Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Seit der letzten großen Novelle des Waffenrechts durch das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz sind drei Jahre vergangen. Ich denke, es ist jetzt Zeit zu überprüfen,
(Zuruf von der AfD: Warum?)
ob sich die damaligen Änderungen in der Praxis bewährt und die erwünschten Erfolge gezeigt haben. Folgerichtig hat deswegen das Bundesinnenministerium nunmehr mit einer Evaluierung des Waffengesetzes begonnen.
Bei dieser Evaluierung wird das Land selbstverständlich unterstützend tätig sein. Ich bedanke mich im Voraus bei den unteren Waffenbehörden des Landes, die dabei mitwirken werden. Denn es ist völlig klar, dass die Erkenntnisse aus dem Vollzug vor Ort in einer solchen Evaluierung berücksichtigt werden müssen.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffenrechts liegt noch nicht vor. Ob das in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit aufgetauchte Arbeitspapier irgendwann Eingang in einen Gesetzentwurf findet, steht in den Sternen. Deswegen führen wir heute in gewisser Weise eine Phantomdebatte. So oder so würde ich raten, die Evaluierung abzuwarten, bevor man sich überlegt, das Gesetz anzufassen.
(Marco Tullner, CDU: Sehr gut! - Beifall bei der CDU)
Was unmittelbar angegangen werden könnte, ist indessen die Überarbeitung der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz. Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften stammen aus dem Jahre 2012 und sie sollen den bundeseinheitlichen Vollzug des geltenden Waffenrechts sicherstellen.
Diese allgemeinen Verwaltungsvorschriften bedürfen wirklich einer grundsätzlichen Überarbeitung. Deswegen habe ich dieses Thema für die Tagesordnung der kommenden Innenministerkonferenz in zwei Wochen in Berlin angemeldet.
Konkret schlage ich vor, dass in einer länderoffenen Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundesinnenministeriums mit der Aktualisierung der für die Entwaffnung von Gewalttätern und Extremisten wichtigen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 5, 6, 41, 45 und 46 des Waffengesetzes umgehend begonnen wird. Für diesen Antrag zeichnet sich bereits eine breite Unterstützung aller Länder ab.
Die Landesregierung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Änderungen im Waffenrecht nicht zu einer willkürlichen Belastung gesetzestreuer Bürger führen. Durch die Landesregierung werden die Maßnahmen unterstützt, die die Sicherheit von Leib und Leben der Menschen schützen. Dies geschieht im Rahmen von Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit, also von Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit.
Wer die Grundprinzipien unseres rechtsstaatlichen und demokratischen Gemeinwesens nicht anerkennt, dem gehört der Zugang zu Waffen verwehrt.
(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Personen, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, Personen, die Hass und Gewalt den Boden bereiten, Personen, bei denen erkennbar ist, dass sie Probleme mit ihrer Umwelt nicht friedlich lösen können, und Personen, die nur über eine mangelhafte Selbstkontrolle verfügen, gehört der Zugang zu Waffen verwehrt.
(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Der rechtschaffene Bürger, die rechtschaffene Bürgerin kann und wird auch in Zukunft um nur einige Beispiele zu nennen seinem Hobby als Sportschütze, seiner wichtigen Aufgabe bei der Wildhege oder seiner Berufsausübung im Bewachungsgewerbe nachgehen können. Wer die Gewähr für einen sicheren und rechtstreuen Umgang mit der Waffe bietet, den wird die Landesregierung unterstützen. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)