Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aus gutem Grund wurde die EU-Richtlinie über die Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen umgesetzt. Die Geflüchteten aus der Ukraine wurden mit anerkannten Asylbewerbern und Einheimischen leistungsrechtlich gleichgestellt.
(Zuruf von der AfD)
- Im Gegenteil. - Dieser Übergang, genannt Rechtskreiswechsel, wurde mit viel Aufwand zum 1. Juni 2022 eingeführt. Der Leistungsübergang für Ukraine-Geflüchtete von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bedeutet, dass die Anträge durch die Jobcenter abgewickelt werden und eben nicht mehr durch die Sozialämter. Das entlastet die Kommunen, vereinfacht den Prozess und reflektiert auch unsere Solidarität.
Für Kinder und junge Erwachsene können Kosten für schulische Nachhilfen übernommen werden. Auszubildende und Studierende haben einen Bafög-Anspruch. Umfassende Hilfen zur Gesundheitsversorgung, Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen, aber auch zu Sprach- und Integrationskursen und Weiterbildungen fördern den Zugang zum Arbeitsmarkt. Und auch das ist eben ein sehr wichtiger Aspekt; denn unser großes Anliegen muss es sein, dass die Geflüchteten dem deutschen Arbeitsmarkt so schnell wie möglich zur Verfügung stehen.
Eine Rückführung in das Asylbewerberleistungsgesetz würde jedoch das Gegenteil bewirken. Sie würde bürokratische Hindernisse aufbauen und die enormen finanziellen Herausforderungen zurück in die Zuständigkeiten der Kommunen bringen und die Kommunen wieder bedeutend mehr belasten.
Hören wir endlich auf mit der Märchenstunde. Wir müssen da ganz klar sein. Der vermeintlich geringe Prozentsatz an Geflüchteten im Arbeitsverhältnis liegt nicht an der Höhe des Bürgergeldes.
(Zustimmung bei der SPD - Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE, und von Olaf Meister, GRÜNE)
- Danke.
(Zuruf von der AfD: Jetzt klatscht sogar Herr Striegel!)
Von den ca. 1,1 Millionen Geflüchteten bundesweit - wir haben eben auch Zahlen aus Sachsen-Anhalt gehört - sind nur ca. 700 000 im erwerbsfähigen Alter. Ca. 150 000 von ihnen sind bereits in Arbeit. Weitere 124 000 besuchen im Moment einen Sprachkurs. Und wer den beendet, der steht dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung. Da haben wir doch nun wirklich dringenden Bedarf. Mehr als 50 000 gehen einer schulischen, beruflichen oder universitären Ausbildung nach. Das sind die Fachkräfte der Zukunft.
In Deutschland wird im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern sehr großer Wert auf den Spracherwerb gelegt und das ist sehr wichtig. Viele Kriegsflüchtlinge sind gut ausgebildet und viele haben studiert. Wir müssen den Zugang zu Sprachkursen erleichtern und die Anerkennung der Bildungsabschlüsse und Qualifikationen beschleunigen.
Wir lehnen diesen Antrag ab. - Danke schön.