Gordon Köhler (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie außerhalb dieses Parlamentsgebäudes Bürger ansprechen würden, na ja, wollen Sie Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen, dann würden viele Bürger reflexartig sagen, ja, finden wir gut, gefällt uns; denn wer möchte nicht, dass unsere Kinder Rechte haben, dass unsere Kinder geschützt sind vor Gewalt, vor Verwahrlosung, vor Missbrauch, aber auch vor der Übergriffigkeit des Staates oder vor der Vereinnahmung durch fragwürdige Vereine oder vor noch fragwürdigeren Sozialexperimenten. Ja, auch hiervor wünschen sich Eltern tatsächlich einen effektiven Schutz und vor allem auch das Recht für die Kinder, ungestört aufwachsen zu können. Aber genau darum geht es der antragstellenden Fraktion mitnichten.
Schauen wir uns die Sache genauer an. Im Antrag geht es konkret um die UN-Kinderrechtscharta, die in das Grundgesetz aufgenommen werden soll. Zur Wahrheit gehört, dass das bereits größtenteils geschehen ist und dass vom Grundgesetz über die Landesverfassung bis zum Strafgesetzbuch Meinungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre, Gesundheitsvorsorge, Schutz vor Ausbeutung, Schutz vor Folter etc., alles, eingepflegt ist. Das sind alles unveräußerliche Rechte von Grundrechtsträgern, egal ob alt, jung, männlich, weiblich oder ob man sich gerade als Fuchs identifiziert.
(Ulrich Siegmund, AfD, lacht - Zustimmung von Ulrich Siegmund, AfD)
Das sind alles unveräußerliche Rechte, und das ist auch gut so.
Wenn wir über die Rechte und über den Schutz von Kindern reden, dann sollten wir das als Politik und Gesellschaft gerne tun, aber dann könnten wir z. B. auch einmal über eine konsequente Justiz sprechen, damit nämlich diejenigen, die unseren Kindern schweres Leid zufügen, auch mit der entsprechenden Härte bestraft werden. Leider gibt es genügend Beispiele dafür, dass das gerade nicht geschieht. Einfach einmal Google benutzen, dann stellt man schnell fest, dass es häufig Sexualstraftäter gibt, die mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Das darf nicht sein. Das ist aber kein originäres Thema hier im Landtag.
Kommen wir zurück zum Antrag. Durch die Positivierung von Kinderrechten das Elternrecht zugunsten des staatlichen Mitbestimmungsrechts zurückzudrängen - das ist ein Zitat, und zwar ausnahmsweise von der Union bzw. von ihrem juristischen Arbeitskreis, dem BACDJ. Ich muss sagen, die Zusammenfassung hat mir gefallen, weil sie den Nagel auf den Kopf trifft. Sie wollen eine Möglichkeit schaffen, um die Eltern bei elementaren Fragen der Kindeserziehung zurückzudrängen bzw. um auf die Entwicklung staatlicherseits Einfluss zu nehmen. Dann folgen staatliche Regeln oder eben auch Freifahrtscheine, die tatsächlich ungeahnte Konsequenzen für die Entwicklung des Kindes haben. Ich möchte das an einem Beispiel konkretisieren.
Nehmen wir einmal ein zehn- oder elfjähriges Mädchen, das auf einmal feststellt, es möchte jetzt doch ein Junge sein. Dann, wenn eben auch Pubertätsblocker ins Spiel kommen, kann man tatsächlich in das Fahrwasser geraten, dass dann die elterliche Entscheidung außen vor bleiben kann. Das wollen wir als AfD-Fraktion vermeiden.
(Zustimmung bei der AfD)
Noch einmal: Wir reden von einem Personenkreis, für den der gesellschaftliche Konsens besagt, sie dürfen kein Bankkonto eröffnen und sie dürfen auch noch kein Auto führen. Aber sie sollen solche weitreichenden Entscheidungen treffen können, die am Ende das ganze, komplette Leben beeinflussen und bestimmen werden. Das können Kinder und Jugendliche häufig nicht. Deshalb ist die Forderung dahin gehend absurd.
(Ulrich Siegmund, AfD: Richtig!)
Für kurzsichtige und impulsgesteuerte Entscheidungen bleibt nach dem 18. Geburtstag noch genug Zeit. Das zeigen uns aktuell auch die Klimakleber.
(Ulrich Siegmund, AfD, lacht)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind in Sachsen-Anhalt gut beraten, wenn wir uns an dem Auftrag des Grundgesetzes orientieren. Aus Artikel 6 Grundgesetz geht eines klar hervor, nämlich dass das Recht der Kindererziehung den Eltern obliegt. Dem Staat kommt lediglich eine Aufsichts-, eine Wächterfunktion zu. Das ist für uns maßgebend und bindend. Daher lehnen wir den Antrag ab. - Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)