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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Rausch (AfD): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir müssen bei dieser Thematik differenzieren. Es gibt Menschen, die sind krank; es gibt Menschen, die sind allein-erziehend mit mehreren Kindern; und es gibt Menschen, die müssen aus unterschiedlichen Gründen aufstocken. Und dann gibt es noch eine Gruppe von Erwerbsfähigen, die arbeiten könnten, es aber nicht tun. 

Für die ersten Gruppen soll ein Beitrag geleistet werden. Wer aufgrund von Krankheit oder aufgrund der Tatsache, dass er alleinerziehend mit mehreren Kindern ist, nicht arbeiten kann, der soll Sozialleistungen bekommen. Wir sagen aber auch klar und deutlich: Für die Erwerbsfähigen, die arbeiten gehen können, das aber nicht wollen, darf es keine soziale Hängematte geben, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der AfD)

Wir müssen uns in der Debatte um das Bürgergeld auch einmal ehrlich machen. Die Mehr-heit der Bürgergeldbezieher hat einen Migrationshintergrund. Bundesweit liegt ihr Anteil bei 63,1 %, wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Das heißt, wir sollten uns ehrlich machen und das Bürgergeld als das bezeichnen, was es ist, nämlich ein Migran-tengeld. 

(Beifall bei der AfD - Ulrich Siegmund, AfD: Jawohl!)

Aber mit dem Thema der Aktuellen Debatte „Kein Zurück zu Hartz IV - ‚Armut per Gesetz‘ überwinden - Bürgergelddebatte versachlichen“ möchte sich Die Linke wieder einmal als eifriger Verfechter der sozialen Gerechtigkeit präsentieren. Allerdings stellen Sie damit nur eines unter Beweis, nämlich wie weit entfernt Sie von der Lebenswirklichkeit der Menschen in Sachsen-Anhalt und in Ostdeutschland sind. Sie erkennen die Realitäten der Arbeiter nicht, für die Sie selbst quasi sorgen, und Sie erkennen auch die Leistung der Arbeiter nicht, 

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben und warum haben Sie sich das nicht vorher durchgelesen?)

die das soziale Sicherungssystem aufrechterhalten und die die Mittel für Ihre linken Projekte, mit denen Sie das Geld umverteilen und ideologisch ausgeben wollen, erwirtschaften. An-ders lässt es sich nicht erklären, dass die Notwendigkeit einer Reform des Bürgergeldes von Ihnen immer wieder in Abrede gestellt wird und dass Ihnen nichts anderes einfällt als weite-re Erhöhungen der Regelsätze. Wenn die Linken die berechtigte Diskussion als Neidkampag-ne abzuwerten versuchen, ignorieren sie die massiven Defizite in dem bestehenden Bürger-geldsystem. 

Von der Mehrheit der Bevölkerung werden Veränderungen beim Bürgergeld gefordert. In einer MDR-Befragung im November 2024 mit knapp 25 000 Teilnehmern sprachen sich 81 % der Teilnehmer dafür aus, die Bürgergeldregelungen und Sanktionen für abgelehnte Ar-beitsangebote zu verschärfen. 81 % sind dafür! 

Auch andere Umfragen zeigen, dass in der breiten Bevölkerung eine zunehmende Schieflage bei der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wahrgenommen wird, die das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger verletzt. Überraschen kann dieser Eindruck nicht, wenn in Zeiten, in denen Unternehmen händeringend nach Arbeitskräften suchen, die Zahl der Bürgergeldbezieher stetig steigt und sich gleichzeitig immer mehr Arbeitnehmer fragen, ob sich das Arbeitengehen überhaupt noch lohnt, da die Sozialleistungen stärker steigen als die Löhne. 

Jeder Vierte in Sachsen-Anhalt bekommt laut Recherchen des MDR weniger als 1 500 € netto im Monat. Angesichts dessen muss man sich schon die Frage stellen: Lohnt sich das Ar-beiten im Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt und in Deutschland insgesamt überhaupt noch? Das ist nämlich die entscheidende Frage, die Sie im Zusammenhang mit der Bürgergelddiskussi-on immer wieder hören werden, wenn Sie sich einmal mit Bürgern unterhalten. Ob sich das Arbeiten noch lohnt oder nicht, das will ich Ihnen anhand eines Praxisbeispiels aus Staßfurt im Salzlandkreis darlegen. 

Nehmen wir eine Musterfamilie. Bürgergeldempfänger mit zwei Kindern   ein Kind 15 und ein Kind acht Jahre alt  , plus Unterkunft, erhält Mittel zur Deckung des Regelbedarfs in Hö-he von 2 791 €. Die Kosten für die Unterkunft und die Miete werden per Abtretungserklärung direkt an den Vermieter abgeführt. Damit ergibt sich ein Haushaltsbudget von 1 930 €. 

Auf der anderen Seite haben wir eine arbeitende Familie. Der Vater arbeitet in Vollzeit, also 40 Stunden wöchentlich, für 3 000 € brutto im Monat, die Frau in Teilzeit für 2 400 € brutto im Monat. Hinzu kommt zweimal Kindergeld in Höhe von 255 €. Das ergibt ein monatliches Nettoeinkommen von 4 270 €. Die Miete in Höhe von 861 € muss die arbeitende Familie selbst bezahlen. Die Kita-Gebühren für das Kind muss die Familie selbst bezahlen; das sind in diesem Fall 167 €. Das ergibt einen Bedarf von 3 242 €. Nun muss die Familie aber noch zur Arbeit kommen. Das heißt, die Familie hat einen Kombi, einen Skoda Octavia, für den Kosten in Höhe von 232 € im Monat anfallen. Darüber hinaus hat die Familie ein Zweitwagen   denn die Frau muss ja auch zur Arbeit kommen  , einen Skoda Fabia, also ein Kleinstwagen, für den monatlich Kosten in Höhe von 108 € anfallen.

(Zuruf von der Linken: Warum fährt die Frau den kleinen Wagen?)

Die beiden Autos kosten pro Monat 174 € für die Versicherung; die monatlichen Spritkosten belaufen sich auf 250 € 

(Monika Hohmann, DIE LINKE: Die machen noch eine Steuererklärung, dann sind sie beide IV/IV!)

und die Kfz-Steuer beläuft sich auf 30 €. Abzüglich der Kosten für das gleiche Wohnen, also im selben Haus, in einer ähnlichen Wohnung, und der Kosten, die sie aufwenden, um zur Ar-beit zu kommen, bleiben unterm Strich 2 556,72 € übrig. Die Bürgergeldfamilie bekommt, ohne arbeiten zu gehen, 1 930 €. Das heißt, der Differenzmehrbetrag liegt bei 626,72 €. 

Nun muss man aber wissen, dass für die großen Kinder, die in derselben Klasse sind, die Klassenfahrt durch die arbeitende Familie selbst bezahlt werden muss. Die Mitgliedsbeiträge für den Sportverein müssen von der arbeitenden Familie selber bezahlt werden. Die GEZ-Zwangsgebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss von der arbeitenden Familie selbst bezahlt werden. Die Bürgergeldempfänger sind davon befreit. 

Das heißt, unterm Strich kommt man, wenn man solche Kosten abzieht, auf 500 € mehr. An-gesichts dessen stellen sich viele Bürger im Land zu Recht die Frage: Ist das so richtig? Was ist mit dem Lohnabstandsgebot? Das ist eine berechtigte Frage. 

(Beifall bei der AfD)

An diesem Beispiel sehen Sie, dass das Lohnabstandsgebot in keiner Weise eingehalten wird. Die Frage, ob sich Arbeiten noch lohnt, muss bei der bestehenden Bürgergeldregel leider verneint werden. 

Im Jahr 2024 haben ungefähr 5,6 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld bezogen. Darunter waren im Durchschnitt 1,75 Millionen arbeitslose erwerbsfähige Personen. Wäh-renddessen gab es bundesweit rund 1,3 Millionen offene Stellen. Viele der Leistungsbezieher haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Aber selbst für Hilfsangebote und Hilfsjobs müssen deutsche Firmen im Ausland nach Arbeitskräften suchen, obwohl doch ausreichend Potenzial vorhanden ist. 

Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung bestätigt, dass das Leitprinzip „Fördern und Fordern“ in der Praxis nicht umgesetzt wird. Die Autoren der Studie ziehen ein verheerendes Fazit zum Thema Bürgergeld. Als Hauptprobleme werden ineffiziente Jobcenter und fehlende Arbeits-anreize identifiziert. 

Ich kann das Märchen von der Fachkräfteeinwanderung nicht mehr hören. Wir müssen die Arbeitsfähigen in Arbeit bringen. Wir müssen die Armutsmigration in die Sozialsysteme un-terbinden und die Botschaft in die Welt senden, dass wir hier in Deutschland nicht das Sozi-alamt der Welt sind, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der AfD)

Wirkliche Fachkräfte verlassen uns in Richtung Norwegen, USA, Kanada, Schweiz oder Aust-ralien, weil Deutschland für Fachkräfte aufgrund der hohen Steuern und Abgabenlast einfach unattraktiv geworden ist. Die Gegenleistung, die diese Leistungsträger der Gesellschaft vom Staat bekommen, ist verheerend. 

Ich komme zu einem weiteren Punkt. Herr Krull hat in seiner Rede gesagt, dass er die Job-center finanziell besser ausstatten will. Dazu gibt es einen interessanten Bericht, auch in der Bertelsmann-Studie. Im Jahr 2024 bekamen die Jobcenter 10,7 Milliarden € zur Betreuung arbeitsloser Bürgergeld-Bezieher. Das heißt, 10,7 Milliarden € sind nur für Verwaltungsauf-wendungen aufgewendet worden. Davon flossen zwei Drittel in die Verwaltungsaufwendun-gen der Jobcenter selbst. Zwei Drittel des Gesamtbudgets wurden dafür aufgebraucht, dass die Jobcenter betrieben werden. Das sind 6,5 Milliarden € gewesen. Für den eigentlichen Auftrag der Arbeitsvermittlung wurden noch 3,8 Milliarden € aufgewendet. Das heißt, die Verwaltungskosten der Jobcenter sind in den letzten zehn Jahren um 39 % gestiegen. 

Wenig überraschend ist der Vermittlungserfolg von Arbeitslosen sehr überschaubar. Seit der Einführung des Bürgergeldes ist die Zahl erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt um rund 6 % gesunken, kritisieren die Autoren der Bertelsmann-Stiftung. Es ist somit wissen-schaftlich belegt, dass die aktuellen Bürgergeldsysteme ineffizient sind und dass sich drin-gend etwas ändern muss. Hierbei geht es nicht darum, berechtigte Sozialleistungen von Menschen in Notlagen zu kürzen. Deutschland verfügt zum Glück über ein im internationalen Vergleich umfassendes Sozialsystem. Damit aber dieses Niveau gehalten werden kann, muss gegen jedwede Form des Missbrauchs von Sozialleistungen vorgegangen werden, insbeson-dere durch strengere Anspruchsvoraussetzungen. 

(Beifall bei der AfD)

Die Jobcenter müssen sich wieder primär auf die Arbeitsvermittlung konzentrieren. 

Die katastrophale Bilanz des Bürgergeldes legt auch Zeugnis über die gescheiterte Migrati-ons  und Asylpolitik ab. Fast jeder zweite Bürgergeldempfänger hat keinen deutschen Pass. Jeder dritte der knapp 972 000 Langzeitarbeitslosen ist ausländischer Herkunft, Tendenz seit Jahren steigend. Daher bedarf es deutlich strengerer Anspruchskriterien, um zu verhindern, dass das Bürgergeld als bedingungsloses Rundumversorgungspaket für Zugewanderte zweckentfremdet wird und der deutsche Sozialstaat in aller Welt als Selbstbedienungsladen wahrgenommen wird. 

Darüber hinaus muss sich ein klares Signal ergeben, dass sich Arbeit lohnt. Das Lohnab-standsgebot muss gewahrt werden. Es darf nicht sein, dass sich Familien, die alles aus eige-ner Tasche zahlen, am Ende für ihren Fleiß bestraft werden. Bevor wir hier noch mehr Ar-mutsmigration in das Land und in die soziale Hängematte hineinlassen, sollten wir erst ein-mal dafür Sorge tragen, dass die bestehenden Bürgergeldbezieher in den Arbeitsmarkt inte-griert werden und dass für mehr Wohlstand der deutschen Bevölkerung gesorgt wird. - Vie-len Dank. 

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Jawohl!)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Rausch. 

(Tobias Rausch, AfD: Keine Frage?)

- Keine Frage.

(Tobias Rausch, AfD: Schade!)