wenn ich mich in Sachsen-Anhalt umschaue.
Ja, Kommunen müssen eine leistungsfähige Feuerwehr aufstellen. Sie müssen sie ausstatten, sie müssen sie ausrüsten. Das ist eine Pflichtaufgabe der Kommune; so steht es im Brandschutzgesetz. Das wissen wir alle hier im Hohen Haus. Das wissen auch die Verantwortlichen vor Ort in den Kommunen, insbesondere die Gemeinderäte, die Stadträte.
Aber, in der Landesverfassung ist auch verankert, dass das Land die Kommunen mit finanziellen Mitteln ausstatten muss, damit diese ihren Aufgaben entsprechend nachkommen können. Genau an der Stelle besteht, aus meiner Sicht, ein Problem. Wenn ich auf das Jahr 2023 schaue, dann zeigt sich, dass die Bewältigung der Pflichtaufgaben für die Kommunen immer schwerer wird. Denn sämtliche Folgen von katastrophalen politischen Fehlentscheidungen schlagen in diesem Jahr vollumfänglich durch.
Ich bin seit dem Jahr 2014 im Kreistag und im Stadtrat; ich habe so etwas wie in diesem Jahr, was die Haushaltsaufstellung auf der Kreisebene anbelangt, noch nicht erlebt. Wir haben höhere Zinsen im Millionenbereich, wir haben höhere Energiekosten, wir haben Folgekosten aufgrund der irren Coronamaßnahmen.
Wir haben in den Landkreisen viel höhere Transferleistungen für Flüchtlinge aufzubringen, die nicht erstattet werden. Das sind Millionenbeträge, die jetzt auf die Kommunen zu rollen und zu negativen Haushaltsbilanzen führen, und das führt letztendlich dazu, dass die Kommunen für die Pflichtaufgaben immer weniger Geld zur Verfügung haben.
Nebenbei bemerkt darüber spreche ich heute nicht eine Feuerwehrabgabe wie es in einigen kreisangehörigen Städten diskutiert wurde, lehnen wir als AfD konsequent ab. Die Bürger in unserem Land zahlen Steuern und die Einnahmen des Staates sprudeln. Selbst in der sogenannten Coronakrise sprudelten die Einnahmen des Staates. Das Geld so scheint es versackt in den Ministerien für immer mehr Posten, für immer mehr Bürokratie. Manche sagen: Wir verwalten uns tot; andere sagen: Wir schaffen uns ab. Das kann jeder für sich selbst bewerten.
Meine Damen und Herren, wenn die Sirene geht, dann schlägt nicht die Stunde der Bürokraten, sondern die der Rettungskräfte, die in großen Teilen in unserem Bundesland ehrenamtlich ihren Dienst tun.
(Beifall bei der AfD)
All diesen Kameradinnen und Kameraden kann nicht oft genug für ihr Engagement rund um die Uhr gedankt werden, und zwar an jedem Tag, egal ob an Weihnachten oder an Neujahr. Diese Leute stehen immer bereit; ich weiß das aus eigener Erfahrung.
Wenn der Alarmempfänger geht, dann muss gehandelt werden; das weiß jeder. Dann weiß auch jeder, was er tun hat, wo die Geräte auf dem Fahrzeug verlastet sind und wie alles funktioniert, um Hilfe zu leisten. Doch eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug und die Geräte überhaupt die Wache verlassen können. Dafür braucht es ja, es klingt banal den Führerschein für die entsprechende Klasse.
Es gab eine Anhörung im Innenausschuss bzw. einen Selbstbefassungsantrag. Dort ist auch das Thema Riestedt mit Blick auf einen MDR-Bericht angesprochen worden, der deutlich gemacht hat, dass es im Mansfeld-Südharz eine Feuerwehr gibt, die nicht ausrücken konnte.
Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen: Das ist kein Einzelfall. Es kommt oftmals in den Dörfern zu Fällen, wo lange gewartet werden muss oder in denen kein Maschinist vor Ort ist, gerade in den kleinen Dörfern. Das wird nur nicht immer alles an die große Glocke gehangen. Deshalb ist das Beispiel Riestedt für uns ein Alarmzeichen. Wir müssen uns als Gesetzgeber Gedanken darübermachen, wie wir dieses Problem lösen.
Damit sind wir wieder bei den Kommunen. Ich hatte es gesagt: Es ist eine Pflichtaufgabe, aber wir müssen die Kommunen ausstatten. Es ist an dieser Stelle unsere Pflicht, Geld zur Verfügung zu stellen. Vor Jahren, um das einmal zu nennen das stand jetzt in der „Volksstimme“, in einem Artikel über den Salzlandkreis , bezahlte man für einen Führerschein 1 500 € für die Klassen C und CE. Heute sind es bis zu 3 500 €.
In dem Artikel aus der „Volksstimme“ von vor einigen Tagen ist auch von den Wehrleitern der Bedarf im Salzlandkreis genannt worden. Ein Bedarf für unser Land, den das Innenministerium das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen nicht kennt.
Wir haben eine Gemeindegebietsreform durchgeführt. Wir haben den Kommunen gesagt: Macht Risikoanalysen. Dort ist alles aufgeführt worden. Diese Landesregierung das kennen wir aus der letzten Legislaturperiode kennt nicht den Investitionsbedarf in den Feuerwehrwachen und sie kennt auch nicht den Bedarf an Maschinisten und an Führerscheinen in den Feuerwehren.
Das ist ein Totalversagen; das ist an der Stelle eine Vollkatastrophe. Das muss man einmal hier im Hohen Hause so deutlich sagen. Ich kann mich im Ausschuss nicht hinstellen und sagen: Es gibt keine Berichtspflicht der Kommunen dem Land gegenüber. Das mag ja so sein, aber ein Ministerium kann sich diese Zahlen auch geben lassen.
Ich habe jetzt eine Kleine Anfrage dazu gestellt; in der es darum geht was eigentlich die Aufgabe des Ministeriums wäre diese Zahlen zu eruieren, damit man weiß, wie viele Fahrzeuge bis 7,5 t es überhaupt in unserem Bundesland gibt, wie viele von den 1 500 Ortsfeuerwehren es gibt, die ein solches Fahrzeug haben und die ausschließlich ein solches Fahrzeug haben. Das ist ganz wichtig zu wissen.
Dann geht es natürlich um das Geld. Die AfD-Fraktion hat sich seit dem Jahr 2016 im Landtag dafür eingesetzt, dass die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer vollständig an die Kommunen zweckgebunden ausgereicht werden. Bereits im Jahr 2016 waren es mehr als 11 Millionen € mittlerweile ist es mehr , was das Land eingenommen hat. Das sind Mittel, die man zweckgebunden ausgeben kann, damit die Kommunen ihrer Pflichtaufgabe nachkommen können, um z. B. Feuerwehrführerscheine zu bezahlen.
Ich habe mehrfach ausgeführt, dass es ein falscher Weg ist, den Kommunen diese Gelder vorzuenthalten, weil die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung der Kameraden und allgemein für Ausrüstung immer weiter steigen. Schauen Sie sich an, was ein Feuerwehrhelm, was eine vollständige Einsatzkleidung kostet. Das sind enorme Kosten. 2 000 € pro Nase sind da ganz schnell weg.
Natürlich brauchen die Kommunen diese Gelder auch, um Feuerwehrführerscheine zu bezahlen. Denn der Brandschutz das muss uns allen bewusst werden muss vor Ort sichergestellt werden, damit am Ende die Sicherheit der Kameraden und die Sicherheit von uns allen gewährleistet werden kann. Denn wir alle können in die Situation kommen, insbesondere im ländlichen Raum, auf die Feuerwehr tagsüber angewiesen zu sein.
(Zustimmung bei der AfD)
Deshalb braucht es auch tagsüber genügend Leute, die die Feuerwehrautos fahren können.
Ich komme nun zu den speziellen Punkten in unserem Antrag. Es sind zwei konkrete Punkte, die wir aufgeführt haben. Das möchte ich kurz beleuchten.
Wir reden über zwei Dinge. Erstens die Einführung des sogenannten Feuerwehrführerscheins. Ich gehe gleich noch näher darauf ein. Das ist eine kurzfristige und praktische Maßnahme, um gerade im ländlichen Raum, insbesondere in den kleinen Ortsfeuerwehren kurzfristig für ausreichend Fahrer zu sorgen.
Zweitens. Das ist die weitere Förderung der Führerscheinklassen C und CE durch das Land, um auch mittel- und langfristig genügend Fahrer zu haben und damit dem Trend Rechnung zu tragen ja, den gibt es , dass in der Fläche immer größere Fahrzeuge angeschafft werden. Es werden Feuerwehren zusammengelegt, es werden statt kleiner Staffelfahrzeuge Gruppenfahrzeuge, HLF mit 15 t, angeschafft. Dafür brauchen Sie einen großen Führerschein. Das ist vollkommen klar; das wissen wir. Dafür muss man auch Geld bereitstellen. - Es sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe.
Ich sagen Ihnen: Es brennt auch kurzfristig in den Dörfern, in den wir die Problematik mit den 7,5-Tonnern haben. Ich gehe kurz darauf ein, weil das im MDR-Bericht auch nicht richtig klargeworden ist. Es gab in den Jahren 1998 und 1999 diese EU-Anpassung. Alle hier im Raum haben, denke ich, einen PKW-Führerschein und wissen: Wer vor dieser Zeit seinen Führerschein gemacht hat, darf bis zu 7,5 t fahren. Wer ihn danach gemacht hat, darf es eben nicht mehr.
Der Gesetzgeber hat damals auf Initiative des Landes Sachsen-Anhalt zusammen mit Bayern und auf Initiative des Landesfeuerwehrverbandes im Jahr 2011 im Bund beschlossen, dass die Länder per Rechtsverordnung regeln können, einen sogenannten Feuerwehrführerschein für die Rettungskräfte und Katastrophenschutzeinheiten einzuführen. Das Land Sachsen-Anhalt hat davon nicht Gebrauch gemacht. Es gibt sieben Bundesländer, die das umgesetzt haben. Hier wird seit zehn Jahren darüber diskutiert und es wird nicht umgesetzt. Genau das ist ein Problem.
Wenn man dann noch nicht einmal den Bedarf kennt, dann grenzt das aus meiner Sicht an Desinteresse und an Versagen aufseiten der Landesregierung.
Das Problem besteht nämlich darin das kann jeder nachvollziehen : Die älteren Kameraden gehen nach und nach in den Ruhestand; jüngere Kameraden mit PKW-Führerschein rücken nach; heute hat im ländlichen Raum fast jeder einen PKW-Führerschein. Das Problem dabei ist, die muss ich nachschulen. Das könnte ich, wenn das Land eine Rechtsverordnung auf den Weg bringen würde, so wie das Brandenburg gemacht hat, unbefristet verlängert. Wir könnten dann kurzfristig im ländlichen Raum für die vielen kleinen Fahrzeuge bis 7,5 t genügend Fahrer zur Verfügung stellen.
Glauben Sie mir eines, nichts ist schlimmer, als ein Einsatz, zu dem die Feuerwehr nicht ausrücken kann, weil kein Fahrer vor Ort ist. Das ist wirklich das Schlimmste, was passieren kann. Ich wünsche keinem von uns, dass das der Fall sein wird, wenn man einmal selbst in Not ist.
(Zustimmung bei der AfD)
Der eine oder andere wird sagen: Wir haben ja noch eine Anhörung im Innenausschuss; ja richtig. Wir können den Antrag auch überweisen. Wir haben konkret unsere Vorstellung auf den Tisch gelegt. Nehmen Sie den Ball der AfD auf. Lösen Sie ein Problem. Wir können darüber diskutieren. Wir sind offen, aber wir müssen irgendwann einmal zu Lösungen kommen. Wir müssen auch die C-Führerscheine weiter fördern. - Das ist der zweite Punkt.
Meine Redezeit ist abgelaufen. Ich bitte Sie herzlich darum, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und eine Lösung herbeizuführen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Roi. Es gibt eine Frage, sodass Sie noch eine weitere Möglichkeit zur Ausführung hätten. - Herr Schulenburg, bitte.
Chris Schulenburg (CDU):
Herr Abg. Roi, Sie haben in Ihrem Antrag und auch in Ihrer Rede beide Begriffe verwendet, sowohl „Führerschein“ als auch „Fahrerlaubnis“. Es gibt einen ganz klaren rechtlichen Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Erklären Sie uns einmal diesen Unterschied und dann, was Sie konkret durch das Land gefördert haben wollen. Denn ich sehe hierin schon einen Unterschied in Ihren Ausführungen und in dem, was in Ihrem Antrag aufgeführt ist.
Daniel Roi (AfD):
Unser Antrag ist extra für Sie, könnte ich jetzt sagen… Aber ich mache das jetzt mal ohne Polemik.
(Rüdiger Erben, SPD: Erklären Sie es doch einfach! Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis? - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Das haben wir doch verstanden! Mensch, Herr Erben! Leute! - Weitere Zurufe)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Erben, er wollte doch gerade antworten.
Daniel Roi (AfD):
Unser Antrag ist in zwei Punkte unterteilt. Der zweite Teil behandelt die Führerscheinklasse C und CE. Dafür müssen Sie eine Prüfung absolvieren, für diese Klassen müssen Sie eine ganz normale Fahrerlaubnis machen. Dabei geht es um die finanzielle Förderung des Landes für die Kommunen.
Bei dem sogenannten Feuerwehrführerschein das steht im Antrag, wenn Sie ihn gelesen haben geht es um eine entsprechende Rechtsverordnung, die das Land erlassen kann, die für anerkannte Rettungsdienste wie Technisches Hilfswerk, Freiwillige Feuerwehren und sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes regelt, dass sie ihren ehrenamtlichen Helfern den Erwerb einer Fahrberechtigung den sogenannten Feuerwehrführerschein zum Führen ihrer Einsatzfahrzeuge ermöglichen können.
Dazu gibt es z. B. in Hessen eine konkrete Rechtsverordnung das können Sie sich anschauen , in der ausgeführt ist, was der Kamerad dafür machen muss, wie die Schulung innerhalb der Organisation stattzufinden hat. Damit erwirbt er die Erlaubnis und die Befähigung für Einsatzfahrten, nicht für private Fahrten, Fahrzeuge bis zu 7,5 t zu fahren.
Darum geht es. Denn zum ländlichen Raum kann ich Ihnen sagen: Wenn Sie sich die Risikoanalysen anschauen, erkennen Sie, dass es das Problem gibt, dass wir dort zu wenige Berechtigte haben, die ein solches Fahrzeug fahren können.
Aus meiner Sicht ergibt es gerade in ländlichen Gemeinden kurzfristig keinen Sinn und es ist auch nicht umsetzbar, bei einer Feuerwehr mit 25 Ortsfeuerwehren in den 20 Ortsfeuerwehren, in denen es ein TSF-W gibt, überall kurzfristig einen C-Führerschein zu machen. Das sind immense Kosten. Es stellt sich die Frage, ob das der richtige Weg ist.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Schulenburg, aber kurz.
Chris Schulenburg (CDU):
Herr Roi, die Frage ist immer noch nicht beantwortet.
(Rüdiger Erben, SPD: Genau so!)
Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Das, was Sie in Punkt 2 fordern und gefördert haben wollen, ist einfach nur die Ausstellung eines Dokumentes und nichts anderes. Ich glaube nicht, dass das die Intention Ihres Antrages ist.
Daniel Roi (AfD):
Ich habe es, glaube ich, erklärt.
(Rüdiger Erben, SPD: Nee, eben nicht! - Weitere Zurufe: Nein! - Rüdiger Erben, SPD: Sie kennen einfach den Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein nicht!)
Wenn Sie einen C-Führerschein machen, erwerben Sie den Führerschein für die Klassen C und CE. Bei den 7,5 t geht es nicht um C; das ist C1.
(Rüdiger Erben, SPD: Sie haben nicht mal seine Frage verstanden! - Olaf Meister, GRÜNE, lacht - Sebastian Striegel, GRÜNE: Er checkt es nicht!)
Ich habe gerade vorgelesen, welche Möglichkeiten das Land hat, um eine Fahrberechtigung für Kameraden zu ermöglichen, die nach 1999 ihren Führerschein gemacht haben.
Das ist wieder typisch. Sie kommen jetzt hier mit juristischen Begriffen. Ich freue mich auch schon auf die Rede von Herrn Erben. Der stellt sich wieder hier hin wie ein Gockel und sagt: Oh, Sie müssen jetzt aber einmal genau die Begriffe „Erlaubnis“ und „Befähigung“ erklären und was denn jetzt der Unterschied ist.
(Olaf Meister, GRÜNE: Das ist Kompetenz! Kompetenz!)
Wenn Sie das, was ich hier vorgetragen habe, nicht verstanden haben, dann frage ich mich, wie Sie eigentlich Staatssekretär im Innenministerium werden konnten.- Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)