Karin Tschernich-Weiske (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Antrag der AfD fordert die Beibehaltung der Strafbarkeit von unerlaubtem Glücksspiel und den Erhalt des Einzugs unerlaubt erlangter Glücksspielgewinne gemäß der §§ 284 bis 287 StGB. Unser Alternativantrag geht über diesen „Alles soll so bleiben, wie es ist“-Wunsch hinaus.
Den Anträgen liegt das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur Modernisierung des Strafgesetzbuches zugrunde. Mehr als diese Bekundung des Bundesjustizministers ist uns bislang noch nicht bekannt. Wir wissen jedoch, dass sich sämtliche Straftatbestandsvarianten des illegalen Glücksspiels im Katalog der Ordnungswidrigkeiten des § 28a des neuen Glücksspielstaatsvertrages wiederfinden und dort auch die Einziehung der Gewinne geregelt ist. Wir wissen auch, dass es immer ratsam ist, Gesetze auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und bei Bedarf an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Das darf aber nicht dazu führen, dass illegales Glücksspiel weniger hart bestraft oder gar bagatellisiert wird. Wir wollen auch in Zukunft einen geregelten Glücksspielmarkt mit dem Fokus auf Suchtprävention und Jugendschutz.
Wir brauchen wirksame Kontrollsysteme und Untersagungsmöglichkeiten bei illegalem Glücksspiel. Wir wollen Steuerstraftaten ebenso verfolgt und bestraft sehen wie mögliche Geldwäsche.
(Zustimmung bei der CDU)
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Landesregierung um eine rege Beteiligung an der Diskussion um die Reform der Strafbarkeit von unerlaubtem Glücksspiel, um die Einbringung der Expertise von Richtern, Staatsanwälten, der Gemeinsamen Glücksspielbehörde und anderen Fachleuten und um eine Unterrichtung der zuständigen Ausschüsse des Landtags. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.