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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 11

Dritte Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/4893

(Erste Beratung in der 80. Sitzung des Landtages am 18.12.2024, zweite Beratung in der 82. Sitzung des Landtages am 22.01.2025)


Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Wir treten noch nicht unmittelbar in ein Abstimmungsverfahren ein. - Herr Hecht für die AfD-Fraktion verzichtet auf einen Redebeitrag. - Danke. 

Damit können wir jetzt in das Abstimmungsverfahren eintreten. 

Abstimmung

Wir wissen, dass nach Artikel 78 Abs. 2 der Landesverfassung verfassungsändernde Gesetze einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages - das sind 65 Abgeordnete - bedürfen. Dazu besagt nun wiederum unsere Geschäftsordnung in § 75 Abs. 1, dass wir diese Mehrheit durch Namensaufruf festzustellen haben. 

Die Erfahrungen der ersten und zweiten Lesung des Gesetzentwurfes haben gezeigt, dass es extrem unwahrscheinlich ist, dass das notwendige Quorum erreicht wird. Ich schlage deswegen vor, § 92 - Abweichungen von der Geschäftsordnung - anzuwenden und auf eine Abstimmung durch Namensaufruf zu verzichten. Regt sich dagegen Widerstand? - Das ist nicht so. Dann können wir das machen. 

Dann frage ich: Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drs. 8/4893 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionsmitglieder der AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Stimmenthaltungen? - Nein, die gibt es nicht. Damit ist die notwendige Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Landtages ganz offensichtlich nicht erreicht worden und der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt worden. 

Wir können den Tagesordnungspunkt 11 schließen