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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Bekenntnis zum Wiederaufbau der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Bitterfeld-Wolfen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/1136

Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/1166

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/1171

Alternativantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1177

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/1252

(Erste Beratung in der 21. Sitzung des Landtages am 19.05.2022)


Berichten wird Frau Gensecke. - Bitte.


Katrin Gensecke (Berichterstatterin):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/1136 sowie die drei Alternativanträge in den Drs. 8/1166, 8/1171 und 8/1177 wurden in der 21. Sitzung des Landtags am 19. Mai 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Mit dem Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/1136 soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich klar zum Wiederaufbau der seit März 2020 geschlossenen Frauenklinik inklusive der Geburtsstation in Bitterfeld-Wolfen zu bekennen und den Beschluss des Kreistages zum Wiederaufbau der Frauenklinik in der diesbezüglichen Bereitstellung von Mitteln zu respektieren. Des Weiteren fordert sie eine auskömmliche Finanzierung aller Krankenhäuser im Land, um eine insgesamt flächendeckende gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum abzusichern.

Der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 8/1171 zielt darauf ab festzustellen, dass das Land Sachsen-Anhalt über eine moderne und anpassungsfähige Krankenhauslandschaft verfügt. Durch viele, auch neue Herausforderungen sehen die Koalitionsfraktionen die Fachkräftegewinnung und die Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung als vorrangige Aufgabe an, um eine flächendeckende Gesundheitsversorgung und leistungsfähige Krankenhauslandschaft zu schaffen.

Außerdem soll mit dem Alternativantrag die kommunale Selbstverwaltung als ein hohes verfassungsrechtliches Gut angesehen werden. Beschlüsse von Kreistagen und Stadträten sollen respektiert und das kommunale Engagement bei der Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung unterstützt werden.

Auch mit dem Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/1166 soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Wiedereröffnung der Frauenklinik, insbesondere der Geburtenstation, in Bitterfeld-Wolfen zu befürworten und die entsprechend vom Kreistag gefassten Beschlüsse anzuerkennen und zu unterstützen. Die Fraktion DIE LINKE fordert zudem, dass sich medizinische Versorgung nicht am Gewinn orientiert, sondern an Gesundheitszielen ausrichtet. Außerdem soll sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Aufhebung des Delegationsvorbehalts von Hebammen einsetzen.

Der Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/1177 soll die Landesregierung auffordern, die Geburtshilfe als Teil der Basisversorgung zu stärken. Gleichzeitig sollen im Sinne der selbstbestimmten Geburt und einer Aufwertung der Hebammenprofession Angebote wie der Hebammenkreißsaal im Land weiter ausgebaut werden. Zudem soll die Landesregierung ab diesem Jahr das Thema Gewalterfahrung während der Geburt aufgreifen und öffentlich darauf aufmerksam machen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag der Fraktion der AfD sowie die drei Alternativanträge in der 11. Sitzung am 1. Juni 2022 erstmals beraten. Dazu lag ihm der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktion der AfD vor. Darin unterstrich die Fraktion der AfD die in ihrem Antrag in der Drs. 8/1136 aufgeführten Punkte und forderte zudem, dass die Landesregierung die Einführung eines durch Hebammen begleiteten Kreißsaals für das Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen und dessen bedarfsgerechte Finanzierung prüft.

Zu Beginn der intensiv geführten Diskussion nahm der Ausschuss zunächst einen Sachstandsbericht der Landesregierung entgegen. Daraufhin verständigte er sich, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Der vorläufigen Beschlussempfehlung, die mit 7 : 0 : 6 Stimmen beschlossen wurde, lag die unveränderte Fassung des Alternativantrags der Koalitionsfraktionen in der Drs. 8/1171 zugrunde.

Um sicherzustellen, dass der Landtag zu diesem Thema bereits in der folgenden, also in der jetzigen Landtagssitzung, einen Beschluss fassen kann, hat sich der federführende Ausschuss für die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag auf eine Sondersitzung am 10. Juni 2022 verständigt.

Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport wurde über diese Terminkette informiert und gebeten, dem federführenden Ausschuss bis zum 10. Juni 2022 eine Beschlussempfehlung zuzuleiten. Dieser hat daraufhin seine Tagesordnung der für den 9. Juni anberaumten Sitzung um den Antrag Drs. 8/1136 mit den dazugehörigen Alternativanträgen erweitert.

Im Hinblick auf diese Sitzung ging dem Ausschuss für Inneres und Sport die fachliche Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gegenüber dem Landesverwaltungsamt zum Thema Wiederaufbau des Betriebs der Fachklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen gGmbH zu. Darin befürwortete das Ministerium aus medizinisch-fachlichen Aspekten aufgrund der besonderen Bedeutung der wohnortnahen medizinischen Versorgung für die Daseinsvorsorge eine hochwertige Fachklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Kombination mit der Kinder- und Jugendmedizin am Standort Bitterfeld-Wolfen.

Das Schreiben der Landesregierung lag dem Ausschuss für Inneres und Sport in der 11. Sitzung am 9. Juni 2022 vor und fand Eingang in die Beratung. Der Ausschuss erarbeitete im Ergebnis seiner Beratung eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mit dieser schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 6 : 0 : 6 Stimmen an.

In der Sondersitzung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 10. Juni 2022 fand die zweite und abschließende Beratung über die genannten Drucksachen statt. Dazu lagen dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP zur vorläufigen Beschlussempfehlung sowie die genannte Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport vor.

Dem federführenden Ausschuss wurde im Hinblick auf seine Sitzung die bereits dem Innenausschuss zugeleitete fachliche Stellungnahme des für Gesundheit zuständigen Ministeriums gegenüber dem Landesverwaltungsamt zum Thema Wiederaufbau und Betrieb der Fachklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen gGmbH zugeleitet und konnte in die Beratung einfließen.

Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll die Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung um einen sechsten Punkt ergänzt werden. Dieser Punkt beinhaltet die Unterstützung der Aussagen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zum Wiederaufbau der Fachklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen bezüglich dessen Notwendigkeit zur medizinischen Versorgung durch den Landtag von Sachsen-Anhalt. Diese Aussagen werteten die Oppositionsfraktionen als ein positives Signal und kündigten an, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen.

Im Ergebnis seiner Beratung folgte der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur vorläufigen Beschlussempfehlung und verabschiedete einstimmig die dem Plenum heute in der Drs. 8/1252 vorliegende, sechs Punkte enthaltende Empfehlung an den Landtag.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich Sie, dieser Beschlussempfehlung, die Ihnen in der Drs. 8/1252 vorliegt, zuzustimmen und möchte mich ganz herzlich bei allen Beteiligten im federführenden Ausschuss und dem mitberatenden Ausschuss für die konstruktive und schnelle Zusammenarbeit bedanken. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)