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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 19

Erste Beratung

Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2812


Herr Bernstein bringt den Gesetzentwurf ein. - Herr Bernstein, bitte.


Jörg Bernstein (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass es mir nach den heutigen Ereignissen schwerfällt, wieder die Ruhe und Fassung zu gewinnen. Ich möchte es trotzdem versuchen.

(Daniel Roi, AfD: Wir hören auch zu!)

- Das freut mich sehr, Herr Roi.

(Lachen bei der AfD)

Worum geht es? - Das Thema, mit dem sich der Gesetzentwurf beschäftigt, dürfte allen klar sein. Ich denke, zumindest darin, dass wir unsere freien Schulen auskömmlich und sicher finanzieren wollen, sind wir uns als Koalitionsfraktionen einig.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Ich denke, dies ist für meine Fraktion der FPD ein ganz entscheidendes Thema. Wir haben uns mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 auf den Zuschuss von 6,35 % für die freien Schulen geeinigt. Dies war terminiert auf den 31. Dezember bzw. bis zur Vorlage eines neuen Finanzierungsmodells.

Man kann darüber diskutieren, ob es schlecht oder gut ist, dass dieses neue Finanzierungsmodell nicht fristgerecht vorliegt. Ich kann es aber anders formulieren und sagen, man nimmt sich einfach die Zeit, um eine vernünftige, transparente und für alle Seiten dienliche Lösung zu erreichen.

Das Gleiche erwarten wir auch für die gerade in der Diskussion befindliche neue Verordnung für die Schulen in freier Trägerschaft.

(Zustimmung von Karin Tschernich-Weiske, CDU)

Ich habe es angedeutet: Der 31. Dezember wird aus der Sicht des MB sicherlich nicht halten zu sein; davon können wir ausgehen. Es ist angekündigt worden, dass dieses neue Finanzierungsmodell zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 greifen soll. Insofern besteht koalitionsübergreifend Einigkeit darin, dass man zum Ersten die Befristung aus dem Schulgesetz herausnehmen möchte, also bis zur Vorlage eines neuen Finanzierungsmodells den Zuschuss von 6,35 % fortführt, und dass zum Zweiten die Erfahrungsstufe 5 bis zur Vorlage entsprechend festgeschrieben wird.

Kurz und gut: Ich bitte Sie im Namen der Koalitionsfraktionen darum, diesen Gesetzentwurf zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen, zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)